09.02.2024, 17:12
Ich würde sehr gerne bei der Finanzverwaltung in Bayern arbeiten. Dass es aber im zweiten Staatsexamen über 7 Punkte werden, wird für mich leider sehr schwierig. Auch interessiere ich mich besonders für die praktische Arbeit im Steuerrecht und weniger für Personalführung. Ist es möglich mit diesem Hintergrund in den gehobenen Dienst zu kommen? Wäre Vorraussetzung das zweite Staatsexamen oder ist ein Einstieg vlt sogar schon mit dem ersten Staatsexamen möglich?
09.02.2024, 19:02
Die Notengrenze (7 Punkte) wird mWn immer noch starr eingehalten. Auch gibt es keine Signale, dass sich daran kurzfristig etwas ändern könnte. Andererseits erfüllt die bayerische Finanzverwaltung (auch) im höheren Dienst die selbstauferlegten Einstellungszahlen nicht. Mittelfristig könnte sich durchaus an den Notenanforderungen etwas ändern.
Schafft man es in die Finanzverwaltung, spielen die Noten für die Möglichkeiten jedoch eine Rolle. Tätigkeiten mit mehr fachlichem Bezug sind am Ministerium oder am Landesamt für Steuern zu finden. Das Ministerium hat klassischerweise das VB im zweiten Examen gefordert, wirbt aber heute zumindest insgeheim bereits Juristen der Finanzverwaltung, die doch deutlich von den 9 Punkten entfernt sind. Noch deutlicher verhält es sich so beim Landesamt.
Grundsätzlich ist bei den Finanzämtern nicht viel mit fachlicher Arbeit. Ein Sachgebietsleiter hat insbesondere Quoten zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass der Laden läuft. Man ist gerade nicht Obersachbearbeiter. Ein wenig Jura bieten Buß- und Strafsachenstelle sowie Rechtsbehelfstelle.
Wenn du in die Finanzverwaltung als Jurist willst, führt kein Weg an den 7 Punkten vorbei. Je deutlicher du darüber bist, desto besser die Chancen auf steuerrechtliche Tätigkeit, die jedoch nirgends garantiert ist (Stichwort Digitalisierung, Schlösser- und Seenverwaltung). Das FG dürfte selbst heute noch tendenziell ein VB erfordern.
Das erste Examen ist für die Finanzverwaltung beinahe unbedeutend. Die Note interessiert schon nicht sonderlich und den Einstieg ermöglicht das Examen nicht. Der Einstieg im gehobenen Dienst erfordert den Gang nach Herrsching und dürfte für Juristen mit einem Examen finanziell schon sinnlos sein.
Nachtrag: Bedeutend niedrigere Anforderungen stellen einige Finanzverwaltungen anderer Bundesländer. Manch üblicher Verdächtige stellt gefühlt Hinz und Kunz sein, Anhaltspunkt dürfte da die Note des jeweiligen Bundeslandes für den Justizdienst sein.
Schafft man es in die Finanzverwaltung, spielen die Noten für die Möglichkeiten jedoch eine Rolle. Tätigkeiten mit mehr fachlichem Bezug sind am Ministerium oder am Landesamt für Steuern zu finden. Das Ministerium hat klassischerweise das VB im zweiten Examen gefordert, wirbt aber heute zumindest insgeheim bereits Juristen der Finanzverwaltung, die doch deutlich von den 9 Punkten entfernt sind. Noch deutlicher verhält es sich so beim Landesamt.
Grundsätzlich ist bei den Finanzämtern nicht viel mit fachlicher Arbeit. Ein Sachgebietsleiter hat insbesondere Quoten zu erfüllen und dafür zu sorgen, dass der Laden läuft. Man ist gerade nicht Obersachbearbeiter. Ein wenig Jura bieten Buß- und Strafsachenstelle sowie Rechtsbehelfstelle.
