06.02.2024, 07:06
Würde es denn Sinn machen bzw möglich sein, wenn er sich in einem anderen OLG Bezirk / BL bewirbt? Vielleicht hilft auch ein Ortswechsel?
06.02.2024, 22:37
(05.02.2024, 21:23)Kaslimon schrieb: Also es geht sicher um beides, ich will auch nicht verneinen, dass mir kleinere Fehler passiert sind :
-zwei Termine versäumt, da in Vertretung Termin verlegt und ich habe das nicht gesehen.
-einmal 3 Monatsfrist verstrichen bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren
-zwei Rechtschreibfehler, Leerzeichen vergessen bei den Anträgen im Tatbestand
Das ganze wird halt nur sehr generalisierend aufgeplustert: ZPO nicht eingehalten, Flüchtigkeitsfehler in den Entscheidungen, Termine nicht eingehalten.
Auch wirft man mir vor, immer mal wieder Verkündungstermine verlegt zu haben und dabei der Geschäftsstelle eine Mehrarbeit verursacht zu haben.
Ich gebe ja zu, dass bei der großen Masse auch mal Fehler passieren, komischerweise werden die mir jetzt alle seit meiner Krankheit vorgehalten. Und da wird offen zugegeben, dass das eben auch berücksichtigt wird bei einem Proberichter, also dass man über Entlassung nachdenkt, wenn dieser zu oft krank ist.
Das Versäumnis der Termine ist ärgerlich, sollte aber bei einer ordentlichen Gst nicht passieren, weil die Aktenvorlage vor dem Termin erfolgen sollte. Habt ihr keine Terminzettel? Bei uns kommt immer der Terminzettel per email eine Woche vorher.
Trotzdem solltest du daran arbeiten, definitiv.
Die 3 Monatsfrist zu "versäumen" naja, halte ich für irrelevant, weil das Gericht entscheiden KANN, aber auch von der schriftlichen Entscheidung absehen kann.
Die schriftliche Qualität naja, ich rumse recht viele Entscheidungen raus, da bleibt auch mal ein halber Satz irgendwo hängen. Das ist nicht wirklich dramatisch sondern eher gern genommene Kritik wenn es sonst nicht viel gibt.
Verlegung von VTs erscheint mir im Zivilprozess ja eigentlich eher die Regel ;)
Wenn du das wirklich gerne machst versuch an den echten Baustellen zu arbeiten.
07.02.2024, 01:23
(06.02.2024, 22:37)1Ri schrieb:(05.02.2024, 21:23)Kaslimon schrieb: Also es geht sicher um beides, ich will auch nicht verneinen, dass mir kleinere Fehler passiert sind :
-zwei Termine versäumt, da in Vertretung Termin verlegt und ich habe das nicht gesehen.
-einmal 3 Monatsfrist verstrichen bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren
-zwei Rechtschreibfehler, Leerzeichen vergessen bei den Anträgen im Tatbestand
Das ganze wird halt nur sehr generalisierend aufgeplustert: ZPO nicht eingehalten, Flüchtigkeitsfehler in den Entscheidungen, Termine nicht eingehalten.
Auch wirft man mir vor, immer mal wieder Verkündungstermine verlegt zu haben und dabei der Geschäftsstelle eine Mehrarbeit verursacht zu haben.
Ich gebe ja zu, dass bei der großen Masse auch mal Fehler passieren, komischerweise werden die mir jetzt alle seit meiner Krankheit vorgehalten. Und da wird offen zugegeben, dass das eben auch berücksichtigt wird bei einem Proberichter, also dass man über Entlassung nachdenkt, wenn dieser zu oft krank ist.
Das Versäumnis der Termine ist ärgerlich, sollte aber bei einer ordentlichen Gst nicht passieren, weil die Aktenvorlage vor dem Termin erfolgen sollte. Habt ihr keine Terminzettel? Bei uns kommt immer der Terminzettel per email eine Woche vorher.
Trotzdem solltest du daran arbeiten, definitiv.
Die 3 Monatsfrist zu "versäumen" naja, halte ich für irrelevant, weil das Gericht entscheiden KANN, aber auch von der schriftlichen Entscheidung absehen kann.
Die schriftliche Qualität naja, ich rumse recht viele Entscheidungen raus, da bleibt auch mal ein halber Satz irgendwo hängen. Das ist nicht wirklich dramatisch sondern eher gern genommene Kritik wenn es sonst nicht viel gibt.
Verlegung von VTs erscheint mir im Zivilprozess ja eigentlich eher die Regel ;)
Wenn du das wirklich gerne machst versuch an den echten Baustellen zu arbeiten.
Das mit den Terminen räume ich an, lag daran, dass ich zwar elektronisch eine Wiedervorlage bekomme als Termin aber in erster Linie in meinen klassischen Terminkalender schaue und da war der Termin nicht drin, weil er in Vertretung verlegt worden ist. Bei dem Zweiten hab ich aus Versehen an einem anderen Tag terminiert, was ein falscher Klick im Programm war und ich übersehen habe. War wirklich eine Ausnahme und kommt nicht mehr vor.
