08.03.2024, 22:07
Das war das Problem, hab den Fall da selbst nicht ganz verstanden bzw weiß nicht genau, was die da erwartet haben. Damit das Ausstellen der Zeugnisse und die damit einhergehende PflichtV wegen fehlender gründlicher Untersuchung kausal ist, müsste die Erkrankung bei einer gründlichen Untersuchung aufgefallen sein. Dazu stand ja nichts im SV. Auch war gar nicht klar, wie genau die Mandantin das Tier untersucht hat und was unter einer gründlichen Untersuchung zu verstehen ist.
Ich weiß echt nicht, was da erwartet wurde. DIe Lösung würd mich interessieren.
Hast du auch geschrieben oder fragst du nur aus Interesse?
Ich weiß echt nicht, was da erwartet wurde. DIe Lösung würd mich interessieren.
Hast du auch geschrieben oder fragst du nur aus Interesse?
08.03.2024, 22:23
Habe auch geschrieben und weiß leider gar nicht wie der Sachverhalt zu verstehen war. War inhaltlich die leichteste aber vom Sachverhalt her nicht ohne
08.03.2024, 23:22
Könnte jemand den Sachverhalt aus Hessen kurz zusammenfassen?:)
09.03.2024, 00:06
Irgend einer hat geschrieben, dass in NRW mal eine "normale Klausur" dran kam.
War bei uns definitiv nicht so:
B kommt zu uns in die Kanzlei:
Drei Gesellschafter einer GmbH. A hat 50%. B und C 25%.
A macht neue GmbH mit ähnlichem Unternehmensgegenstand auf (Straßenreinigung)
B und C sind angepisst und sagen, das verstößt gegen das im Gesellschaftsvertrag festgeschriebene Wettbewerbsverbot.
Sie machen Gesellschafterversammlung und beschließen:
1. A wird als Geschäftsführer abberufen
2. A kriegt seine Gesellschaftsanteile weggenommen und eingezogen (§ 34 GmbHG)
3. Sie ernennen sich selbst zu Geschäftsführern
Nun melden sie die neue Gesellschafterliste im Handelsregister an
Jetzt wurde es abgespaced und ich glaube ich kriege das auch nicht präzise zusammen. Aber ich schreibe einfach mal woran ich mich erinnere
A erreicht eine einstweilige Anordnung beim Landgericht gegen B und C darauf, dass ein Widerspruch im Handelsregister eingetragen wird (§ 16 III S. 4 GmbHG).
Außerdem macht er FK gegen die Gesellschaft, dass die Beschlüsse unwirksam sind.
Das Landgericht erlässt den Beschluss und schickt den glaub ich auch ans Registergericht.
Der B labert uns nun voll, dass das nicht sein kann, dass keine mündliche Verhandlung ergangen ist und er kein Original von dem Beschluss hat und überhaupt wie man gegen den Beschluss vorgehen kann.
Wir sollen auch mal prüfen ob die Beschlüsse aus der Gesellschafterversammlung wirksam sind.
War auch ein zwei Seiten Fristenkalender angehängt. Kein Plan wofür.
Kann sein, dass die Hälfte nicht stimmt von dem was ich hier geschrieben habe.
Ich erinnere mich noch, dass im Bearbeitervermerk auf § 246 AktG hingewiesen wurde.
War bei uns definitiv nicht so:
B kommt zu uns in die Kanzlei:
Drei Gesellschafter einer GmbH. A hat 50%. B und C 25%.
A macht neue GmbH mit ähnlichem Unternehmensgegenstand auf (Straßenreinigung)
B und C sind angepisst und sagen, das verstößt gegen das im Gesellschaftsvertrag festgeschriebene Wettbewerbsverbot.
Sie machen Gesellschafterversammlung und beschließen:
1. A wird als Geschäftsführer abberufen
2. A kriegt seine Gesellschaftsanteile weggenommen und eingezogen (§ 34 GmbHG)
3. Sie ernennen sich selbst zu Geschäftsführern
Nun melden sie die neue Gesellschafterliste im Handelsregister an
Jetzt wurde es abgespaced und ich glaube ich kriege das auch nicht präzise zusammen. Aber ich schreibe einfach mal woran ich mich erinnere
A erreicht eine einstweilige Anordnung beim Landgericht gegen B und C darauf, dass ein Widerspruch im Handelsregister eingetragen wird (§ 16 III S. 4 GmbHG).
Außerdem macht er FK gegen die Gesellschaft, dass die Beschlüsse unwirksam sind.
Das Landgericht erlässt den Beschluss und schickt den glaub ich auch ans Registergericht.
Der B labert uns nun voll, dass das nicht sein kann, dass keine mündliche Verhandlung ergangen ist und er kein Original von dem Beschluss hat und überhaupt wie man gegen den Beschluss vorgehen kann.
Wir sollen auch mal prüfen ob die Beschlüsse aus der Gesellschafterversammlung wirksam sind.
War auch ein zwei Seiten Fristenkalender angehängt. Kein Plan wofür.
Kann sein, dass die Hälfte nicht stimmt von dem was ich hier geschrieben habe.
Ich erinnere mich noch, dass im Bearbeitervermerk auf § 246 AktG hingewiesen wurde.
09.03.2024, 10:13
09.03.2024, 11:46
Habe alle in Betracht kommenden AGL geprüft und dem Grunde nach verneint aber aus anwaltlicher Vorsicht weitergeprüft. Gesagt dass Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden besteht und das Gesundheitszeugnis/die Beweispflicht des Klägers nicht weiter problematisiert. Das ist mir dann leider zu spät eingefallen
09.03.2024, 12:48
Was hast du zur Berufsordnung gesagt?
09.03.2024, 13:19
Habe es so gewertet, dass zwar ein Verstoß vorliegt, der Käufer aber nicht vom persönlichen Schutzbereich umfasst ist. In der Präambel ging es ja hauptsächlich um den Schutz und Erhalt der Tiere und darum Menschen vor Gefahren und Seuchen (also vor den gesundheitlichen Auswirkungen) zu schützen. Weiß aber nicht ob das stimmt
09.03.2024, 13:30
(09.03.2024, 13:19)Examen2023 schrieb: Habe es so gewertet, dass zwar ein Verstoß vorliegt, der Käufer aber nicht vom persönlichen Schutzbereich umfasst ist. In der Präambel ging es ja hauptsächlich um den Schutz und Erhalt der Tiere und darum Menschen vor Gefahren und Seuchen (also vor den gesundheitlichen Auswirkungen) zu schützen. Weiß aber nicht ob das stimmt
Ja so ungefähr hab ich das auch, bin bei "Schutzgesetz" rausgeflogen
09.03.2024, 13:30
(09.03.2024, 13:19)Examen2023 schrieb: Habe es so gewertet, dass zwar ein Verstoß vorliegt, der Käufer aber nicht vom persönlichen Schutzbereich umfasst ist. In der Präambel ging es ja hauptsächlich um den Schutz und Erhalt der Tiere und darum Menschen vor Gefahren und Seuchen (also vor den gesundheitlichen Auswirkungen) zu schützen. Weiß aber nicht ob das stimmt
Klingt gut. Ich glaube, so sollte es auch sein