Wenn du in die Finanzverwaltung als Jurist willst, führt kein Weg an den 7 Punkten vorbei. Je deutlicher du darüber bist, desto besser die Chancen auf steuerrechtliche Tätigkeit, die jedoch nirgends garantiert ist (Stichwort Digitalisierung, Schlösser- und Seenverwaltung). Das FG dürfte selbst heute noch tendenziell ein VB erfordern.
Das erste Examen ist für die Finanzverwaltung beinahe unbedeutend. Die Note interessiert schon nicht sonderlich und den Einstieg ermöglicht das Examen nicht. Der Einstieg im gehobenen Dienst erfordert den Gang nach Herrsching und dürfte für Juristen mit einem Examen finanziell schon sinnlos sein.
Nachtrag: Bedeutend niedrigere Anforderungen stellen einige Finanzverwaltungen anderer Bundesländer. Manch üblicher Verdächtige stellt gefühlt Hinz und Kunz sein, Anhaltspunkt dürfte da die Note des jeweiligen Bundeslandes für den Justizdienst sein.
10.02.2024, 00:44
Vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort und den Einblick über die aktuelle Einstellungssituation in der Finanzverwaltung in Bayern. Bezüglich des gehobenen Dienstes ist es aber doch schon so, dass dort ein mehr fachliches Arbeiten ohne Personalverantwortung möglich ist oder? Ich denke hier insbesondere an eine Arbeit in der Rechtsbehelfsstelle. Aber auch andere Tätigkeiten im gehobenen Dienst würden mir sehr gut gefallen, da ich eigentlich sehr gerne im öffentlichen Dienst arbeiten würde und das Arbeiten im Steuerrecht mich sehr interessiert. Ein Einstieg ohne Studium in Herrsching ist aber absolut ausgeschlossen?
10.02.2024, 09:15
(10.02.2024, 00:44)Snowball schrieb: Vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort und den Einblick über die aktuelle Einstellungssituation in der Finanzverwaltung in Bayern. Bezüglich des gehobenen Dienstes ist es aber doch schon so, dass dort ein mehr fachliches Arbeiten ohne Personalverantwortung möglich ist oder? Ich denke hier insbesondere an eine Arbeit in der Rechtsbehelfsstelle. Aber auch andere Tätigkeiten im gehobenen Dienst würden mir sehr gut gefallen, da ich eigentlich sehr gerne im öffentlichen Dienst arbeiten würde und das Arbeiten im Steuerrecht mich sehr interessiert. Ein Einstieg ohne Studium in Herrsching ist aber absolut ausgeschlossen?Man darf das ganz sicher nicht romantisieren: Studierst du bspw. in Herrsching, was dich ja nochmals drei Jahre kosten würde und mWn erforderlich ist für den gehobenen Dienst, dann ist oftmals die erste Verwendung A) weiß Gott wo und B) eher nicht in einer Rechtsbehelfsstelle. Wahrscheinlicher ist allgemeine Veranlagung. Wichtig ist da der Fortgang, d.h. dass du viele Steuererklärungen bearbeitest. Das geschieht nicht in der Art, dass du die Steuererklärung auf Herz und Nieren untersuchst, das sollst du gerade nicht. Du sollst Risikohinweise abarbeiten, Steuerverwaltung ist Massenverwaltung. Für große rechtliche Ausführungen ist da keine Zeit und die sind auch nicht notwendig. Mit der Zeit kommen dann Aufstiegschancen wie Betriebsprüfung etc. Am Ende einer guten Karriere steht dann A13 als Sachgebietsleiter. Also stehst du nach wohl mehr als 20 Jahren im öD dann da, wo die anderen Juristen nach Tag 1 stehen. Das muss man auch wollen.
Personalverantwortung hat man im gehobenen Dienst in der Finanzverwaltung tatsächlich keine.
10.02.2024, 13:43
Wie der Vorgänger schon erwähnt hat, kannst du in anderen Bundesländern (z.B. NRW) ohne Notengrenze einsteigen bzw. es wird keine Notengrenze offiziell gefordert, was sich intern abspielt weiß man nicht.
