13.03.2024, 23:29
Immer mehr Universitäten setzen sich für einen integrierten Bachelor in der juristischen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaften ein.
Meine Universität bietet es an und ein erheblicher Mehraufwand ist nicht festzustellen - laut höheren Semestern. Für den Bachelor muss man eine außerjuristische Tätigkeit je nach Schwerpunkt (BWL-Modul z.B) belegen und kann sich seine Seminararbeit als Bachelorarbeit anrechnen lassen.
Einerseits hört man von den zahlreichen Vorteilen, doch mich würde interessieren, ob da tatsächlich etwas dran ist.
Ich nehme an, dass die meisten hier beruflich bereits sehr erfahren sind und ich würde gerne wissen:
Hat so ein integrierter Bachelor of Law überhaupt eine nutzvolle "Auffangfunktion"? Bieten sich dadurch Möglichkeiten (beispielsweise im Falle des Nicht-Bestehens der juristischen Prüfung) trotzdem eine gute Karriere einzulegen oder dient dieser Abschluss nur aus "symbolischen" Zwecken?
Da dieser Bachelor sehr neu ist, gibt es nicht viele Erfahrungswerte. Ich weiß gar nicht mal, ob man mit so einem Bachelor of Laws theoretisch an den Master of Laws (LL.M) anknüpfen kann - oder ist dies lediglich den Diplom-Jusristen bzw. Juristen vorbehalten?
Falls nicht, und man tatsächlich nur in etwas sozialpolitisches seinen Master machen kann, bin ich der Ansicht, dass dieser Abschluss tatsächlich aus rein symbolischen Zwecken eingeführt wurde, um den immer stärkeren Protesten für eine Reformierung des Studiengangs etwas entgegenzukommen.
Was denkt ihr?
Meine Universität bietet es an und ein erheblicher Mehraufwand ist nicht festzustellen - laut höheren Semestern. Für den Bachelor muss man eine außerjuristische Tätigkeit je nach Schwerpunkt (BWL-Modul z.B) belegen und kann sich seine Seminararbeit als Bachelorarbeit anrechnen lassen.
Einerseits hört man von den zahlreichen Vorteilen, doch mich würde interessieren, ob da tatsächlich etwas dran ist.
Ich nehme an, dass die meisten hier beruflich bereits sehr erfahren sind und ich würde gerne wissen:
Hat so ein integrierter Bachelor of Law überhaupt eine nutzvolle "Auffangfunktion"? Bieten sich dadurch Möglichkeiten (beispielsweise im Falle des Nicht-Bestehens der juristischen Prüfung) trotzdem eine gute Karriere einzulegen oder dient dieser Abschluss nur aus "symbolischen" Zwecken?
Da dieser Bachelor sehr neu ist, gibt es nicht viele Erfahrungswerte. Ich weiß gar nicht mal, ob man mit so einem Bachelor of Laws theoretisch an den Master of Laws (LL.M) anknüpfen kann - oder ist dies lediglich den Diplom-Jusristen bzw. Juristen vorbehalten?
Falls nicht, und man tatsächlich nur in etwas sozialpolitisches seinen Master machen kann, bin ich der Ansicht, dass dieser Abschluss tatsächlich aus rein symbolischen Zwecken eingeführt wurde, um den immer stärkeren Protesten für eine Reformierung des Studiengangs etwas entgegenzukommen.
Was denkt ihr?
13.03.2024, 23:47
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13.03.2024, 23:58
(13.03.2024, 23:47)nachdenklich schrieb: 1. Ich denke, dass Studenten des "klassischen" Jurastudiums trotz dieses neuen "LLB" (der wohl inhaltlich kaum einen wirklichen Mehrwert liefert) im Vergleich zu den Studenten des Wirtschaftsrecht wenig interessant für potentielle Arbeitgeber sind. Studenten des Wirtschaftsrechts haben seit Semester 1 eine ganz andere, auf die Wirtschaft zugeschnittene, Fächerkombination und idR längere Praktika in Unternehmen oder Kanzleien absolviert. Ich habe während meiner WisMit-Tätigkeit und Anwaltsstage mit Absolventen des Wirtschaftsrecht zusammengearbeitet. Die waren schon wirklich gut in ihren Schwerpunkten (Gesellschaftsrecht, Steuerrecht). Des Weiteren legen pro Jahr nahezu 11.000 Studenten das 1. Examen ab, sodass mMn für die Wirtschaft kein Bedarf besteht (mehrere Tausend LLB/LLM pro Jahr, 11000 Absolventen mit 1. Examen und ca. 8.500 Absolventen des zweiten Examens). Es gibt also genügend Menschenmaterial.
2. Ob der LLB zum LLM reicht? Wenn du dir die aktuellen Masterstudiengänge anschaust, dann wird u.a. Berufserfahrung, eine gewisse ECTS-Punkteanzahl aus dem LLB, Nachweis gewisser Englischkenntnisse oder eine Mindestnote im ersten jur. Staatsexamen gefordert. Die Anforderungen variieren natürlich je nach Masterstudiengang. Also gehe ich davon aus, dass die Masterstudiengänge irgendeine Punkte-Referenz benötigen. Eventuell der Durchschnitt aus Hauptstudium und Schwerpunktbereich?
