13.03.2019, 15:22
Ra zwang für einlegung berufung
13.03.2019, 15:24
Berlin Strafrecht: war der Diebstahl verjährt?
13.03.2019, 15:25
Was lief in Berlin? Hattet ihr heute StA Klausur?
13.03.2019, 15:27
heute ist frei, ich meinte gestern, da lief Revision
13.03.2019, 16:24
Nach meiner Lösung war der Diebstahl nicht verjährt, weil durch die Anordnung der Vernehmung die Frist unterbrochen wurde.
14.03.2019, 08:22
(13.03.2019, 16:24)Bln Strafrecht schrieb: Nach meiner Lösung war der Diebstahl nicht verjährt, weil durch die Anordnung der Vernehmung die Frist unterbrochen wurde.
Ja das ist wohl richtig. Habe ich leider übersehen, dass das anscheinend irgendwo in einem kleinen Hinweiskasten stand.
War die revisionsbegründungsfrist abgelaufen? Angeblich hatte das Urteil keine RMB!? Dachte eigentlich, das hätte ich extra nachgeguckt. Habe dann Wiedereinsetzung geprüft ...
14.03.2019, 08:34
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Ja das ist wohl richtig. Habe ich leider übersehen, dass das anscheinend irgendwo in einem kleinen Hinweiskasten stand.
War die revisionsbegründungsfrist abgelaufen? Angeblich hatte das Urteil keine RMB!? Dachte eigentlich, das hätte ich extra nachgeguckt. Habe dann Wiedereinsetzung geprüft ...
[/quote]
Nein, die Begründungsfrist fing noch gar nicht an zu laufen, da das Protokoll nur vom Richter aber noch nicht vom Urkundsbeamten unterschrieben war. Eine vorherige Urteilszustellung ist unwirksam.
(13.03.2019, 16:24)Bln Strafrecht schrieb: Nach meiner Lösung war der Diebstahl nicht verjährt, weil durch die Anordnung der Vernehmung die Frist unterbrochen wurde.
Ja das ist wohl richtig. Habe ich leider übersehen, dass das anscheinend irgendwo in einem kleinen Hinweiskasten stand.
War die revisionsbegründungsfrist abgelaufen? Angeblich hatte das Urteil keine RMB!? Dachte eigentlich, das hätte ich extra nachgeguckt. Habe dann Wiedereinsetzung geprüft ...
[/quote]
Nein, die Begründungsfrist fing noch gar nicht an zu laufen, da das Protokoll nur vom Richter aber noch nicht vom Urkundsbeamten unterschrieben war. Eine vorherige Urteilszustellung ist unwirksam.
14.03.2019, 16:00
Heute in NRW S1
Lösung
212 (-) mangels Vorsatz
227 (-), da 32 (+)
212,13 (-), da Garantenstellung (-)
212,22,23 (+)
Prozessual konnte die Cousine sich nicht auf ihr zvr berufen, da keine Verwandte;
Gutachten auch verwertbar, da kein BVV
Zeitpunkt der Vernehmung bei mir auch kein 136a
Irgendwie muss ich etwas übersehen haben...
Lösung
212 (-) mangels Vorsatz
227 (-), da 32 (+)
212,13 (-), da Garantenstellung (-)
212,22,23 (+)
Prozessual konnte die Cousine sich nicht auf ihr zvr berufen, da keine Verwandte;
Gutachten auch verwertbar, da kein BVV
Zeitpunkt der Vernehmung bei mir auch kein 136a
Irgendwie muss ich etwas übersehen haben...
14.03.2019, 16:09
SV (stark verkürzt, nur materiell-rechtlich) heute:
Frau hat ein Date, geht mit zum Mann nach Hause.
Dort ist sie kurz auf Klo. Als sie wiederkommt, erwischt sie den Typen mit der Hand in ihrer Handtasche. Er wollte wohl Geld aus ihrem Portmonnaie stehlen. Er hält das Portmonnaie hoch, sie kommt nicht dran. Er schubst sie weg.
Sie sieht keinen anderen Ausweg und verpasst ihm einen Handkantenschlag gegen den Hals.
Er kippt um.
Sie läuft grummelnd ein paar Minuten durch die Wohnung.
