11.01.2024, 18:11
Ach man.
Tut mir sehr leid für alle, die jetzt unzufrieden sind. Aber ihr braucht euch nichts vorzuwerfen. Wenn viele den Aufbau falsch haben, dann fällt es nicht so ins Gewicht. Außerdem munkelt man, dass auch Korrektoren die Aufgabenstellung manchmal nicht richtig lesen und dann eher beim normalen Aufbau einen Haken setzten. Selbst, wenn der Aufbau nicht richtig war und ihr alles habt, wird es bestimmt in Ordnung sein.
Für diejenigen, die gefragt haben. In das wesentliche Ermittlungsergebnis kommen die Beweisverwertungsverbote, deswegen stand es so explizit sind.
Alles was nicht angeklagt wird nach § 170 II StPO einstellen und im Vermerk das materielle Gutachten aufbauen. Und bei allem was angeklagt wird die juristischen Probleme wie BVV und Beweisbarkeit kommen in das wesentliche Ermittlungsergebnis.
Am Ende werden sich die Korrektoren ihren Teil denken.
Und bitte liebe Prüflinge, falls ihr mit der Gedanken der Justiz spielt - vielleicht nochmal über BW nachdenken.
Mich hat es jetzt zweimal mit einer Nachklausur erwischt. Das Land BW kann mich mal. Ich werde auch wirklich jedem meiner Freunde vom Ref in BW abraten.
Kopf hoch und heute trotzdem feiern und trinken.
Tut mir sehr leid für alle, die jetzt unzufrieden sind. Aber ihr braucht euch nichts vorzuwerfen. Wenn viele den Aufbau falsch haben, dann fällt es nicht so ins Gewicht. Außerdem munkelt man, dass auch Korrektoren die Aufgabenstellung manchmal nicht richtig lesen und dann eher beim normalen Aufbau einen Haken setzten. Selbst, wenn der Aufbau nicht richtig war und ihr alles habt, wird es bestimmt in Ordnung sein.
Für diejenigen, die gefragt haben. In das wesentliche Ermittlungsergebnis kommen die Beweisverwertungsverbote, deswegen stand es so explizit sind.
Alles was nicht angeklagt wird nach § 170 II StPO einstellen und im Vermerk das materielle Gutachten aufbauen. Und bei allem was angeklagt wird die juristischen Probleme wie BVV und Beweisbarkeit kommen in das wesentliche Ermittlungsergebnis.
Am Ende werden sich die Korrektoren ihren Teil denken.
Und bitte liebe Prüflinge, falls ihr mit der Gedanken der Justiz spielt - vielleicht nochmal über BW nachdenken.
Mich hat es jetzt zweimal mit einer Nachklausur erwischt. Das Land BW kann mich mal. Ich werde auch wirklich jedem meiner Freunde vom Ref in BW abraten.
Kopf hoch und heute trotzdem feiern und trinken.
12.01.2024, 23:37
Die Klausur lief 1:1 im Junitermin 2023 in Bayern als Klausur Nr. 5
23.01.2024, 22:48
Guten Abend liebe Leute.
An die NRWler zur Z 3:
Hieß es in dem Prozessvergleich sinngemäß:
,,Dem Schuldner werden bei pünktlicher Ratenzahlung 6.000 € erlassen. Bei Verzug wird der restliche Gesamtbetrag sofort fällig."
oder
,,Dem Schuldner werden 6.000 € erlassen. Bei Verzug mit einer Rate leben die 6.000 € wieder auf und sind sofort fällig."
Mir geht es vor allem darum, wie der Erlass formuliert wurde. Ich weiß es leider nicht mehr
An die NRWler zur Z 3:
Hieß es in dem Prozessvergleich sinngemäß:
,,Dem Schuldner werden bei pünktlicher Ratenzahlung 6.000 € erlassen. Bei Verzug wird der restliche Gesamtbetrag sofort fällig."
oder
,,Dem Schuldner werden 6.000 € erlassen. Bei Verzug mit einer Rate leben die 6.000 € wieder auf und sind sofort fällig."
