14.03.2019, 20:32
Ob man zur vorsätzlichen Tötung im Hinblick auf den Schlag und der Unbeachtlichkeit des dolus subsequens überhaupt schreiben müsste? Ist doch eher abwegig.
14.03.2019, 20:36
Naja, die Klausur basierte auf dem Eierschneiderfall. Da die Vorinstanz zum bgh das angenommen hatte und der BGH sich intensiv mit dieser Frage auseinandersetzte war es meiner Ansicht nach schon sehr wichtig was dazu zu schreiben.
Und so abwegig ist es nicht, sh auch Scheunentorfall, wo der BGH anders argumentierte.
Und so abwegig ist es nicht, sh auch Scheunentorfall, wo der BGH anders argumentierte.
14.03.2019, 20:44
Einerseits wahr, andererseits müsste man sich dann bei jeder durch den BGH entschiedenen Rechtsfrage mit der Vorinstanz beschäftigen.
14.03.2019, 20:44
(14.03.2019, 20:36)Gästin schrieb: Naja, die Klausur basierte auf dem Eierschneiderfall. Da die Vorinstanz zum bgh das angenommen hatte und der BGH sich intensiv mit dieser Frage auseinandersetzte war es meiner Ansicht nach schon sehr wichtig was dazu zu schreiben.
Und so abwegig ist es nicht, sh auch Scheunentorfall, wo der BGH anders argumentierte.
Du mit deinem Eierschneiderfall.
14.03.2019, 20:45
Ohne die Problematik wäre im materiellen Recht ja wenig übrig, womit man sich intensiver befassen könnte, daher denke ich dass das einer der Schwerpunkte war.
14.03.2019, 21:09
Ich finde, dass der Fall noch genügend materielle Probleme hatte.
212 (-) da fehlender Vorsatz zum Zeitpunkt der Handlung - hätte die Vorinstanz das nicht anders gesehen, hätte der BGH dies ebenfalls unproblematisch bejaht. Beim Scheunenmordfall hatte der Täter von Anfang an Vorsatz!!, demnach hatte der BGH über einen ganz anderen Fall entscheiden müssen.
223 (-) wegen Notwehr, daher auch 227 (-)
allein in der Notwehr war einiges im Rahmen der Gebotenheit zu prüfen. - krasses Missverhältnis/ Schuldlos?
212, 13 (-), da keine Garantenpflicht auch nicht aus Ingerenz
(eventuell auch 211,13 und hier kurz Mordmerkmal Verdeckungsabsicht (-) )
323c, je nachdem wie man den Unglücksfall definiert
211, 22,23 (+) untauglicher Versuch 23 III
- niedrige Beweggründe
Und dann noch die Diebstahlproblematik. Hier könnte man auch noch an den besonders schweren Fall nach §243 I s.2 Nr.6 denken.
Beweiswürdigung:
- 52 StPO
- 69 III ivm 136a nächtliche Vernehmung
- 81 a III
- Videoaufnahme
212 (-) da fehlender Vorsatz zum Zeitpunkt der Handlung - hätte die Vorinstanz das nicht anders gesehen, hätte der BGH dies ebenfalls unproblematisch bejaht. Beim Scheunenmordfall hatte der Täter von Anfang an Vorsatz!!, demnach hatte der BGH über einen ganz anderen Fall entscheiden müssen.
223 (-) wegen Notwehr, daher auch 227 (-)
allein in der Notwehr war einiges im Rahmen der Gebotenheit zu prüfen. - krasses Missverhältnis/ Schuldlos?
212, 13 (-), da keine Garantenpflicht auch nicht aus Ingerenz
(eventuell auch 211,13 und hier kurz Mordmerkmal Verdeckungsabsicht (-) )
323c, je nachdem wie man den Unglücksfall definiert
211, 22,23 (+) untauglicher Versuch 23 III
- niedrige Beweggründe
Und dann noch die Diebstahlproblematik. Hier könnte man auch noch an den besonders schweren Fall nach §243 I s.2 Nr.6 denken.
Beweiswürdigung:
- 52 StPO
- 69 III ivm 136a nächtliche Vernehmung
- 81 a III
- Videoaufnahme
15.03.2019, 07:53
Schon lustig, wie ihr euch jedesmal schön redet, dass alles, war ihr nicht zu Papier gebracht habt, auch nicht zu Papier gebracht werden musste. :)
15.03.2019, 08:04
(15.03.2019, 07:53)Trash schrieb: Schon lustig, wie ihr euch jedesmal schön redet, dass alles, war ihr nicht zu Papier gebracht habt, auch nicht zu Papier gebracht werden musste. :)
wie ihr euch jedes mal schön redet? dinge redet man sich schön, nicht sich selbst. und besser dinge scjön reden, statt solche sachen wie du von sich geben. hat dich jemand gefragt?
15.03.2019, 08:29
Wie unnötig so ein überheblicher kommentar. Besser als sich fertig machen und ggf die nächste Klausur verhauen.
15.03.2019, 09:22
(15.03.2019, 07:53)Trash schrieb: Schon lustig, wie ihr euch jedesmal schön redet, dass alles, war ihr nicht zu Papier gebracht habt, auch nicht zu Papier gebracht werden musste. :)[quote pid='22317' dateline='1552629231']
Ob man jetzt in zwei Sätzen schreibt dolus subsequens wird abgelehnt (und übrigens auch der antecedents hello@ LG Berlin) oder sich an den Eiern krault....Die Kuh macht das sich nicht fett.
[/quote]