16.03.2024, 16:23
Weshalb die Probleme mit der Fristverlängerung? Mal ganz davon abgesehen, dass bei einer den Betroffenen begünstigenden Fristverlängerung die Frage nach dessen Rechtmäßigkeit schon strukturell schief ist, 31 VII VwVfG also allein deklaratorischer Natur in diesem Zusammenhang ist. Die hier schon zitierten Fundstellen thematisieren das Thema dementsprechend natürlich (!) nicht, sofern es - wie hier - nichtmal eine Beweisproblematik gab.
Zu fragen war allein, ob die ursprüngliche Frist Ansatzpunkt für die Entziehung werden konnte. Oder die gewährte Fristverlängerung die Voraussetzung der Ermächtigungsgrundlage entfallen ließ/ nach hinten verschob. Dabei war dann festzuhalten, dass die Entziehung eine einschneidende Rechtsfolge bedeutet, was wiederum auf der Tb-Seite voraussetzte, dass dem Mdt. ein Ignorieren der Anordnung des Aufbauseminars anzulasten war. Der Gesetzgeber hat durch die mehrfache Nennung einer angem Frist eben auch zum Ausdruck gebracht, dass die Fahrerlaubnisbehörde sehr achtsam sein soll.
Die Zurechnung der Fristverlängerung zur Behörde war demgegenüber freilich kaum eine Ausführung wert, in Übereinstimmung mit der Rspr.
Zu fragen war allein, ob die ursprüngliche Frist Ansatzpunkt für die Entziehung werden konnte. Oder die gewährte Fristverlängerung die Voraussetzung der Ermächtigungsgrundlage entfallen ließ/ nach hinten verschob. Dabei war dann festzuhalten, dass die Entziehung eine einschneidende Rechtsfolge bedeutet, was wiederum auf der Tb-Seite voraussetzte, dass dem Mdt. ein Ignorieren der Anordnung des Aufbauseminars anzulasten war. Der Gesetzgeber hat durch die mehrfache Nennung einer angem Frist eben auch zum Ausdruck gebracht, dass die Fahrerlaubnisbehörde sehr achtsam sein soll.
Die Zurechnung der Fristverlängerung zur Behörde war demgegenüber freilich kaum eine Ausführung wert, in Übereinstimmung mit der Rspr.
16.03.2024, 16:28
(16.03.2024, 16:23)Jack Cantor schrieb: Weshalb die Probleme mit der Fristverlängerung? Mal ganz davon abgesehen, dass bei einer den Betroffenen begünstigenden Fristverlängerung die Frage nach deren Rechtmäßigkeit schon strukturell schief ist, 31 VII VwVfG also allein deklaratorischer Natur in diesem Zusammenhang ist. Die hier schon zitierten Fundstellen thematisieren das Thema dementsprechend natürlich (!) nicht, sofern es - wie hier - nichtmal eine Beweisproblematik gab.
Zu fragen war allein, ob die ursprüngliche Frist Ansatzpunkt für die Entziehung werden konnte. Oder die gewährte Fristverlängerung die Voraussetzung der Ermächtigungsgrundlage entfallen ließ/ nach hinten verschob. Dabei war dann festzuhalten, dass die Entziehung eine einschneidende Rechtsfolge bedeutet, was wiederum auf der Tb-Seite voraussetzte, dass dem Mdt. ein Ignorieren der Anordnung des Aufbauseminars anzulasten war. Der Gesetzgeber hat durch die mehrfache Nennung einer angem Frist eben auch zum Ausdruck gebracht, dass die Fahrerlaubnisbehörde sehr achtsam sein soll.
Die Zurechnung der Fristverlängerung zur Behörde war demgegenüber freilich kaum eine Ausführung wert, in Übereinstimmung mit der Rspr.
Das VG Aachen fand es ja sogar nicht mal diskussionswürdig, dass die Behörde die einmal gesetzte (!) Frist komplett killte.
