22.02.2024, 11:12
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22.02.2024, 11:22
(22.02.2024, 11:12)nachdenklich schrieb: Trotzdem lesen sich die Artikel schon in die Richtung, dass die Rechtsdienstleistung in Zukunft günstiger wird.
Wenn ich mehr in der gleichen Zeit machen kann, kann (aber nicht muss) das einzelne Produkt günstiger werden.
Und da Rechtsdienstleistungen in Deutschland im internationalen Kontext bereits günstig bis bescheuert billig sind, sehe ich da wenig Gefahr.
22.02.2024, 11:24
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22.02.2024, 11:32
(22.02.2024, 11:24)nachdenklich schrieb:(22.02.2024, 11:22)Patenter Gast schrieb:(22.02.2024, 11:12)nachdenklich schrieb: Trotzdem lesen sich die Artikel schon in die Richtung, dass die Rechtsdienstleistung in Zukunft günstiger wird.
Wenn ich mehr in der gleichen Zeit machen kann, kann (aber nicht muss) das einzelne Produkt günstiger werden.
Wenn dann auch mehr Mandate akquiriert werden können, ist das sicherlich richtig.
Wenn die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung 300 Euro kostet, macht es kaum einer. Wenn man es für 50 Euro prüfen kann, werden es einige machen.
Würden sich Unternehmer so sperrig anstellen, wie manche Anwälte, wären die schnell insolvent...
22.02.2024, 11:33
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22.02.2024, 11:58
(22.02.2024, 11:33)nachdenklich schrieb: Ich frage mich trotzdem, was den Autor des Artikels im Anwaltsspiegel (langjähriger Partner einer renommierten Boutique/MK im M&A und Finance Bereich) bewogen hat, ein derart dystopisches Bild der juristischen Berufsfelder zu zeichnen. Das ist ja noch viel pessimistischer als meine :/.
Weil Zeitungen davon leben, dass dort drastische Meinungen formuliert werden. Deswegen sind die Schlagzeilen auch nie "Deutschland soweit in Ordnung". Nein, Krise hier, Krise da. Es kommt schlimm, schlimmer, am schlimmsten. Wer einen Meinungsartikel schreiben soll, der schreibt eben auch eine drastische Meinung. Du bist doch das beste Beispiel. Hätte in dem Artikel gestanden, dass alles schon passt mit der KI und der Anwaltsmarkt das für sich nutzbar machen wird, so wie andere Bereiche auch, hätte dich der Artikel doch nicht interessiert. Du hättest ihn hier nicht zitiert und nicht darüber diskutiert.
22.02.2024, 12:00
(22.02.2024, 11:09)Patenter Gast schrieb:(22.02.2024, 01:23)nachdenklich schrieb: Die FAZ hat heute eine Reihe von Artikeln über KI veröffentlicht bzw geupdatet. Leider für viele wohl hinter paywall. Quintessenz: das sieht nicht sehr rosig aus für einen Großteil der white collar Jobs (nicht nur Juristen :F).
Du musst dich als Anwalt oder sonstwie Akademiker natürlich weiterentwickeln. Aber das ist keine Überraschung. Wer als Anwalt heutzutage keine E-Mails, Computer und Online-Datenbanken nutzt, hat es schwer. Wer als Anwalt in 30 Jahren keine KI benutzt, wird es auch schwer haben.
Und vielleicht müssen Anwälte ihre Preismodelle überarbeiten. Nicht mehr auf Stundenbasis, sondern Paketpreise. In den USA kommt das schon häufiger vor. Wird es dadurch günstiger? Nein.
Es käme auch niemand auf die Idee, von Mercedes eine drastische Preisreduzierung zu verlangen, nur weil die Arbeiter am Band durch Roboter ersetzt haben. Es geht um den Wert des Produkts (Leistung, Marke, Wertschöpfung beim Kunden usw.). Adidas kauft Schuhe für 15 Euro in Fernost und verkauft sie für 180 Euro in Deutschland. Nur bei den Anwälten soll gelten, wenn du 30 Minuten weniger dran sitzt, dann wird der Preis auch um diese 30 Minuten günstiger. Nö. So läuft das nicht.
