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  5. Pflicht zur DSL / Abtretung
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Pflicht zur DSL / Abtretung
Konova
Senior Member
****
Beiträge: 270
Themen: 21
Registriert seit: Jun 2023
#1
28.02.2024, 13:15
Moin, 

kurze Frage bei der ich auf dem Schlauch stehe:

Wenn der Verkäufer eines Versendungskauf im B2B die Kaufsache an den Spediteur übergibt, geht nach § 447 BGB die Gefahr über. Bei Beschädigung der Sache im Transport bestehen dann ja keine (Gewährleistungs-) Rechte des Käufers wegen der Beschädigung, da kein Mangel bei GÜ.
Der Verkäufer kann ja jetzt den Schaden des Käufers gegen den Spediteur im Rahmen der DSL geltend machen.

Frage: Muss er das auch? Also besteht ein Recht des Käufers, dass der Verkäufer im Wege der DSL den Schaden des Käufers gegen den Spediteur geltend macht? Oder besteht evtl. auch ein Recht des Käufers auf Abtretung dieses Anspruchs gegen den Spediteur, wenn der Verkäufer zur eigenen Geltendmachung nicht bereit ist? Evtl. als Nebenpflicht des Verkäufers?

Nachtrag: bei Untergang der Sache muss der Verkäufer den Anspruch wohl nach § 285 BGB abtreten. Nur gilt das auch bei bloßer Beschädigung und nicht völligen Untergang der Sache? MüKo schweigt hierzu leider
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.02.2024, 13:49 von Konova.)
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Unheilig
Member
***
Beiträge: 88
Themen: 4
Registriert seit: Jun 2023
#2
28.02.2024, 14:27
§ 421 HGB
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Joko
Posting Freak
*****
Beiträge: 859
Themen: 15
Registriert seit: Dec 2021
#3
29.02.2024, 14:10
(28.02.2024, 14:27)Unheilig schrieb:  § 421 HGB


+1
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