Im höheren Dienst der Finanzverwaltung wirst du aber mehr - wie bereits erwähnt - Personaler als Jurist sein.
Der gehobene Dienst in der Steuerverwaltung erfordert in Bayern ein 21-monatiges Studium zum Diplom-Finanzwirt. Selbst beim Einstieg in den höheren Dienst hast du im ersten Jahr so eine Art zusätzliche Steuerausbildung, in der du "Vorlesungen" hast und zwischen den Ämtern rotierst. Ein Direkteinstieg in den gehobenen Dienst halte ich daher nach den aktuellen Vorgaben für ausgeschlossen, da man auch mal ehrlich gesagt nicht wirklich Ahnung vom Steuerrecht hat.
Hast du mal einfach über einen Einstieg in irgendeiner Steuerkanzlei nachgedacht? Wenn dich Steuerrecht interessiert, dann such doch nach sowas und mache nach (m.E. zwei Jahren Berufserfahrung) nochmal den Steuerberater. Da hast du dann 24/7 Steuerrecht und bist besser dran als im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung.
Grüße
Im höheren Dienst der Finanzverwaltung wirst du aber mehr - wie bereits erwähnt - Personaler als Jurist sein.
Der gehobene Dienst in der Steuerverwaltung erfordert in Bayern ein 21-monatiges Studium zum Diplom-Finanzwirt. Selbst beim Einstieg in den höheren Dienst hast du im ersten Jahr so eine Art zusätzliche Steuerausbildung, in der du "Vorlesungen" hast und zwischen den Ämtern rotierst. Ein Direkteinstieg in den gehobenen Dienst halte ich daher nach den aktuellen Vorgaben für ausgeschlossen, da man auch mal ehrlich gesagt nicht wirklich Ahnung vom Steuerrecht hat.
Hast du mal einfach über einen Einstieg in irgendeiner Steuerkanzlei nachgedacht? Wenn dich Steuerrecht interessiert, dann such doch nach sowas und mache nach (m.E. zwei Jahren Berufserfahrung) nochmal den Steuerberater. Da hast du dann 24/7 Steuerrecht und bist besser dran als im gehobenen Dienst der Finanzverwaltung.
Grüße
11.02.2024, 12:19
Vielen Dank für die Antworten. Schade finde ich es trotzdem, dass ein Wechsel in eine niedrigere QE nicht möglich ist. Ich denke für viele wäre die 3. QE eine gute Berufschance, wenn sie gerne in den öffentlichen Dienst ohne Personalverantwortung möchten aber nicht die erforderliche Punktzahl für eine Tätigkeit im Ministerium erfüllen. Aber ein nochmal anschließendes Studium in Herrsching ist wie gesagt finanziell wenig attraktiv
11.02.2024, 12:54
Es ist ja nicht so, dass man meint, die "niedrigere" Ebene würde sich nicht schicken. Sondern man ist einfach nicht dafür qualifiziert ohne das vom Vorposter genannte Studium. Wahrscheinlich ist der aus der 3. Ebene mit seinem Studium näher an der 4. Ebene dran, als der Jurist an der 3. Ebene dran ist.
Ein Wechsel für diejenigen, die das Thema mögen und für die das eine gute Berufschance wäre, ist ja auch für Juristen möglich. Man muss nur die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Ein Wechsel für diejenigen, die das Thema mögen und für die das eine gute Berufschance wäre, ist ja auch für Juristen möglich. Man muss nur die Voraussetzungen dafür erfüllen.
11.02.2024, 14:35
(11.02.2024, 12:19)Snowball schrieb: Vielen Dank für die Antworten. Schade finde ich es trotzdem, dass ein Wechsel in eine niedrigere QE nicht möglich ist. Ich denke für viele wäre die 3. QE eine gute Berufschance, wenn sie gerne in den öffentlichen Dienst ohne Personalverantwortung möchten aber nicht die erforderliche Punktzahl für eine Tätigkeit im Ministerium erfüllen. Aber ein nochmal anschließendes Studium in Herrsching ist wie gesagt finanziell wenig attraktiv
Aus persönlichem Interesse: Wieso hälst du dich denn für diese niedrigere QE geeignet?