Am Ende des Gesprächs hat man mir nahe gelegt meinen Beruf zu überdenken, ob ich in dem Job überhaupt richtig wäre und hat in Zweifel gestellt, ob ich die Mängel noch ausbügeln kann. Und man hat gesagt, die Personalchefs ganz oben wüssten auch schon Bescheid.
Ich gehe in dem Job eigentlich voll auf, konnte bereits in den ersten Monaten die Zahlen halten und mache viele Vergleiche. Gerade hatte ich wieder Verhandlungen und es hat sehr viel Spaß gemacht. Ich kann mir im Moment auch schwer vorstellen, etwas anderes beruflich zu machen.
07.02.2024, 12:58
Ja gut, dann kämpfe für deinen Beruf. Alles andere ist zur Zeit wohl die schlechtere Alternative für dich. Zeig denen, dass du das voll darauf hast! (Am besten auch immer Präsenz zeigen und dich ein bisschen einschleimen wird sicherlich auch nicht schaden)
Noch ist es nicht zu spät.
Go boy, go!
Noch ist es nicht zu spät.
Go boy, go!
07.02.2024, 13:53
Eine Entlassung würde ja ohnehin nur in Betracht kommen, wenn man zum gegenwärtigen Zeitpunkt schon deine Ungeeignetheit feststellen kann. Da gilt ein strenger Maßstab und das scheint nach dem von dir beschriebenen SV nicht so zu sein. Auch wenn in der Beurteilung steht, dass du "noch nicht geeignet" bist, zeigt das ja, dass dies noch kein abschließendes Urteil über dich ist.
Erste Sanktion bei Zweifeln an deiner Eignung wäre daher eine Probezeitverlängerung. Alles andere wären/sind nur Psychospielchen der Verwaltung um sich ein aufwändiges Entlassungsverfahren zu sparen. Auf die kannst du dich aber einstellen.
Erste Sanktion bei Zweifeln an deiner Eignung wäre daher eine Probezeitverlängerung. Alles andere wären/sind nur Psychospielchen der Verwaltung um sich ein aufwändiges Entlassungsverfahren zu sparen. Auf die kannst du dich aber einstellen.
07.02.2024, 22:39
Ich möchte deine Darstellung nicht in Abrede stellen, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass jemand allein wegen der von dir genannten Fehler als noch nicht geeignet eingestuft wird. Ich habe erst zweimal bei Kollegen mitbekommen, dass ihnen ein Jobwechsel nahe gelegt wurde. Bei einem hat es persönlich/menschlich überhaupt nicht gepasst, bei der anderen war bis zuletzt in mündlichen Verhandlungen ziemliches Chaos und Überforderung, was sich auch in der Aktenbearbeitung gezeigt hat. Ansonsten ist es jedenfalls bei uns am Gericht so, dass man sehr unterstützt und aufgebaut wird und die Anforderungen nicht so hoch sind. Klar, Quantität und Qualität muss stimmen, aber wegen sprachlichen Fehlern im Urteil oder mal einem verpennten Termin wird hier niemandem der Wechsel nahe gelegt.
Hast du einen Kollegen, der dich und deine Arbeit besser kennt und dir mal objektiv sagen kann wie er dich einschätzt? Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass du selbst nicht vernünftig reflektierst und eigentlich mehr im
Argen liegt.
Hast du einen Kollegen, der dich und deine Arbeit besser kennt und dir mal objektiv sagen kann wie er dich einschätzt? Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass du selbst nicht vernünftig reflektierst und eigentlich mehr im
Argen liegt.
07.02.2024, 22:53
(07.02.2024, 22:39)VerzweifelterJurist schrieb: Ich möchte deine Darstellung nicht in Abrede stellen, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass jemand allein wegen der von dir genannten Fehler als noch nicht geeignet eingestuft wird. Ich habe erst zweimal bei Kollegen mitbekommen, dass ihnen ein Jobwechsel nahe gelegt wurde. Bei einem hat es persönlich/menschlich überhaupt nicht gepasst, bei der anderen war bis zuletzt in mündlichen Verhandlungen ziemliches Chaos und Überforderung, was sich auch in der Aktenbearbeitung gezeigt hat. Ansonsten ist es jedenfalls bei uns am Gericht so, dass man sehr unterstützt und aufgebaut wird und die Anforderungen nicht so hoch sind. Klar, Quantität und Qualität muss stimmen, aber wegen sprachlichen Fehlern im Urteil oder mal einem verpennten Termin wird hier niemandem der Wechsel nahe gelegt.
Was ist darunter eigentlich zu verstehen? Ich kann mir darunter nichts vorstellen, weil man gerade als Richter ja die meiste Zeit sowieso "alleine" arbeitet
07.02.2024, 23:03
(07.02.2024, 22:39)VerzweifelterJurist schrieb: Ich möchte deine Darstellung nicht in Abrede stellen, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass jemand allein wegen der von dir genannten Fehler als noch nicht geeignet eingestuft wird. Ich habe erst zweimal bei Kollegen mitbekommen, dass ihnen ein Jobwechsel nahe gelegt wurde. Bei einem hat es persönlich/menschlich überhaupt nicht gepasst, bei der anderen war bis zuletzt in mündlichen Verhandlungen ziemliches Chaos und Überforderung, was sich auch in der Aktenbearbeitung gezeigt hat. Ansonsten ist es jedenfalls bei uns am Gericht so, dass man sehr unterstützt und aufgebaut wird und die Anforderungen nicht so hoch sind. Klar, Quantität und Qualität muss stimmen, aber wegen sprachlichen Fehlern im Urteil oder mal einem verpennten Termin wird hier niemandem der Wechsel nahe gelegt.