16.03.2024, 16:36
(16.03.2024, 16:23)Jack Cantor schrieb: Weshalb die Probleme mit der Fristverlängerung? Mal ganz davon abgesehen, dass bei einer den Betroffenen begünstigenden Fristverlängerung die Frage nach dessen Rechtmäßigkeit schon strukturell schief ist, 31 VII VwVfG also allein deklaratorischer Natur in diesem Zusammenhang ist. Die hier schon zitierten Fundstellen thematisieren das Thema dementsprechend natürlich (!) nicht, sofern es - wie hier - nichtmal eine Beweisproblematik gab.
Zu fragen war allein, ob die ursprüngliche Frist Ansatzpunkt für die Entziehung werden konnte. Oder die gewährte Fristverlängerung die Voraussetzung der Ermächtigungsgrundlage entfallen ließ/ nach hinten verschob. Dabei war dann festzuhalten, dass die Entziehung eine einschneidende Rechtsfolge bedeutet, was wiederum auf der Tb-Seite voraussetzte, dass dem Mdt. ein Ignorieren der Anordnung des Aufbauseminars anzulasten war. Der Gesetzgeber hat durch die mehrfache Nennung einer angem Frist eben auch zum Ausdruck gebracht, dass die Fahrerlaubnisbehörde sehr achtsam sein soll.
Die Zurechnung der Fristverlängerung zur Behörde war demgegenüber freilich kaum eine Ausführung wert, in Übereinstimmung mit der Rspr.
puh, also wenn das so ist hat man ja nochmal Glück gehabt, zumindest das o.g. Problem nicht bzw. nicht zu ausführlich angesprochen zu haben
16.03.2024, 16:41
Eben, bloß keinen Kopf machen darüber
16.03.2024, 23:24
Glückwunsch Leute! Wir haben es geschafft
Jetzt wo wir alle Klausuren hinter uns haben - wie würdet ihr die Klausuren ranken nach Schwierigkeitsgrad bzw. wie gut sie vom Gefühl bei euch liefen?
Ich fand die Z2, Z3 und S2 am schlimmsten. Die Z1 und S1 fand ich okay. Die Z4 und die beiden Örechts Klausur lagen mir persönlich am ehesten und das obwohl ich im Vorfeld die großen Hoffnungen für die Z3 und S1 hatte und mir ÖRecht am meisten Sorgen bereitete.
Jetzt wo wir alle Klausuren hinter uns haben - wie würdet ihr die Klausuren ranken nach Schwierigkeitsgrad bzw. wie gut sie vom Gefühl bei euch liefen?
Ich fand die Z2, Z3 und S2 am schlimmsten. Die Z1 und S1 fand ich okay. Die Z4 und die beiden Örechts Klausur lagen mir persönlich am ehesten und das obwohl ich im Vorfeld die großen Hoffnungen für die Z3 und S1 hatte und mir ÖRecht am meisten Sorgen bereitete.
16.03.2024, 23:30
(16.03.2024, 23:24)Lösungsskizze März24 schrieb: Glückwunsch Leute! Wir haben es geschafft
Jetzt wo wir alle Klausuren hinter uns haben - wie würdet ihr die Klausuren ranken nach Schwierigkeitsgrad bzw. wie gut sie vom Gefühl bei euch liefen?
Ich fand die Z2, Z3 und S2 am schlimmsten. Die Z1 und S1 fand ich okay. Die Z4 und die beiden Örechts Klausur lagen mir persönlich am ehesten und das obwohl ich im Vorfeld die großen Hoffnungen für die Z3 und S1 hatte und mir ÖRecht am meisten Sorgen bereitete.
Sehe ich fast genau so, außer dass ich die S2 auch noch okay fand eigentlich.
Am schlimmsten waren echt Z2 und Z3. Am besten fand ich V2 und Z4.