Weil ein bisschen Schwerpunkt Steuerrecht an der Uni hilft da nicht viel. Man müsste schon mindestens mal irgendwo auf den StB hingearbeitet haben. Zur Selbsteinschätzung kannst du ja mal irgendwelche Fälle bearbeiten, zB aus der SteuerStud oder so.
Und selbst dann würde dir der praktische Teil (duales Studium) völlig fehlen, also selbst wenn du die Beteiebsaufspaltung erkennst, könntest du die nicht ins System eingeben?
Die Anforderungen auf der Ebene sind schon grundsätzlich andere, als diejenigen die der (durchschnittliche) Jurist mitbringt. Von daher halte ich es grundsätzlich für vernünftig diese Ebene für Juristen nicht zu öffnen. Aber belehre mich gerne eines besseren.
11.02.2024, 15:03
Wie die Vorposter schon erwähnten: Als Jurist wirst du in aller Regel überhaupt nicht die erforderlichen Steuerrechtskenntnisse haben, um in der 3. QE zu veranlagen. Während man in Bayern im Referendariat Steuerrecht hat, haben die meisten Juristen anderer Bundesländer beim Einstieg in die 4. QE keinerlei Steuerrechtskenntnisse und erhalten nicht mehr als einen Crashkurs an der Bundesfinanzakademie.
Wenn man zu den Juristen gehört, welche die erforderlichen Steuerrechtskenntnisse haben, dann nützen die ohne ordentliche Einarbeitung in das IT-System überhaupt nichts. Die IT in der Finanzverwaltung ist, gelinde gesagt, eine absolute Katastrophe. Da ist nichts mit Paragraphen, viele Sachbearbeiter schauen nie in das Gesetz, es wird mit Kennziffern gearbeitet.
Man muss mal ganz ehrlich konstatieren, wieso die Steuerverwaltung überhaupt Juristen bedarf: Das zweite Examen bietet Gewähr, dass derjenige einen hohen IQ hat, sich selbst zu organisieren weiß und in schwierigen Fällen sinnvolle Lösungen findet. Die steuerrechtlichen Kenntnisse sind absolut zweitrangig und, das ist meine private Meinung, vielleicht auch überhaupt nicht immer gewünscht.
Den 0815 doppelte Haushaltsführungsfall löst selbst der größte Schnarchzapfen der QE 3 schneller als es ein Steuerrechtsprofessor, Steuerkanzleipartner und Hauptsachgebietsleiter es im Verbund könnten. Die hohe Schlagzahl bei gleichgelagerten Fällen sorgt hier für Expertise, nicht ein Hochschulstudium oder höhere juristische Einsichtsfähigkeit.
Als Jurist in der 3.QE in der Steuerverwaltung wäre man ein Paradoxon: Man wäre zeitgleich über- sowie unterqualifiziert.
Einige Sachbearbeiter haben dementsprechend auch eine vorgefertigte Meinung von Juristen, die sich meist erst relativiert, wenn sich schwerere Fälle ergeben, die sich nicht mit Hilfe des Handbuchs oder eines BMF-Schreibens lösen lassen. Da steigen wir Korinthenkacker ganz zügig in der Gunst.
Wenn man zu den Juristen gehört, welche die erforderlichen Steuerrechtskenntnisse haben, dann nützen die ohne ordentliche Einarbeitung in das IT-System überhaupt nichts. Die IT in der Finanzverwaltung ist, gelinde gesagt, eine absolute Katastrophe. Da ist nichts mit Paragraphen, viele Sachbearbeiter schauen nie in das Gesetz, es wird mit Kennziffern gearbeitet.
Man muss mal ganz ehrlich konstatieren, wieso die Steuerverwaltung überhaupt Juristen bedarf: Das zweite Examen bietet Gewähr, dass derjenige einen hohen IQ hat, sich selbst zu organisieren weiß und in schwierigen Fällen sinnvolle Lösungen findet. Die steuerrechtlichen Kenntnisse sind absolut zweitrangig und, das ist meine private Meinung, vielleicht auch überhaupt nicht immer gewünscht.
