14.02.2024, 15:51
Höherer Dienst verlangt auch nicht überall exorbitante Anforderungen. Oft liest man von 13 Punkte insgesamt, wobei ich nicht weiß, ob die in Stein gemeißelt sind. Und wenn ich da beispielsweise an die Bundeswehr denke, kann ich mir gut vorstellen, dass es da auch Wege in den gehobenen Dienst gibt. Mit oder ohne Uniform; bei beidem gibt es viel Bürokram zu tun.
Ein sehr unkonventioneller Weg dürfte noch sein, Berufsreservist, draußen nebenbei etwas nach persönlichem Geschmack hustlen, und vielleicht doch noch irgendwann ganz einsteigen, in welche Laufbahn auch immer.
Kommunen dürften ebenfalls ein guter Platz sein.
Ein sehr unkonventioneller Weg dürfte noch sein, Berufsreservist, draußen nebenbei etwas nach persönlichem Geschmack hustlen, und vielleicht doch noch irgendwann ganz einsteigen, in welche Laufbahn auch immer.
Kommunen dürften ebenfalls ein guter Platz sein.
14.02.2024, 19:22
Naja habe jetzt noch ein wenig recherchiert und es gibt wohl beispielsweise beim Bundesamt für Migration die Möglichkeit mit 1. Stex auf E12 einzusteigen. Wie man dann aber gleichzeitig Rechtspfleger Stellen auf A9 ausschreiben kann und dafür sogar das 2. Stex fordert, passt nicht so ganz zusammen, aber erklärt sich wahrscheinlich mit dem unterschiedlich dringendem Bedarf nehme ich an
14.02.2024, 19:27
Vom Bundesverwaltungsamt habe ich auch gerade wieder die bekannte Ausschreibung gesehen, "Sachbearbeitung für die Widerspruchsbearbeitung in Beihilfeangelegenheiten, Entgeltgruppe: E 9c TVöD / A 9g - A 11 BBesO, Einstiegsgehalt: 3.757,21 bis 4.334,08 € brutto", soweit ich hier im Forum mal hörte wohl auch sehr liberal, was Homeoffice angeht, wieder frisch zu finden bei LinkedIn.
14.02.2024, 21:02
(14.02.2024, 19:22)Snowball schrieb: Naja habe jetzt noch ein wenig recherchiert und es gibt wohl beispielsweise beim Bundesamt für Migration die Möglichkeit mit 1. Stex auf E12 einzusteigen. Wie man dann aber gleichzeitig Rechtspfleger Stellen auf A9 ausschreiben kann und dafür sogar das 2. Stex fordert, passt nicht so ganz zusammen, aber erklärt sich wahrscheinlich mit dem unterschiedlich dringendem Bedarf nehme ich an
Oder ein Blick ins Gesetz offenbart die Gründe, § 2 Rechtspflegergesetz, insbesondere Abs. 3
Da ein Rechtspfleger nach dem Gesetz vom Richter übertragene Aufgaben wahrnimmt und insoweit auch unabhängig ist (siehe § 3 Rechtspflegergesetz), besteht ein erheblicher Unterschied zu Verwaltungsposten. Es ist Justiz, keine (sachlich weisungsgebundene) Exekutive.
15.02.2024, 11:35
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15.02.2024, 11:43
(15.02.2024, 11:35)nachdenklich schrieb: Ist man nicht auf E12 als "Entscheider" zwar weisungsgebunden (ist man bei StA ja auch?), aber ebenfalls mehr oder minder unabhängig in seiner Entscheidungskompetenz?
BTW: Ich hatte mal einen Kommilitonen, der sich ebenfalls mit dem 1. Examen auf eine "Entscheiderstelle" beworben hatte, allerdings während des Bewerbungsprozess "aufgab", da sich dieser über viele Monate gezogen hatte (inklusive Sicherheitsüberprüfung usw).
Das trifft doch auf quasi jede Stelle zu, in der man Einzelfälle als Sachbearbeiter bearbeitet und nicht in jedem Einzelfall ein Vorgesetzter drüberschaut, ob das nun im Bauamt oder beim Bamf ist. Und BAMF Entscheider müssen sich natürlich an die von Nürnberg aufgestellten Leitsätze und Grundsatzentscheidungen halten, davon kann er nicht einfach abweichen (Weisungsgebunden heißt ja nicht, dass man in jedem Einzelfall eine spezifische Weisung erhält, sondern durch Verwaltungsvorschriften und allgemeine Vorgaben gebunden ist).
Wenn Nürnberg sagt, dass Christen im Land X nicht verfolgt werden, dann ist der Entscheider daran gebunden. Ob er einen Sachverhalt im Einzelfall glaubt, wird natürlich- wie in jedem Bereich - nicht tagtäglich kontrolliert und angewiesen.
Das ist also schlicht nicht vergleichbar.