17.03.2024, 03:13
Auf jeden Fall haben wir es jetzt geschafft. :-)
Fand die zwei Wochen körperlich und geistig echt anstrengend. :-)
Aber irgendwie vermisse ich diese geistige Herausforderung auch etwas. In der Zeit der Schriftlichen ist man im Nachhinein zwar nicht spezialisiert, aber trotzdem in der Breite auf seinem Höhepunkt (man kann Anklagen schreiben, Revisionen bearbeiten, Urteile im Zivilrecht oder ÖR anfertigen, Beschlüsse, Anwaltsklausuren, Zwangsvollstreckung usw.).
Die Klausuren waren teilweise echt schwer, aber auf der anderen Seite kann man sich auch nicht beschweren, kein Familien- oder Erbrecht, kein Europarecht im ÖR, kein Kommunalrecht, im Strafrecht keine Klausuren mit Schwerpunkt in den Vermögensdelikten wo die einzelnen Verfügungen der Schwerpunkt sind (Telefonkarten, EC Karten am POS und gefälschte Online-Gutscheine etc...)
Man sieht aber auch, wie intensiv diese Zeit war, weil man die Tage danach noch so intensiv über die einzelnen Klausuren nachdenkt und seine ganzen Fehler bereut.
Ich werde wahrscheinlich noch die nächsten Jahre ein Trauma davon haben, dass ich in der Staatsanwaltschaftklausur den räuberischen Diebstahl nicht geprüft habe (er hatte ja das Diebesgut im Auto, als er im 2. Handlungsabschnitt vor der Polizei geflohen ist. Da hätte man so viel schreiben können bzgl. Vollendung und Beendigung; dann den 304 und 308 im zweiten Handlungsabschnitt übersehen - das macht mich fertig :-D)
Aber gut, das geht wahrscheinlich den meisten von euch so, dass man denkt, man hätte es so viel besser machen können und wie soll man in 5 Stunden mal in Ruhe nachdenken, warum setzen die vom LJPA einen so unter Stress? Aber alle machen Fehler, also macht euch keinen Stress deswegen.
Ich wünsche euch allen eine entspannte Zeit in den kommenden Wochen (fallt nicht in ein Loch nach den Klausuren...) und viel Erfolg in Zukunft.
Das Schlimmste habt ihr hinter euch. Die Mündliche ist gar nicht so schlimm.
Na ja, mein Laberschwall zu dem Thema.
Bleibt stabil und viele Grüße.
Fand die zwei Wochen körperlich und geistig echt anstrengend. :-)
Aber irgendwie vermisse ich diese geistige Herausforderung auch etwas. In der Zeit der Schriftlichen ist man im Nachhinein zwar nicht spezialisiert, aber trotzdem in der Breite auf seinem Höhepunkt (man kann Anklagen schreiben, Revisionen bearbeiten, Urteile im Zivilrecht oder ÖR anfertigen, Beschlüsse, Anwaltsklausuren, Zwangsvollstreckung usw.).
Die Klausuren waren teilweise echt schwer, aber auf der anderen Seite kann man sich auch nicht beschweren, kein Familien- oder Erbrecht, kein Europarecht im ÖR, kein Kommunalrecht, im Strafrecht keine Klausuren mit Schwerpunkt in den Vermögensdelikten wo die einzelnen Verfügungen der Schwerpunkt sind (Telefonkarten, EC Karten am POS und gefälschte Online-Gutscheine etc...)
Man sieht aber auch, wie intensiv diese Zeit war, weil man die Tage danach noch so intensiv über die einzelnen Klausuren nachdenkt und seine ganzen Fehler bereut.
Ich werde wahrscheinlich noch die nächsten Jahre ein Trauma davon haben, dass ich in der Staatsanwaltschaftklausur den räuberischen Diebstahl nicht geprüft habe (er hatte ja das Diebesgut im Auto, als er im 2. Handlungsabschnitt vor der Polizei geflohen ist. Da hätte man so viel schreiben können bzgl. Vollendung und Beendigung; dann den 304 und 308 im zweiten Handlungsabschnitt übersehen - das macht mich fertig :-D)
Aber gut, das geht wahrscheinlich den meisten von euch so, dass man denkt, man hätte es so viel besser machen können und wie soll man in 5 Stunden mal in Ruhe nachdenken, warum setzen die vom LJPA einen so unter Stress? Aber alle machen Fehler, also macht euch keinen Stress deswegen.