Das Loch haben sich Anwälte zum großen Teil aber selbst gegraben. Meines Erachtens ist diese Abrechnung auf Stundenbasis schon jetzt überholt - ist aber absolut üblich. Dass man als Anwalt am Ende des Tages mehr verdient, wenn man 100 Emails in 10 Stunden liest, als derjenige der die 100 Mails in 5 Stunden liest ist verrückt. Bei uns zählt halt nicht das Ergebnis, sondern der Aufwand. Und der Aufwand ist mit KI tatsächlich bedroht.
Im Ergebnis würde ich es aber begrüßen, wenn mehr nach Ergebnis abrechnet wird. Erst ab dann, kann man als Anwalt auch vernünftig in einer 40 Stunden Woche arbeiten und trotzdem gute Arbeit leisten und im Ergebnis ggf. sogar mehr verdienen, als jemand der zwar viel abrechenbares, aber wenig sinnvolles leistet.
22.02.2024, 12:38
Es gibt viele Dienstleister die nach Stunde abrechnen. Das ist kein singuläres Problem von Anwälten. Ich glaube alle würden gerne auf eine Alternative umsteigen, sowohl Dienstleister als auch Kunden. Das Problem ist einfach, dass sich der Aufwand vorher nicht abschätzen lässt. Wenn es da eine Lösung gebe, könnte man das System ändern.
22.02.2024, 16:46
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22.02.2024, 19:15
(22.02.2024, 12:00)Homer S. schrieb:(22.02.2024, 11:09)Patenter Gast schrieb:[... schrieb:pid='224015' dateline='1708557825']
Das Loch haben sich Anwälte zum großen Teil aber selbst gegraben. Meines Erachtens ist diese Abrechnung auf Stundenbasis schon jetzt überholt - ist aber absolut üblich. Dass man als Anwalt am Ende des Tages mehr verdient, wenn man 100 Emails in 10 Stunden liest, als derjenige der die 100 Mails in 5 Stunden liest ist verrückt. Bei uns zählt halt nicht das Ergebnis, sondern der Aufwand. Und der Aufwand ist mit KI tatsächlich bedroht.
Im Ergebnis würde ich es aber begrüßen, wenn mehr nach Ergebnis abrechnet wird. Erst ab dann, kann man als Anwalt auch vernünftig in einer 40 Stunden Woche arbeiten und trotzdem gute Arbeit leisten und im Ergebnis ggf. sogar mehr verdienen, als jemand der zwar viel abrechenbares, aber wenig sinnvolles leistet.
Also je nach Rechtsgebiet ist der Stundensatz schon ein Segen. Ich mag es grundsätzlich auch nicht, wenn ich dafür "bestraft" werde, dass ich meine Arbeit effizient mache. Aber bspw. im Erbrecht hast du auch gerne mal Mandanten, die emotional durch die Sache sehr belastet sind und ein bisschen betreut werden müssen. Die rufen dann auch gerne mal ne Stunde an, um dir zu erzählen, wie unfair die Welt ist. Ob das solche Mandanten sind, sieht man glücklicherweise schon relativ früh. Und dann setze ich den Stundensatz ein wenig rauf und wenn sie anrufen, freue ich mich, dass ich gut abrechnen kann.
Wobei RVG oder RVG mit Faktor im Erbrecht dank hoher Gegenstandswerte idR auch nicht so verkehrt ist. Da hat man dann übrigens auch die gewünschten Paketpreise - wenn ich einen Übergabevertrag entwerfe/mit dem Notar abstimme, nehme ich die 1,3 aus Grundstückswert. Das ist dann schon recht attraktiv. Bei Testamenten ähnlich, da schaue ich mir das Vermögen an und was die 1,3er wäre und vereinbare dann einen Festpreis.
Und idR lautet die Vergütungsvereinbarung ja "Stundensatz, mindestens RVG". Von daher nehme ich den vereinbarten Stundensatz eher als einen Bonus bei geringen Streitwerten wahr und bei höheren, spielt er eh keine Rolle.