Mir geht es vor allem darum, wie der Erlass formuliert wurde. Ich weiß es leider nicht mehr
25.01.2024, 14:36
(23.01.2024, 22:48)GastNRWRef schrieb: Guten Abend liebe Leute.
An die NRWler zur Z 3:
Hieß es in dem Prozessvergleich sinngemäß:
,,Dem Schuldner werden bei pünktlicher Ratenzahlung 6.000 € erlassen. Bei Verzug wird der restliche Gesamtbetrag sofort fällig."
oder
,,Dem Schuldner werden 6.000 € erlassen. Bei Verzug mit einer Rate leben die 6.000 € wieder auf und sind sofort fällig."
Mir geht es vor allem darum, wie der Erlass formuliert wurde. Ich weiß es leider nicht mehr
Das war in NRW als Erlass- statt als Wiederauflebensklausel formuliert, sodass 767 einschlägig war. Bin mir da noch relativ sicher
25.01.2024, 18:14
(25.01.2024, 14:36)CryptoKraut schrieb:(23.01.2024, 22:48)GastNRWRef schrieb: Guten Abend liebe Leute.
An die NRWler zur Z 3:
Hieß es in dem Prozessvergleich sinngemäß:
,,Dem Schuldner werden bei pünktlicher Ratenzahlung 6.000 € erlassen. Bei Verzug wird der restliche Gesamtbetrag sofort fällig."
oder
,,Dem Schuldner werden 6.000 € erlassen. Bei Verzug mit einer Rate leben die 6.000 € wieder auf und sind sofort fällig."
Mir geht es vor allem darum, wie der Erlass formuliert wurde. Ich weiß es leider nicht mehr
Das war in NRW als Erlass- statt als Wiederauflebensklausel formuliert, sodass 767 einschlägig war. Bin mir da noch relativ sicher
Alles klar, danke dir!
08.02.2024, 17:01
(14.12.2023, 15:59)refaref22 schrieb: Also Berlin heute unglaublich lang, viele mMn unnötige Fragen rund um ohnehin lange Vollstreckungsklausur gepackt. Musste aus Zeitgründen eine krumme Lösung basteln (Sofortvollzug abgelehnt).
Aber f*** it, Glückwunsch an alle! Weihnachten steht vor der Tür :)
Hello, könnte jemand netterweise den Inhalt der ÖR2 in Berlin/Brandenburg etwas genauer beschreiben? Und im gleichen Zug noch schildern, was in der ÖR-Wahlklausur dran kam?
Das wäre sehr hilfreich, vielen Dank!
16.03.2024, 11:08
Wann können wir in NRW so mit Ergebnissen rechnen? Anfang übernächster Woche?
18.03.2024, 10:02
In Bawü werden die Ergebnisse heute versendet und sind morgen ab 12 Uhr online abrufbar. Jemand Redebedarf? Ich für meinen Teil kann sagen, dass mir das Warten im Vergleich zum ersten Examen gerade deutlich mehr an die Substanz geht.
18.03.2024, 10:14
(18.03.2024, 10:02)LjpaKnecht3000 schrieb: In Bawü werden die Ergebnisse heute versendet und sind morgen ab 12 Uhr online abrufbar. Jemand Redebedarf? Ich für meinen Teil kann sagen, dass mir das Warten im Vergleich zum ersten Examen gerade deutlich mehr an die Substanz geht.
Find ich auch! Vielleicht aus dem Grund, dass wenn es geklappt hätte einfach der ganze Bumms endlich ein Ende hätte!
18.03.2024, 11:47
Verstehe ich die Hilfsmittelbekanntmachung BW richtig: Die Kommentare sind für die mündliche nicht zugelassen bzw. nur für den Aktenvortrag. Werden die gestellt oder muss man sich die wieder mieten?