15.03.2019, 15:33
Wie wars heute bei euch ? In Hessen lief Revision.
15.03.2019, 15:41
Könnten wir das Niveau vielleicht wieder ein bisschen anheben?
Heute gab es in NRW eine Revisionsklausur:
Zulässigkeit:
nur ein Mini-Problem mit der Begründungsfrist (Zustellung an Sozius)
Begründetheit:
Verfahrenshindernisse: nur sachliche Zuständigkeit kurz zu bejahen (ich hab' 269 StPO genommen)
absolute Verfahrensfehler: 338 Nr. 3, 5, 6 (ich habe den Schwerpunkt auf Befangenheit und Abwesenheit des Angeklagten gelegt, die Öffentlichkeitsbeschränkung habe ich deutlich kürzer begutachtet)
relative Verfahrensfehler: nur 247 S. 4, weil der Angeklagte nicht über die Beweisaufnahme während seiner Abwesenheit unterrichtet worden ist (kA, ob man das hier nochmal aufgreifen muss, wenn man schon 338 Nr. 5 bejaht hat)
Sachrüge: großer Schwerpunkt bei mir, Klassiker Gaspistole = Waffe? Und Absicht rechtswidriger Bereicherung beim Prostitutionsfreikauf (im Grunde auch ein Klassiker)
Kann mir wer sagen, was ich übersehen habe? Ich habe nicht verstanden, warum die Anklage abgedruckt war. Habe auch nur 25 Seiten geschrieben. Irgendwelche versteckten Probleme muss ich wohl übersehen haben
Heute gab es in NRW eine Revisionsklausur:
Zulässigkeit:
nur ein Mini-Problem mit der Begründungsfrist (Zustellung an Sozius)
Begründetheit:
Verfahrenshindernisse: nur sachliche Zuständigkeit kurz zu bejahen (ich hab' 269 StPO genommen)
absolute Verfahrensfehler: 338 Nr. 3, 5, 6 (ich habe den Schwerpunkt auf Befangenheit und Abwesenheit des Angeklagten gelegt, die Öffentlichkeitsbeschränkung habe ich deutlich kürzer begutachtet)
relative Verfahrensfehler: nur 247 S. 4, weil der Angeklagte nicht über die Beweisaufnahme während seiner Abwesenheit unterrichtet worden ist (kA, ob man das hier nochmal aufgreifen muss, wenn man schon 338 Nr. 5 bejaht hat)
Sachrüge: großer Schwerpunkt bei mir, Klassiker Gaspistole = Waffe? Und Absicht rechtswidriger Bereicherung beim Prostitutionsfreikauf (im Grunde auch ein Klassiker)
Kann mir wer sagen, was ich übersehen habe? Ich habe nicht verstanden, warum die Anklage abgedruckt war. Habe auch nur 25 Seiten geschrieben. Irgendwelche versteckten Probleme muss ich wohl übersehen haben
15.03.2019, 15:47
In Hessen in Grunde das gleiche. Habe noch als relativen RevGrund, dass die Dolmetscherin nicht vereidigt wurde. Habe auch noch wegen der Anklage kurz 265 angeprüft, weil kein hinweis dass 239a(-), aber das iE abgelehnt da kein Hinweis eefolgen muss. In der sacheüge noch 239a angeprüft.
15.03.2019, 15:50
Was habt ihr bei Ausschluss der Öffentlichkeit geschrieben ? 238 II?
15.03.2019, 15:50
Geschenk Nummer 2.
Der Kollege, der immerhin den "Klassiker mit der Absicht rechtswidriger Bereicherung bei der Prostitution" kennt, sollte sich der Auswirkungen dieses Klassikers auf 239a (-) und 239b (+, siehe dazu den rant im Fischer) bewusst werden. Dann wirds auch zweistellig.
Der Kollege, der immerhin den "Klassiker mit der Absicht rechtswidriger Bereicherung bei der Prostitution" kennt, sollte sich der Auswirkungen dieses Klassikers auf 239a (-) und 239b (+, siehe dazu den rant im Fischer) bewusst werden. Dann wirds auch zweistellig.
15.03.2019, 16:02
Schade, ich kannte den „Klassiker“ scheinbar nicht. Habe die Bereicherungsabsicht zwar verneint, bin aber über einen Tatbestandsirrtum, da ich dachte, der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Rückzahlung... Mist. Hoffe das ist nicht allzu schlimm :-(
15.03.2019, 16:04
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Geschenk Nummer 2.
Der Kollege, der immerhin den "Klassiker mit der Absicht rechtswidriger Bereicherung bei der Prostitution" kennt, sollte sich der Auswirkungen dieses Klassikers auf 239a (-) und 239b (+, siehe dazu den rant im Fischer) bewusst werden. Dann wirds auch zweistellig.
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Überheblich und unausstehlich. Ein Jurist, wie er im Buche steht. Ich merk' schon, mit dem Niveau wird es hier wohl nichts mehr.
Geschenk Nummer 2.
Der Kollege, der immerhin den "Klassiker mit der Absicht rechtswidriger Bereicherung bei der Prostitution" kennt, sollte sich der Auswirkungen dieses Klassikers auf 239a (-) und 239b (+, siehe dazu den rant im Fischer) bewusst werden. Dann wirds auch zweistellig.
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Überheblich und unausstehlich. Ein Jurist, wie er im Buche steht. Ich merk' schon, mit dem Niveau wird es hier wohl nichts mehr.
15.03.2019, 16:09
Also ich kenne die Problematik jetzt nicht. Finde dazu auch nichts. Wie sieht die denn aus?
15.03.2019, 16:13
...hat glaube ich was mit der Legalisierung der Prostitution zu tun...
15.03.2019, 16:13
Habt ihr nicht auch den Eindruck, dass wir bis jetzt einen vergleichsweise einfachen/dankbaren Durchgang erwischt haben, wenn man sich mal die Durchgänge der letzten Monate hier im Forum anschaut?!