16.03.2019, 11:01
Hm.. ich denke das ist dann wohl ein Sonderfall. Schade.
Dann würde ich mich freuen, wenn mir jemand zu meiner Ausgangsfrage etwas sagen kann bzgl. der Warteliste :-)
Dann würde ich mich freuen, wenn mir jemand zu meiner Ausgangsfrage etwas sagen kann bzgl. der Warteliste :-)
17.03.2019, 01:14
(16.03.2019, 11:01)GastNDS1 schrieb: Hm.. ich denke das ist dann wohl ein Sonderfall. Schade.
Abgesehen davon, dass es sehr nach Troll klingt, wenn jemand bei 7,x Punkten von "so guten Noten" schreibt, sind für jeden Nicht-Schwerbehinderten die Erfahrungswerte von Schwerbehinderten völlig irrelevant. Die kannst Du getrost überlesen.
In Niedersachsen brauchst Du bei Erreichen eines Befriedigens für eine Einladung keine zusätzlichen besonderen Leistungen mehr, wenn Du schwerbehindert bist. Du wirst "stets" eingeladen, also auch mit 6,5 Punkten. Einladung bedeutet aber nicht gleich Einstellung! Wenn Du unter 8 Punkten hast, ist es eben von Bedarf, Zusatzqualis und der Frage, wie weit Du von 8 Punkten entfernt bist, abhängig, wenn Du nicht schwerbehindert bist.
Aber das steht in der Form auch ausdrücklich im Internet.
17.03.2019, 06:59
Wie gesagt, meine Frage war nicht, wie meine Chancen stehen. Das weiß ich.
Meine Frage ist, ob man auch direkt eine Absage bekommen kann oder - bei Erreichen der formalen Voraussetzungen - in jedem Fall auf die Warteliste kommt?
Meine Frage ist, ob man auch direkt eine Absage bekommen kann oder - bei Erreichen der formalen Voraussetzungen - in jedem Fall auf die Warteliste kommt?
17.03.2019, 08:13
(17.03.2019, 06:59)IGastNDS1 schrieb: Wie gesagt, meine Frage war nicht, wie meine Chancen stehen. Das weiß ich.Formale voraussetzung ist VB, alles andere sind öffnungsklauseln, bei denen es allein von weichen Kriterien und Glück (wer bewirbt sich sonst so etc) abhängt. Am besten einfach mal bewerben.
Meine Frage ist, ob man auch direkt eine Absage bekommen kann oder - bei Erreichen der formalen Voraussetzungen - in jedem Fall auf die Warteliste kommt?
17.03.2019, 08:33
[quote pid='22456' dateline='1552803228']
[/quote]
Formale Voraussetzung ist kein VB. Bitte vernünftig nachlesen auf der Seite des OLG. Natürlich bewerbe ich mich auch. Das war - nochmals - aber nicht meine Frage.
(17.03.2019, 06:59)IGastNDS1 schrieb: Wie gesagt, meine Frage war nicht, wie meine Chancen stehen. Das weiß ich.Formale voraussetzung ist VB, alles andere sind öffnungsklauseln, bei denen es allein von weichen Kriterien und Glück (wer bewirbt sich sonst so etc) abhängt. Am besten einfach mal bewerben.
Meine Frage ist, ob man auch direkt eine Absage bekommen kann oder - bei Erreichen der formalen Voraussetzungen - in jedem Fall auf die Warteliste kommt?
[/quote]
Formale Voraussetzung ist kein VB. Bitte vernünftig nachlesen auf der Seite des OLG. Natürlich bewerbe ich mich auch. Das war - nochmals - aber nicht meine Frage.
17.03.2019, 22:40
Formale Voraussetzung ist aber 8,0. Und wie gesagt, s.o.: da gibt es keine Garantie, dass du überhaupt auf die Warteliste kommst.
Ruf doch da einfach mal an.
Ruf doch da einfach mal an.