In dieser Zeit verstirbt der Typ, weil alkoholisiert und erstickt an seinem Erbrochenem. Das wurde durch den Schlag ausgelöst.
Jetzt nimmt die Dame sich einen Müllsack, zieht es über den Kopf des Typen und verknotet es.
Gutachten gibt aus: wäre der Typ nicht am "Speisebrei" erstickt, so wäre er jedenfalls durch die Mülltüte erstickt.
223 (224 Nr. 5), 227 + 323c wäre wohl heute eine gute Lösung gewesen.
Hab's voll verkackt. Beim Schlag hab' ich 212 I noch mangels Vorsatz abgelehnt. Beim Müllsack habe ich's abgelehnt, da der Typ schon tot war. Habe allerdings 212 I, 13 I bejaht. Im Nachhinein finde ich das unsauber, da man nichts über ihren Vorsatz zu dieser Zeit weiß.
Wollte halt unbedingt was zum Unterlassen schreiben, aber das hätte man halt auch über 323c viel eleganter machen können.
Prozessual (zumindest das, was ich erkannt habe und ohne Gewähr für Vollständigkeit):
52 StPO für Cousinen
BVV für Zeugenvernehmung um 02:00 Uhr nachts
Zeuge vom Hörensagen (falls das überhaupt ein Problem ist)
BVV für DNA 81a, 81e, 81f
Haftsache
Frau hat ein Date, geht mit zum Mann nach Hause.
Dort ist sie kurz auf Klo. Als sie wiederkommt, erwischt sie den Typen mit der Hand in ihrer Handtasche. Er wollte wohl Geld aus ihrem Portmonnaie stehlen. Er hält das Portmonnaie hoch, sie kommt nicht dran. Er schubst sie weg.
Sie sieht keinen anderen Ausweg und verpasst ihm einen Handkantenschlag gegen den Hals.
Er kippt um.
Sie läuft grummelnd ein paar Minuten durch die Wohnung.
In dieser Zeit verstirbt der Typ, weil alkoholisiert und erstickt an seinem Erbrochenem. Das wurde durch den Schlag ausgelöst.
Jetzt nimmt die Dame sich einen Müllsack, zieht es über den Kopf des Typen und verknotet es.
Gutachten gibt aus: wäre der Typ nicht am "Speisebrei" erstickt, so wäre er jedenfalls durch die Mülltüte erstickt.
223 (224 Nr. 5), 227 + 323c wäre wohl heute eine gute Lösung gewesen.
Hab's voll verkackt. Beim Schlag hab' ich 212 I noch mangels Vorsatz abgelehnt. Beim Müllsack habe ich's abgelehnt, da der Typ schon tot war. Habe allerdings 212 I, 13 I bejaht. Im Nachhinein finde ich das unsauber, da man nichts über ihren Vorsatz zu dieser Zeit weiß.
Wollte halt unbedingt was zum Unterlassen schreiben, aber das hätte man halt auch über 323c viel eleganter machen können.
Prozessual (zumindest das, was ich erkannt habe und ohne Gewähr für Vollständigkeit):
52 StPO für Cousinen
BVV für Zeugenvernehmung um 02:00 Uhr nachts
Zeuge vom Hörensagen (falls das überhaupt ein Problem ist)
BVV für DNA 81a, 81e, 81f
Haftsache
14.03.2019, 16:18
Habe es ähnlich wie Gast, aber § 323c StGB bejaht und dann nach § 154 StPO neben dem versuchten Totschlag eingestellt.
Habe noch kurz versuchten Mord geprüft wegen Verdeckungsabsicht, Motiv ist ihr ja aber nicht nachweisbar
Ansonsten noch Aussetzung geprüft und bei dem Schlag ebenfalls als gerechtfertigt angesehen und bei dem versuchten Totschlag die versuchte Aussetzung dahinter zurücktreten lassen.
Mehr ist mir dann auch nicht mehr eingefallen.
Habe noch kurz versuchten Mord geprüft wegen Verdeckungsabsicht, Motiv ist ihr ja aber nicht nachweisbar
Ansonsten noch Aussetzung geprüft und bei dem Schlag ebenfalls als gerechtfertigt angesehen und bei dem versuchten Totschlag die versuchte Aussetzung dahinter zurücktreten lassen.
Mehr ist mir dann auch nicht mehr eingefallen.