18.03.2019, 16:31
[quote pid='22503' dateline='1552919333']
Ich hab den zweiten nicht durchgehen lassen mangels Anspruch auf Zutritt zu diesem Gelände. Hatte aber auch insgesamt keinen Plan, obwohl die echt nicht schwer klang. Umso ärgerlicher ?
[/quote]
Hab' ich auch so. Für den zweiten habe ich 8 II GO als AGL genommen und kurz abgelehnt.
Ich hab den zweiten nicht durchgehen lassen mangels Anspruch auf Zutritt zu diesem Gelände. Hatte aber auch insgesamt keinen Plan, obwohl die echt nicht schwer klang. Umso ärgerlicher ?
[/quote]
Hab' ich auch so. Für den zweiten habe ich 8 II GO als AGL genommen und kurz abgelehnt.
18.03.2019, 16:37
Und was lief in Berlin?
18.03.2019, 16:38
(18.03.2019, 16:31)NRWSchreiberling schrieb: [quote pid='22503' dateline='1552919333']
Ich hab den zweiten nicht durchgehen lassen mangels Anspruch auf Zutritt zu diesem Gelände. Hatte aber auch insgesamt keinen Plan, obwohl die echt nicht schwer klang. Umso ärgerlicher ?
Hab' ich auch so. Für den zweiten habe ich 8 II GO als AGL genommen und kurz abgelehnt.
[/quote]
Habe auch über § 8 II GO NRW nachgedacht. Mangels öffentlicher Einrichtung aber (-). Aber kommt nicht auch Art. 8 I GG als AGL in Betracht? Habe ich auch nicht durchgehen lassen, aber ich denke das ginge schon.
Irgendwie war das viel Geschwafel in der Klausur oder? Habe das Gefühl, ich habe die Akte zweimal abgeschrieben.
Tipps für morgen?
18.03.2019, 16:44
18.03.2019, 16:45
(18.03.2019, 16:37)Bln Gast schrieb: Und was lief in Berlin?
Weihnachtsmarkt
Allerdings noch mit kleiner Erledigungsproblematik. Der Antragsgegner hat Zustimmung der Erledigung ausgesprochen, der Antragstellerin jedoch keine Erledigung erklärt, sondern auf Entscheidung des Gerichts bestanden l.
18.03.2019, 16:54
(18.03.2019, 16:45)BerlinBoy schrieb:(18.03.2019, 16:37)Bln Gast schrieb: Und was lief in Berlin?
Weihnachtsmarkt
Allerdings noch mit kleiner Erledigungsproblematik. Der Antragsgegner hat Zustimmung der Erledigung ausgesprochen, der Antragstellerin jedoch keine Erledigung erklärt, sondern auf Entscheidung des Gerichts bestanden l.
Lief ebenfalls in Hessen. Echt dankbar
18.03.2019, 17:47
Bln kurz zusammen gefasst:
Weihnachtsmarkveranstalter fragt Anfang des Jahres, mit welche Maßnahmen zur terroristenabwehr zu rechnen sei.
Keine Antwort.
Im November: Weihnachtsmarkt—Betreiber (Kommanditgesellschaft) beantragt Zulassung nach GewO und Grünflächenanlagengesetz.
GewO — Genehmigung ohne Zusätze ergangen.
Grünflächenerlaubnis ergangen mit „Bedingungen“, dass Maßnahmen sinngemäß sinnvolle Maßnahmen gegen Terrorgefahr treffen soll.
Gespräch zwischen Polizei und Betreiber.
Behörde widerruft am 22.11 Bedingungen und ersetzt diese durch folgende Maßnahmen:
1bestimmte Betonklötze etc aufzustellen,
2 mobiles schweres Fahrzeug für Eingang aufstellen
sowie Androhung von erstazvornahme (3) und (4.) sowie Zwangsgeld für „mobiles schweres Fahrzeug“, wenn nicht bis zum 25 gemacht wird.
Beschied übergibt ein Mitarbeiter um 18 Uhr mittwochs Auf dem Weihnachtsmarkt.
Beschluss des VG, dass vollstreckungsmaßnahmen unterbleiben sollen bis zur Entscheidung.
Behörde nimmt trotzdem Ersatzvornahme vor.
antragserwiderung es wird sich Erledigung angeschlossen, ansonsten Antrag abweisen. Austausch RGL auf SOG.
Antragstellerin will an ihren Anträgen festhalten.
Nur kurz und nicht alle Feinheiten des fallls, evtl. auch etwas falsch — aber damit Uhr ungefähr wisst, worum es geht für alle die im April schreiben
Weihnachtsmarkveranstalter fragt Anfang des Jahres, mit welche Maßnahmen zur terroristenabwehr zu rechnen sei.
Keine Antwort.
Im November: Weihnachtsmarkt—Betreiber (Kommanditgesellschaft) beantragt Zulassung nach GewO und Grünflächenanlagengesetz.
GewO — Genehmigung ohne Zusätze ergangen.
Grünflächenerlaubnis ergangen mit „Bedingungen“, dass Maßnahmen sinngemäß sinnvolle Maßnahmen gegen Terrorgefahr treffen soll.
Gespräch zwischen Polizei und Betreiber.
Behörde widerruft am 22.11 Bedingungen und ersetzt diese durch folgende Maßnahmen:
1bestimmte Betonklötze etc aufzustellen,
2 mobiles schweres Fahrzeug für Eingang aufstellen
sowie Androhung von erstazvornahme (3) und (4.) sowie Zwangsgeld für „mobiles schweres Fahrzeug“, wenn nicht bis zum 25 gemacht wird.
Beschied übergibt ein Mitarbeiter um 18 Uhr mittwochs Auf dem Weihnachtsmarkt.
Beschluss des VG, dass vollstreckungsmaßnahmen unterbleiben sollen bis zur Entscheidung.
Behörde nimmt trotzdem Ersatzvornahme vor.
antragserwiderung es wird sich Erledigung angeschlossen, ansonsten Antrag abweisen. Austausch RGL auf SOG.
Antragstellerin will an ihren Anträgen festhalten.
Nur kurz und nicht alle Feinheiten des fallls, evtl. auch etwas falsch — aber damit Uhr ungefähr wisst, worum es geht für alle die im April schreiben
18.03.2019, 17:48
Dankbar Das hab ich ganz anders empfunden. Ich fand die prozessual echt schwer und verwirrend.
18.03.2019, 17:57
18.03.2019, 17:58