17.03.2019, 23:01
s.o.? Wüsste nicht, wo du das schon geschrieben hast.
Und „formale Voraussetzung“ ist das, was im Merkblatt der OLGs steht. Ich verstehe darunter die Voraussetzungen, die man für eine Bewerbung braucht. Und die erfülle ich. Ob es mit der Einstellung klappt, ist eine andere Frage und hängt eben davon ab, wie viele bzw wer sich neben mir bewirbt.
Aber ich verstehe es nun richtig, dass also direkte Absagen möglich sind und man nicht wie in NRW (dort ab 7,76) in jedem Fall auf die Warteliste kommt?
Und „formale Voraussetzung“ ist das, was im Merkblatt der OLGs steht. Ich verstehe darunter die Voraussetzungen, die man für eine Bewerbung braucht. Und die erfülle ich. Ob es mit der Einstellung klappt, ist eine andere Frage und hängt eben davon ab, wie viele bzw wer sich neben mir bewirbt.
Aber ich verstehe es nun richtig, dass also direkte Absagen möglich sind und man nicht wie in NRW (dort ab 7,76) in jedem Fall auf die Warteliste kommt?
18.03.2019, 00:04
(17.03.2019, 23:01)GastNDS1 schrieb: s.o.? Wüsste nicht, wo du das schon geschrieben hast.
Und „formale Voraussetzung“ ist das, was im Merkblatt der OLGs steht. Ich verstehe darunter die Voraussetzungen, die man für eine Bewerbung braucht. Und die erfülle ich. Ob es mit der Einstellung klappt, ist eine andere Frage und hängt eben davon ab, wie viele bzw wer sich neben mir bewirbt.
Aber ich verstehe es nun richtig, dass also direkte Absagen möglich sind und man nicht wie in NRW (dort ab 7,76) in jedem Fall auf die Warteliste kommt?
Das ist richtig, ich habe mit knapp unter 8 Punkten eine Absage bekommen in Nds.
18.03.2019, 15:34
[quote pid='22480' dateline='1552860248']
Das ist richtig, ich habe mit knapp unter 8 Punkten eine Absage bekommen in Nds.
[/quote]
Danke für die Antwort. Wann war das ca., wenn ich fragen darf? VG
(17.03.2019, 23:01)GastNDS1 schrieb: s.o.? Wüsste nicht, wo du das schon geschrieben hast.
Und „formale Voraussetzung“ ist das, was im Merkblatt der OLGs steht. Ich verstehe darunter die Voraussetzungen, die man für eine Bewerbung braucht. Und die erfülle ich. Ob es mit der Einstellung klappt, ist eine andere Frage und hängt eben davon ab, wie viele bzw wer sich neben mir bewirbt.
Aber ich verstehe es nun richtig, dass also direkte Absagen möglich sind und man nicht wie in NRW (dort ab 7,76) in jedem Fall auf die Warteliste kommt?
Das ist richtig, ich habe mit knapp unter 8 Punkten eine Absage bekommen in Nds.
[/quote]
Danke für die Antwort. Wann war das ca., wenn ich fragen darf? VG
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
18.03.2019, 17:19
(17.03.2019, 23:01)GastNDS1 schrieb: s.o.? Wüsste nicht, wo du das schon geschrieben hast.
Und „formale Voraussetzung“ ist das, was im Merkblatt der OLGs steht. Ich verstehe darunter die Voraussetzungen, die man für eine Bewerbung braucht. Und die erfülle ich. Ob es mit der Einstellung klappt, ist eine andere Frage und hängt eben davon ab, wie viele bzw wer sich neben mir bewirbt.
Aber ich verstehe es nun richtig, dass also direkte Absagen möglich sind und man nicht wie in NRW (dort ab 7,76) in jedem Fall auf die Warteliste kommt?
Auch in NRW kommt damit nicht direkt auf die Warteliste.
Und ja, direkte Absagen sind möglich.