Ich wünsche euch allen eine entspannte Zeit in den kommenden Wochen (fallt nicht in ein Loch nach den Klausuren...) und viel Erfolg in Zukunft.
Das Schlimmste habt ihr hinter euch. Die Mündliche ist gar nicht so schlimm.
Na ja, mein Laberschwall zu dem Thema.
Bleibt stabil und viele Grüße.
17.03.2024, 09:50
(17.03.2024, 03:13)JoshNRW schrieb: Auf jeden Fall haben wir es jetzt geschafft. :-)
Fand die zwei Wochen körperlich und geistig echt anstrengend. :-)
Aber irgendwie vermisse ich diese geistige Herausforderung auch etwas. In der Zeit der Schriftlichen ist man im Nachhinein zwar nicht spezialisiert, aber trotzdem in der Breite auf seinem Höhepunkt (man kann Anklagen schreiben, Revisionen bearbeiten, Urteile im Zivilrecht oder ÖR anfertigen, Beschlüsse, Anwaltsklausuren, Zwangsvollstreckung usw.).
Die Klausuren waren teilweise echt schwer, aber auf der anderen Seite kann man sich auch nicht beschweren, kein Familien- oder Erbrecht, kein Europarecht im ÖR, kein Kommunalrecht, im Strafrecht keine Klausuren mit Schwerpunkt in den Vermögensdelikten wo die einzelnen Verfügungen der Schwerpunkt sind (Telefonkarten, EC Karten am POS und gefälschte Online-Gutscheine etc...)
Man sieht aber auch, wie intensiv diese Zeit war, weil man die Tage danach noch so intensiv über die einzelnen Klausuren nachdenkt und seine ganzen Fehler bereut.
Ich werde wahrscheinlich noch die nächsten Jahre ein Trauma davon haben, dass ich in der Staatsanwaltschaftklausur den räuberischen Diebstahl nicht geprüft habe (er hatte ja das Diebesgut im Auto, als er im 2. Handlungsabschnitt vor der Polizei geflohen ist. Da hätte man so viel schreiben können bzgl. Vollendung und Beendigung; dann den 304 und 308 im zweiten Handlungsabschnitt übersehen - das macht mich fertig :-D)
Aber gut, das geht wahrscheinlich den meisten von euch so, dass man denkt, man hätte es so viel besser machen können und wie soll man in 5 Stunden mal in Ruhe nachdenken, warum setzen die vom LJPA einen so unter Stress? Aber alle machen Fehler, also macht euch keinen Stress deswegen.
Ich wünsche euch allen eine entspannte Zeit in den kommenden Wochen (fallt nicht in ein Loch nach den Klausuren...) und viel Erfolg in Zukunft.
Das Schlimmste habt ihr hinter euch. Die Mündliche ist gar nicht so schlimm.
Na ja, mein Laberschwall zu dem Thema.
Bleibt stabil und viele Grüße.
Ich würd mich an deiner Stelle da nicht drüber stressen. Ich hatte den auf meiner Lösungsskizze mit 3 Ausrufezeichen aber als ich den dann geprüft hab bin ich sehr schnell rausgeflogen. Man kriegt meines Erachtens schon nciht die beutesicherungsabsicht bewiesen - einfach nur zu fliehen reicht dafür ja nicht, zumal er am Ende ja sogar die Beute im Auto gelassen hat und weggerannt ist. Ich vermute das steht noch nciht mal auf der Lösungsskizze
17.03.2024, 10:30
Räuberischer Diebstahl finde ich auch nicht ganz einschlägig. Der Diebstahl war ja zu diesem Zeitpunkt längst beendet
17.03.2024, 10:37
(17.03.2024, 09:50)Lösungsskizze März24 schrieb:(17.03.2024, 03:13)JoshNRW schrieb: Auf jeden Fall haben wir es jetzt geschafft. :-)
Fand die zwei Wochen körperlich und geistig echt anstrengend. :-)
Aber irgendwie vermisse ich diese geistige Herausforderung auch etwas. In der Zeit der Schriftlichen ist man im Nachhinein zwar nicht spezialisiert, aber trotzdem in der Breite auf seinem Höhepunkt (man kann Anklagen schreiben, Revisionen bearbeiten, Urteile im Zivilrecht oder ÖR anfertigen, Beschlüsse, Anwaltsklausuren, Zwangsvollstreckung usw.).