Vielen Dank für deine Antwort. Also kann man zusammenfassend sagen, dass dieser Abschluss nichts wert ist? Zumindest, wenn man nicht in der Verwaltung tätig sein möchte.
Im Grunde ist es sogar nachteilig, denn falls jemand im Examen durchfallen sollte und etwas anderes studieren möchte, doch diesen Bachelor hat, ist die Person bei Bewerbung auf einen neuen Studiengang nicht im gleichen Boot wie die Abiturienten mit NC-Verfahren, sondern sind in einem gesonderten Verfahren des Zweitstudiums. Dort wird man ganz unten angesiedelt, wenn der Zweitstudiengang in eine absolut andere Richtung geht.
14.03.2024, 00:01
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14.03.2024, 00:13
(14.03.2024, 00:01)nachdenklich schrieb: Ich persönlich glaube schon, dass der Wert eher symbolischer Natur ist und den Druck vom Examen reduzieren soll. Es kommt halt darauf an, wie man den LLB inhaltlich füllt.
Aber wer weiß? Vllt wird ja eine Art "zweite" Säule dadurch eingeführt.
Selbst wenn es funktionieren sollte, welche Türen würden einem mit LL.M offen stehen?
Eigentlich möchte ich mir darüber überhaupt keine Gedanken machen und mich auf mein Studium fokussieren und es auch zu 100% schaffen, doch ich denke es ist völlig normal, dass sich jeder Student mal um Plan B, Plan C, Gedanken macht.
Ich habe gehört, dass man als Wirtschafts- bzw. Projektjurist tätig sein kann. Doch welche Möglichkeiten stehen einem in der akademischen Fortbildung offen? Mit Fortbildung meine ich: Kann man mit einem LL.B & LL.M theoretisch in die Richtung ''Steuerberater/Wirtschaftsprüfer''? Meinen Schwerpunkt für den LL.B bzw. das Examen möchte ich sowieso in Steuer- und Gesellschaftsrecht angehen und dort auch meine Praktika belegen.
Um Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu werden, muss man ja ein Examen ablegen - ist das richtig?
14.03.2024, 00:18
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14.03.2024, 00:24
(14.03.2024, 00:18)nachdenklich schrieb:(14.03.2024, 00:13)Frischling schrieb:(14.03.2024, 00:01)nachdenklich schrieb: Ich persönlich glaube schon, dass der Wert eher symbolischer Natur ist und den Druck vom Examen reduzieren soll. Es kommt halt darauf an, wie man den LLB inhaltlich füllt.
Aber wer weiß? Vllt wird ja eine Art "zweite" Säule dadurch eingeführt.
Selbst wenn es funktionieren sollte, welche Türen würden einem mit LL.M offen stehen?
Eigentlich möchte ich mir darüber überhaupt keine Gedanken machen und mich auf mein Studium fokussieren und es auch zu 100% schaffen, doch ich denke es ist völlig normal, dass sich jeder Student mal um Plan B, Plan C, Gedanken macht.
Ich habe gehört, dass man als Wirtschafts- bzw. Projektjurist tätig sein kann. Doch welche Möglichkeiten stehen einem in der akademischen Fortbildung offen? Mit Fortbildung meine ich: Kann man mit einem LL.B & LL.M theoretisch in die Richtung ''Steuerberater/Wirtschaftsprüfer''? Meinen Schwerpunkt für den LL.B bzw. das Examen möchte ich sowieso in Steuer- und Gesellschaftsrecht angehen und dort auch meine Praktika belegen.
Um Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu werden, muss man ja ein Examen ablegen - ist das richtig?
1. Du kannst mit LLM und sogar LLB das StB-Examen ablegen. Beim LLB benötigst du allerdings 3 Jahre Praxiserfahrung, mit LLM (glaube ich) nur 2 Jahre. Die Studenten fokussieren sich dann idR ab Semester 1 auf das Steuerrecht. Wenn man sich die Statistiken zum StB-Examen anschaut, dann schneiden Bachelor-Absolventen nicht wesentlich schlechter als Master-Absolventen ab. Die höchste Erfolgsquote liegt bei den Absolventen der Finanzverwaltung, gefolgt von Steuerfachwirten.
2. Mit LLB/LLM kannst du als Jurist ins Unternehmen und seit einiger Zeit auch in Kanzleien einsteigen. Größere Kanzleien haben für Wirtschaftsjuristen eigene Karrierewege. Ohne zweites Examen steht einem allerdings - bis jetzt - aufgrund des Volljuristenprivilegs weder die Rechtsanwaltschaft, noch die Justiz als Karriereweg offen.