Rechtspfleger sind sachlich genau wie Richter unabhängig und die Entscheidungen werden dann eben mit Rechtsmitteln angegriffen, aber kein disziplinarisch Vorgesetzter kann einen Rechtspfleger anweisen, einen Fall anders zu behandeln / entscheiden.
15.02.2024, 16:41
(11.02.2024, 15:03)Friedman schrieb: Wie die Vorposter schon erwähnten: Als Jurist wirst du in aller Regel überhaupt nicht die erforderlichen Steuerrechtskenntnisse haben, um in der 3. QE zu veranlagen. Während man in Bayern im Referendariat Steuerrecht hat, haben die meisten Juristen anderer Bundesländer beim Einstieg in die 4. QE keinerlei Steuerrechtskenntnisse und erhalten nicht mehr als einen Crashkurs an der Bundesfinanzakademie.
Wenn man zu den Juristen gehört, welche die erforderlichen Steuerrechtskenntnisse haben, dann nützen die ohne ordentliche Einarbeitung in das IT-System überhaupt nichts. Die IT in der Finanzverwaltung ist, gelinde gesagt, eine absolute Katastrophe. Da ist nichts mit Paragraphen, viele Sachbearbeiter schauen nie in das Gesetz, es wird mit Kennziffern gearbeitet.
Man muss mal ganz ehrlich konstatieren, wieso die Steuerverwaltung überhaupt Juristen bedarf: Das zweite Examen bietet Gewähr, dass derjenige einen hohen IQ hat, sich selbst zu organisieren weiß und in schwierigen Fällen sinnvolle Lösungen findet. Die steuerrechtlichen Kenntnisse sind absolut zweitrangig und, das ist meine private Meinung, vielleicht auch überhaupt nicht immer gewünscht.
Den 0815 doppelte Haushaltsführungsfall löst selbst der größte Schnarchzapfen der QE 3 schneller als es ein Steuerrechtsprofessor, Steuerkanzleipartner und Hauptsachgebietsleiter es im Verbund könnten. Die hohe Schlagzahl bei gleichgelagerten Fällen sorgt hier für Expertise, nicht ein Hochschulstudium oder höhere juristische Einsichtsfähigkeit.
Als Jurist in der 3.QE in der Steuerverwaltung wäre man ein Paradoxon: Man wäre zeitgleich über- sowie unterqualifiziert.
Einige Sachbearbeiter haben dementsprechend auch eine vorgefertigte Meinung von Juristen, die sich meist erst relativiert, wenn sich schwerere Fälle ergeben, die sich nicht mit Hilfe des Handbuchs oder eines BMF-Schreibens lösen lassen. Da steigen wir Korinthenkacker ganz zügig in der Gunst.
Da muss ich doch mal ne Lanze brechen für die Sachbearbeiter:
Was bitte schön hat die IT und die Arbeit / Kenntnis der jeweilgen Kennziffern mit steuerrechtlichen Kenntnissen zu tun?. Der Sachbearbeiter arbeitet sehr wohl mit Paragraphen und Gesetzen. Die erfahrenen Sachbearbeiter können auch den Korinthenkackern der höheren Ebene die Leviten lesen und lernen diese auch eher in die tatsächliche Arbeit und in die steuerrechtlichen Kenntnisse ein. Nicht umsonst besteht die Mehrheit der Führungskräfte aus ehemaligen Sachbearbeitern.
Im Gegenzug habe ich bereits schon viele Kollegen des hD kennengelernt, die menschlich nicht in der Lage waren tatsächlich zu führen und sich dazu noch weigerten rechtlich schwierige Fälle entscheiden zu wollen / zu können.
Das 2. Examen bietet mitnichten eine GEwähr für einen höheren IQ. Diese Aussage zeigt einfach nur ein überhebliches Denken, über das die Sachbearbeiter im gD den Kopf regelmäßig schütteln, das dann zudem mit Nichtwissen unterfüttert wird.
15.02.2024, 18:07
(15.02.2024, 16:41)Tess T. Culls schrieb:(11.02.2024, 15:03)Friedman schrieb: Wie die Vorposter schon erwähnten: Als Jurist wirst du in aller Regel überhaupt nicht die erforderlichen Steuerrechtskenntnisse haben, um in der 3. QE zu veranlagen. Während man in Bayern im Referendariat Steuerrecht hat, haben die meisten Juristen anderer Bundesländer beim Einstieg in die 4. QE keinerlei Steuerrechtskenntnisse und erhalten nicht mehr als einen Crashkurs an der Bundesfinanzakademie.
Wenn man zu den Juristen gehört, welche die erforderlichen Steuerrechtskenntnisse haben, dann nützen die ohne ordentliche Einarbeitung in das IT-System überhaupt nichts. Die IT in der Finanzverwaltung ist, gelinde gesagt, eine absolute Katastrophe. Da ist nichts mit Paragraphen, viele Sachbearbeiter schauen nie in das Gesetz, es wird mit Kennziffern gearbeitet.
