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  5. Jährliche Gehaltserhöhung im Arbeitsvertrag
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Jährliche Gehaltserhöhung im Arbeitsvertrag
GAST10101
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2024
#1
12.02.2024, 17:28
Hallo zusammen,

ich werde bei einer Großkanzlei ins Berufsleben starten, die wie viele andere Kanzleien auf ihrer Website mit jährlichen Gehaltssteigerungen schon ab dem 2. Berufsjahr wirbt. In dem mir übersandten Arbeitsvertrag sind diese Steigerungen aber nicht festgehalten, sondern es wird nur das Einstiegsgehalt (wie beworben) genannt.

An die Rechtsanwälte unter euch: ist das normal? Werden die Steigerungen erst durch jährliche Vertragsänderungen nachträglich vereinbart? Oder sollte ich mich nochmal an meinen Ansprechpartner wenden?

Liebe Grüße
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Syndikus_RA
Member
***
Beiträge: 57
Themen: 1
Registriert seit: Dec 2022
#2
12.02.2024, 17:44
Das dürfte ganz normal sein. War bei mir damals jedenfalls auch so.
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Pleb
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2024
#3
12.02.2024, 22:21
Es ist normal, dass man nur das Einstiegsgehalt festgesetzt hat. 
1. bleiben so die allgemeinen Gehaltssteigerungen anpassbar,
2. haben so dennoch alle einen Anspruch auf die Gehaltserhöhung des Festgehalts pro Jahr, Stichwort Gleichbehandlung.

Ergo: Wenn andere im zweiten Jahr das Festgehalt bekommen, wirst du das auch bekommen, erst recht wenn es öffentlich ausgeschrieben ist.
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ALTER MANN
Member
***
Beiträge: 203
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#4
13.02.2024, 10:02
Das ist völlig normal. Keine Sorge, die Gehaltserhöhung gibts trotzdem, wenn nicht wie in der Finanzkrise mal ein "pay freeze" beschlossen wird.
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