Die Klausuren waren teilweise echt schwer, aber auf der anderen Seite kann man sich auch nicht beschweren, kein Familien- oder Erbrecht, kein Europarecht im ÖR, kein Kommunalrecht, im Strafrecht keine Klausuren mit Schwerpunkt in den Vermögensdelikten wo die einzelnen Verfügungen der Schwerpunkt sind (Telefonkarten, EC Karten am POS und gefälschte Online-Gutscheine etc...)
Man sieht aber auch, wie intensiv diese Zeit war, weil man die Tage danach noch so intensiv über die einzelnen Klausuren nachdenkt und seine ganzen Fehler bereut.
Ich werde wahrscheinlich noch die nächsten Jahre ein Trauma davon haben, dass ich in der Staatsanwaltschaftklausur den räuberischen Diebstahl nicht geprüft habe (er hatte ja das Diebesgut im Auto, als er im 2. Handlungsabschnitt vor der Polizei geflohen ist. Da hätte man so viel schreiben können bzgl. Vollendung und Beendigung; dann den 304 und 308 im zweiten Handlungsabschnitt übersehen - das macht mich fertig :-D)
Aber gut, das geht wahrscheinlich den meisten von euch so, dass man denkt, man hätte es so viel besser machen können und wie soll man in 5 Stunden mal in Ruhe nachdenken, warum setzen die vom LJPA einen so unter Stress? Aber alle machen Fehler, also macht euch keinen Stress deswegen.
Ich wünsche euch allen eine entspannte Zeit in den kommenden Wochen (fallt nicht in ein Loch nach den Klausuren...) und viel Erfolg in Zukunft.
Das Schlimmste habt ihr hinter euch. Die Mündliche ist gar nicht so schlimm.
Na ja, mein Laberschwall zu dem Thema.
Bleibt stabil und viele Grüße.
Ich würd mich an deiner Stelle da nicht drüber stressen. Ich hatte den auf meiner Lösungsskizze mit 3 Ausrufezeichen aber als ich den dann geprüft hab bin ich sehr schnell rausgeflogen. Man kriegt meines Erachtens schon nciht die beutesicherungsabsicht bewiesen - einfach nur zu fliehen reicht dafür ja nicht, zumal er am Ende ja sogar die Beute im Auto gelassen hat und weggerannt ist. Ich vermute das steht noch nciht mal auf der Lösungsskizze
Ja genau, das hätte man aber schön aufgreifen können, dass der Diebstahl schon beendet war, weil er damit schon 3 Kilometer durch die Gegend gefahren ist, aber das nach derzeitigen Ermittlungsstand dahinstehen kann, weil es bisher für die subjektive Seite und Beuteerhaltungsabsicht keine Ansatzpunkte gibt. Die darf man bei einem flüchtenden Täter nach dem BGH nämlich nicht einfach unterstellen. Das ist mir alles 5 Minuten nach der Klausur auf dem Heimweg eingefallen... :-(
Klar, das setzt die Klausur nicht in den Sand, aber ich bin in den Verbesserungsversuch gegangen, weil ich gerne zur Staatsanwaltschaft möchte und wollte deshalb in der Klausur richtig Punkte sammeln.
Beim ersten Versuch ist mir in der S1-Klausur auch sowas passiert und dann war es nicht möglich über 6 Punkte zu kommen. Aber hängt natürlich auch vom Korrektor ab wie streng der ist. Ich sehe schon den Korrekturvermerk vor mir "252 wurde nicht gesehen und nicht gepüft"...