Den 0815 doppelte Haushaltsführungsfall löst selbst der größte Schnarchzapfen der QE 3 schneller als es ein Steuerrechtsprofessor, Steuerkanzleipartner und Hauptsachgebietsleiter es im Verbund könnten. Die hohe Schlagzahl bei gleichgelagerten Fällen sorgt hier für Expertise, nicht ein Hochschulstudium oder höhere juristische Einsichtsfähigkeit.
Als Jurist in der 3.QE in der Steuerverwaltung wäre man ein Paradoxon: Man wäre zeitgleich über- sowie unterqualifiziert.
Einige Sachbearbeiter haben dementsprechend auch eine vorgefertigte Meinung von Juristen, die sich meist erst relativiert, wenn sich schwerere Fälle ergeben, die sich nicht mit Hilfe des Handbuchs oder eines BMF-Schreibens lösen lassen. Da steigen wir Korinthenkacker ganz zügig in der Gunst.
12.02.2024, 12:46
(11.02.2024, 15:03)Friedman schrieb: Wie die Vorposter schon erwähnten: Als Jurist wirst du in aller Regel überhaupt nicht die erforderlichen Steuerrechtskenntnisse haben, um in der 3. QE zu veranlagen. Während man in Bayern im Referendariat Steuerrecht hat, haben die meisten Juristen anderer Bundesländer beim Einstieg in die 4. QE keinerlei Steuerrechtskenntnisse und erhalten nicht mehr als einen Crashkurs an der Bundesfinanzakademie.Kann ich zu 100% bestätigen. Das waren für mich auch die Gründe, warum ich dort ganz schnell wieder weg wollte…
Wenn man zu den Juristen gehört, welche die erforderlichen Steuerrechtskenntnisse haben, dann nützen die ohne ordentliche Einarbeitung in das IT-System überhaupt nichts. Die IT in der Finanzverwaltung ist, gelinde gesagt, eine absolute Katastrophe. Da ist nichts mit Paragraphen, viele Sachbearbeiter schauen nie in das Gesetz, es wird mit Kennziffern gearbeitet.
Man muss mal ganz ehrlich konstatieren, wieso die Steuerverwaltung überhaupt Juristen bedarf: Das zweite Examen bietet Gewähr, dass derjenige einen hohen IQ hat, sich selbst zu organisieren weiß und in schwierigen Fällen sinnvolle Lösungen findet. Die steuerrechtlichen Kenntnisse sind absolut zweitrangig und, das ist meine private Meinung, vielleicht auch überhaupt nicht immer gewünscht.
Den 0815 doppelte Haushaltsführungsfall löst selbst der größte Schnarchzapfen der QE 3 schneller als es ein Steuerrechtsprofessor, Steuerkanzleipartner und Hauptsachgebietsleiter es im Verbund könnten. Die hohe Schlagzahl bei gleichgelagerten Fällen sorgt hier für Expertise, nicht ein Hochschulstudium oder höhere juristische Einsichtsfähigkeit.
Als Jurist in der 3.QE in der Steuerverwaltung wäre man ein Paradoxon: Man wäre zeitgleich über- sowie unterqualifiziert.
Einige Sachbearbeiter haben dementsprechend auch eine vorgefertigte Meinung von Juristen, die sich meist erst relativiert, wenn sich schwerere Fälle ergeben, die sich nicht mit Hilfe des Handbuchs oder eines BMF-Schreibens lösen lassen. Da steigen wir Korinthenkacker ganz zügig in der Gunst.
Steuerrecht im öD macht für mich als Juristen nur Sinn im BMF oder am FG. Wobei man mit der Expertise dann auch über die freie Wirtschaft und den Steuerberater nachdenken sollte und mit dieser Doppel-Quali dann gleich richtig und dauerhaft Asche verdienen kann.