Man muss mal ganz ehrlich konstatieren, wieso die Steuerverwaltung überhaupt Juristen bedarf: Das zweite Examen bietet Gewähr, dass derjenige einen hohen IQ hat, sich selbst zu organisieren weiß und in schwierigen Fällen sinnvolle Lösungen findet. Die steuerrechtlichen Kenntnisse sind absolut zweitrangig und, das ist meine private Meinung, vielleicht auch überhaupt nicht immer gewünscht.
Den 0815 doppelte Haushaltsführungsfall löst selbst der größte Schnarchzapfen der QE 3 schneller als es ein Steuerrechtsprofessor, Steuerkanzleipartner und Hauptsachgebietsleiter es im Verbund könnten. Die hohe Schlagzahl bei gleichgelagerten Fällen sorgt hier für Expertise, nicht ein Hochschulstudium oder höhere juristische Einsichtsfähigkeit.
Als Jurist in der 3.QE in der Steuerverwaltung wäre man ein Paradoxon: Man wäre zeitgleich über- sowie unterqualifiziert.
Einige Sachbearbeiter haben dementsprechend auch eine vorgefertigte Meinung von Juristen, die sich meist erst relativiert, wenn sich schwerere Fälle ergeben, die sich nicht mit Hilfe des Handbuchs oder eines BMF-Schreibens lösen lassen. Da steigen wir Korinthenkacker ganz zügig in der Gunst.
Da muss ich doch mal ne Lanze brechen für die Sachbearbeiter:
Was bitte schön hat die IT und die Arbeit / Kenntnis der jeweilgen Kennziffern mit steuerrechtlichen Kenntnissen zu tun?. Der Sachbearbeiter arbeitet sehr wohl mit Paragraphen und Gesetzen. Die erfahrenen Sachbearbeiter können auch den Korinthenkackern der höheren Ebene die Leviten lesen und lernen diese auch eher in die tatsächliche Arbeit und in die steuerrechtlichen Kenntnisse ein. Nicht umsonst besteht die Mehrheit der Führungskräfte aus ehemaligen Sachbearbeitern.
Im Gegenzug habe ich bereits schon viele Kollegen des hD kennengelernt, die menschlich nicht in der Lage waren tatsächlich zu führen und sich dazu noch weigerten rechtlich schwierige Fälle entscheiden zu wollen / zu können.
Das 2. Examen bietet mitnichten eine GEwähr für einen höheren IQ. Diese Aussage zeigt einfach nur ein überhebliches Denken, über das die Sachbearbeiter im gD den Kopf regelmäßig schütteln, das dann zudem mit Nichtwissen unterfüttert wird.
Du hast offenbar nicht verstanden, worum es in diesem Post geht.
Hier geht es doch die ganze Zeit darum, dass die Sachbearbeiter viel besser für den Job qualifiziert sind als irgendwelche Juristen.
Es wurde auch nicht behauptet, dass Jursiten Einen höheren IQ haben oder Sachbearbeiter irgendwas nicht können...
15.02.2024, 18:28
(15.02.2024, 18:07)Homer S. schrieb:(15.02.2024, 16:41)Tess T. Culls schrieb:Du hast offenbar nicht verstanden, worum es in diesem Post geht.(11.02.2024, 15:03)Friedman schrieb: "Die IT in der Finanzverwaltung ist, gelinde gesagt, eine absolute Katastrophe. Da ist nichts mit Paragraphen, viele Sachbearbeiter schauen nie in das Gesetz, es wird mit Kennziffern gearbeitet."
"Man muss mal ganz ehrlich konstatieren, wieso die Steuerverwaltung überhaupt Juristen bedarf: Das zweite Examen bietet Gewähr, dass derjenige einen hohen IQ hat, sich selbst zu organisieren weiß und in schwierigen Fällen sinnvolle Lösungen findet."
"Einige Sachbearbeiter haben dementsprechend auch eine vorgefertigte Meinung von Juristen, die sich meist erst relativiert, wenn sich schwerere Fälle ergeben, die sich nicht mit Hilfe des Handbuchs oder eines BMF-Schreibens lösen lassen. Da steigen wir Korinthenkacker ganz zügig in der Gunst."
Hier geht es doch die ganze Zeit darum, dass die Sachbearbeiter viel besser für den Job qualifiziert sind als irgendwelche Juristen.
Es wurde auch nicht behauptet, dass Jursiten Einen höheren IQ haben oder Sachbearbeiter irgendwas nicht können...
Die obigen Passagen lese ich da in einem anderen Kontext.
Sachbearbeiter arbeiten nicht mit dem Gesetz, tippen nur Kennziffern ein, können sich schwer selbst organisieren und sind über den Standardfall hinaus hilflos, weshalb dann der Jurist zur Hilfe eilen muss, dessen 2. Examen Zeugnis dafür liefert, einen hohen IQ zu haben, sich selbst organisieren kann und in schwierigen Fällen Lösungen findet.
Im Übrigen stimme ich den Aussagen grundsätzlich zu.
15.02.2024, 18:31
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