Wobei ich gerade sehe, dass die Durchfallquote im StB-Examen bei knapp über 50% liegt - weitaus schlimmer als im juristischen Staatsexamen :D
Ganz ansehnlich :D
14.03.2024, 00:28
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14.03.2024, 00:38
(14.03.2024, 00:28)nachdenklich schrieb:(14.03.2024, 00:24)Frischling schrieb:(14.03.2024, 00:18)nachdenklich schrieb:(14.03.2024, 00:13)Frischling schrieb:(14.03.2024, 00:01)nachdenklich schrieb: Ich persönlich glaube schon, dass der Wert eher symbolischer Natur ist und den Druck vom Examen reduzieren soll. Es kommt halt darauf an, wie man den LLB inhaltlich füllt.
Aber wer weiß? Vllt wird ja eine Art "zweite" Säule dadurch eingeführt.
Selbst wenn es funktionieren sollte, welche Türen würden einem mit LL.M offen stehen?
Eigentlich möchte ich mir darüber überhaupt keine Gedanken machen und mich auf mein Studium fokussieren und es auch zu 100% schaffen, doch ich denke es ist völlig normal, dass sich jeder Student mal um Plan B, Plan C, Gedanken macht.
Ich habe gehört, dass man als Wirtschafts- bzw. Projektjurist tätig sein kann. Doch welche Möglichkeiten stehen einem in der akademischen Fortbildung offen? Mit Fortbildung meine ich: Kann man mit einem LL.B & LL.M theoretisch in die Richtung ''Steuerberater/Wirtschaftsprüfer''? Meinen Schwerpunkt für den LL.B bzw. das Examen möchte ich sowieso in Steuer- und Gesellschaftsrecht angehen und dort auch meine Praktika belegen.
Um Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu werden, muss man ja ein Examen ablegen - ist das richtig?
1. Du kannst mit LLM und sogar LLB das StB-Examen ablegen. Beim LLB benötigst du allerdings 3 Jahre Praxiserfahrung, mit LLM (glaube ich) nur 2 Jahre. Die Studenten fokussieren sich dann idR ab Semester 1 auf das Steuerrecht. Wenn man sich die Statistiken zum StB-Examen anschaut, dann schneiden Bachelor-Absolventen nicht wesentlich schlechter als Master-Absolventen ab. Die höchste Erfolgsquote liegt bei den Absolventen der Finanzverwaltung, gefolgt von Steuerfachwirten.
2. Mit LLB/LLM kannst du als Jurist ins Unternehmen und seit einiger Zeit auch in Kanzleien einsteigen. Größere Kanzleien haben für Wirtschaftsjuristen eigene Karrierewege. Ohne zweites Examen steht einem allerdings - bis jetzt - aufgrund des Volljuristenprivilegs weder die Rechtsanwaltschaft, noch die Justiz als Karriereweg offen.
Wobei ich gerade sehe, dass die Durchfallquote im StB-Examen bei knapp über 50% liegt - weitaus schlimmer als im juristischen Staatsexamen :D
Ganz ansehnlich :D
Das liegt mit Sicherheit auch daran, dass viele Kandidaten - jedenfalls idR - nebenbei arbeiten bzw. jedenfalls nicht 1 bis 1 1/2 Jahre (wie idR Juristen) vollen Fokus auf die Examensprüfung legen können.
Danke nochmal für deine Antworten - möchte jetzt auch gar nicht weiter mit Fragen stören, doch eine letzte hätte ich da noch - weil du Arbeit ansprichst. Ich bin ja momentan im 3. Semester und glücklicherweise nicht auf Arbeit angewiesen, doch ich möchte mir trotzdem gerne nebenbei etwas dazu verdienen, um meine Eltern zu entlasten. Werde demnächst 8-9h als studentische Aushilfe in einer einer Kanzlei tätig sein.
Wie sieht das später in der Examensvorbereitung aus? Beeinträchtigen 8-9h Arbeit die Vorbereitung auf das Examen sehr? Zwar könnte man argumentieren, dass man die 8/9h lieber ins Lernen investieren könnte, aber irgendwann möchte ich auch mal ausziehen. Ich denke mir, dass man dafür eben die restliche Freizeit zwar in Kauf nehmen muss, aber dafür hat man dann Arbeit + eine fokussierte Examensvorbereitung.
Außerdem habe ich schon von einigen Absolventen gehört, die Top Examen erreicht haben und nebenbei sogar 20h arbeiten waren. Gibt natürlich immer Ausnahmen, aber wie siehst du das?
Habe mir auf jeden Fall schon vorgenommen immer etwas für das Rep bei Seite zu legen, da es mich 2.500 - 2.700€ kosten wird. Lieber fange ich jetzt an etwas zu sparen, als später gar nichts zu haben und 200€+ im Monat von meinem Gehalt abzudrücken.
14.03.2024, 07:29
Hilfreich könnte es beim Studienwechsel werden. Es gibt Masterstudiengänge, die (irgend-)einen Bachelor voraussetzen.