Hast du einen Kollegen, der dich und deine Arbeit besser kennt und dir mal objektiv sagen kann wie er dich einschätzt? Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass du selbst nicht vernünftig reflektierst und eigentlich mehr im
Argen liegt.
Also ich glaube ich kann das schon relativ gut wahrnehmen, vor allem bin ich auch für Kritik offen und hinterfrage mich auch kritisch, aber dennoch denke ich nicht, dass das gerechtfertigt ist, zumal das erste Zeugnis gut ausgefallen ist und alles direkt nach meiner Krankheit angefangen hat, ich merke auch, dass mein Vorsitzender in der Kammer sehr viel Groll auch wegen der Vertretung während meiner Krankheit gehegt hat und dieser zieht sich immer noch weiter, vor allem fallen mir immer wieder kleine Schikaneaktionen auf. Ich wurde auch direkt nach meiner Krankheit zu Gesprächen gebeten, wo man dann alles sehr ins Negative gezogen hat.
Ne so einen Kollegen hab ich nicht, ich arbeite ja meistens alleine. Also rein von den Fällen komme ich eigentlich gut zurecht in den meisten Fällen.
08.02.2024, 19:57
(07.02.2024, 22:53)ich111 schrieb:(07.02.2024, 22:39)VerzweifelterJurist schrieb: Ich möchte deine Darstellung nicht in Abrede stellen, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass jemand allein wegen der von dir genannten Fehler als noch nicht geeignet eingestuft wird. Ich habe erst zweimal bei Kollegen mitbekommen, dass ihnen ein Jobwechsel nahe gelegt wurde. Bei einem hat es persönlich/menschlich überhaupt nicht gepasst, bei der anderen war bis zuletzt in mündlichen Verhandlungen ziemliches Chaos und Überforderung, was sich auch in der Aktenbearbeitung gezeigt hat. Ansonsten ist es jedenfalls bei uns am Gericht so, dass man sehr unterstützt und aufgebaut wird und die Anforderungen nicht so hoch sind. Klar, Quantität und Qualität muss stimmen, aber wegen sprachlichen Fehlern im Urteil oder mal einem verpennten Termin wird hier niemandem der Wechsel nahe gelegt.
Was ist darunter eigentlich zu verstehen? Ich kann mir darunter nichts vorstellen, weil man gerade als Richter ja die meiste Zeit sowieso "alleine" arbeitet
Umgang mit Geschäftsstelle, Vorsitzendem, Anwälten, Verfahrensbeteiligten... da gibt es schon genügend Gelegenheit, sich unmöglich zu benehmen.
08.02.2024, 21:39
Lese es erst jetzt. Schwierig, sich allein aufgrund der Schilderungen einer Seite einen Eindruck zu verschaffen.
Daher nur ein Punkt: Zwei "verpasste" Termine. Ist das so zu verstehen, dass die Parteien/Beteiligten zur mündlichen Verhandlung erschienen sind, aber der TE als Richter nicht?
Falls ja: Das ist - auch wenn der Termin durch einen Vertreter verlegt worden sein sollte - keinesfalls eine lässliche Sünde iSv "kann mal passieren, Schwamm drüber". Sondern ein gravierendes Fehlverhalten, weil mdl. Verhandlungen nun einmal das Kernstück der meisten Prozessordnungen sind und ein (auch unabsichtliches) Fernbleiben des Richters eine ziemlich verheerende Außenwirkung entfaltet. Wenn es gleich zweimal vorkommt, hat es eine gewisse Indizwirkung für mangelnde Selbstorganisation. Diesen Punkt sehe ich daher nicht so entspannt wie wohl einige Vorposter.
Daher nur ein Punkt: Zwei "verpasste" Termine. Ist das so zu verstehen, dass die Parteien/Beteiligten zur mündlichen Verhandlung erschienen sind, aber der TE als Richter nicht?
Falls ja: Das ist - auch wenn der Termin durch einen Vertreter verlegt worden sein sollte - keinesfalls eine lässliche Sünde iSv "kann mal passieren, Schwamm drüber". Sondern ein gravierendes Fehlverhalten, weil mdl. Verhandlungen nun einmal das Kernstück der meisten Prozessordnungen sind und ein (auch unabsichtliches) Fernbleiben des Richters eine ziemlich verheerende Außenwirkung entfaltet. Wenn es gleich zweimal vorkommt, hat es eine gewisse Indizwirkung für mangelnde Selbstorganisation. Diesen Punkt sehe ich daher nicht so entspannt wie wohl einige Vorposter.