10.01.2024, 15:36
Was kam heute in der Nachklausur in BW dran?
10.01.2024, 16:33
Ich meine die ist erst morgen
11.01.2024, 15:37
Ich war so dumm, und hab mich zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Für mich lief die Klausur absolut furchtbar, und ich kann mich nicht erinnern, einen derartigen Sachverhalt jemals zuvor bearbeitet zu haben.
Aufgabe war, die Abschlussverfügung(en) der Staatsanwaltschaft anzufertigen, ggf. eine Anklageschrift. Sollte man eine Anklageschrift anfertigen, war innerhalb dieser das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen darzustellen.
Kein materiellrechtliches Gutachten war gefordert. Ich hatte einfach keinen blassen Schimmer, wo ich die Probleme der Klausur unterbringen soll, und hab letztlich alles irgendwie entweder in das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen gepackt oder (einen kleinen Teil) in den letzten 15 Minuten im Hilfsgutachten hingeschmiert.
Dran kamen Brandstiftungsdelikte, insbesondere Brandstiftung mit Todesfolge. Außerdem noch Erschleichen von Leistungen/Betrug.
Prozessual: Beschuldigtenvernehmung/Belehrung und Beweisverwertungsverbot, Sicherstellung, Videoaufzeichnung auf Privatgrundstück als Beweis/100h StPO/ DSGVO.
Ich geh mich jetzt betrinken.
Aufgabe war, die Abschlussverfügung(en) der Staatsanwaltschaft anzufertigen, ggf. eine Anklageschrift. Sollte man eine Anklageschrift anfertigen, war innerhalb dieser das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen darzustellen.
Kein materiellrechtliches Gutachten war gefordert. Ich hatte einfach keinen blassen Schimmer, wo ich die Probleme der Klausur unterbringen soll, und hab letztlich alles irgendwie entweder in das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen gepackt oder (einen kleinen Teil) in den letzten 15 Minuten im Hilfsgutachten hingeschmiert.
Dran kamen Brandstiftungsdelikte, insbesondere Brandstiftung mit Todesfolge. Außerdem noch Erschleichen von Leistungen/Betrug.
Prozessual: Beschuldigtenvernehmung/Belehrung und Beweisverwertungsverbot, Sicherstellung, Videoaufzeichnung auf Privatgrundstück als Beweis/100h StPO/ DSGVO.
Ich geh mich jetzt betrinken.
11.01.2024, 16:10
5 Minuten Schreibzeitverlängerung in der Liederhalle wegen eines Brummens im vorderen Bereich. Das ist außergewöhnlich!
11.01.2024, 16:31
(11.01.2024, 15:37)LjpaKnecht3000 schrieb: Ich war so dumm, und hab mich zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Für mich lief die Klausur absolut furchtbar, und ich kann mich nicht erinnern, einen derartigen Sachverhalt jemals zuvor bearbeitet zu haben.
Aufgabe war, die Abschlussverfügung(en) der Staatsanwaltschaft anzufertigen, ggf. eine Anklageschrift. Sollte man eine Anklageschrift anfertigen, war innerhalb dieser das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen darzustellen.
Kein materiellrechtliches Gutachten war gefordert. Ich hatte einfach keinen blassen Schimmer, wo ich die Probleme der Klausur unterbringen soll, und hab letztlich alles irgendwie entweder in das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen gepackt oder (einen kleinen Teil) in den letzten 15 Minuten im Hilfsgutachten hingeschmiert.
Dran kamen Brandstiftungsdelikte, insbesondere Brandstiftung mit Todesfolge. Außerdem noch Erschleichen von Leistungen/Betrug.
Prozessual: Beschuldigtenvernehmung/Belehrung und Beweisverwertungsverbot, Sicherstellung, Videoaufzeichnung auf Privatgrundstück als Beweis/100h StPO/ DSGVO.
Ich geh mich jetzt betrinken.
Kann mich nur anschließen. Fand die Klausur schrecklich. Ich habe leider ein A- und B Gutachten geschrieben. Fair war das nicht
11.01.2024, 16:35
hey,
ich habe die Klausur nicht mitgeschrieben, bin aber neugierig. Könnte mir jemand sagen wie die Aufgabenstellung formuliert war?
Und mich würde interessieren, ob es zeitlich machbar war? Die erste StA im Dezember war ja jenseits von Gut und Böse
Kopf hoch! Jetzt ist es vorbei. Seid stolz auf euch!
ich habe die Klausur nicht mitgeschrieben, bin aber neugierig. Könnte mir jemand sagen wie die Aufgabenstellung formuliert war?
Und mich würde interessieren, ob es zeitlich machbar war? Die erste StA im Dezember war ja jenseits von Gut und Böse
Kopf hoch! Jetzt ist es vorbei. Seid stolz auf euch!
11.01.2024, 16:53
Genauen Wortlaut weiß ich schon nicht mehr, aber sinngemäß:
„Die Abschlussverfügung(en) der Staatsanwaltschaft sind anzufertigen. Sollte eine Anklageschrift verfasst werden, so ist auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen darzustellen.“
Und halt der klassische Hilfsgutachten-Auftrag dazu
„Die Abschlussverfügung(en) der Staatsanwaltschaft sind anzufertigen. Sollte eine Anklageschrift verfasst werden, so ist auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen darzustellen.“
Und halt der klassische Hilfsgutachten-Auftrag dazu
11.01.2024, 16:54
(11.01.2024, 16:35)REfBW3007 schrieb: hey,
ich habe die Klausur nicht mitgeschrieben, bin aber neugierig. Könnte mir jemand sagen wie die Aufgabenstellung formuliert war?
Und mich würde interessieren, ob es zeitlich machbar war? Die erste StA im Dezember war ja jenseits von Gut und Böse
Kopf hoch! Jetzt ist es vorbei. Seid stolz auf euch!
Es ist/sind die Abschlussverfügung(en), inklusive der Begleitverfügung(en), zu fertigen. Sofern eine Anklageschrift gefertigt wird, ist auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen wiederzugeben. Falls nicht auf alle Rechtsfragen eingegangen wird, ist ein Hilfsgutachten zu erstellen.
So oder so ähnlich war die Aufgabenstellung, also explizit die Verfügung(en) und mit Begleitverfügung.
Ich wusste leider gar nicht, was in das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen kommt. Mussten wir bei der StA nie machen, weils immer zum Strafrichter ging...
Kennt jemand die Entscheidung, auf der die Problematik mit dem gefahrspezifischen Zusammenhang in § 306c StGB beruht bzw. hat sie schon gefunden?
Was habt ihr alles ins Hilfsgutachten gepackt?
11.01.2024, 17:03
Ich habe noch nie eine Mail an das Prüfungsamt geschrieben. Werde mich aber gleich dransetzen. Vllt. bringt es etwas, wenn genug schreiben.
Ich habe ein A und B Gutachten erstellt
Ich habe den bearbeitervermerk einfach missverstanden.
Es ist unmöglich, dass sie uns in den Klausurtyp ausbilden und durch den klausurenkurs diesen bestimmten klausurtyp einüben lassen und dann eine bayernklausur nehmen. Da passt doch dann die Ausbildung zum Examen nicht.
Es hat schließlich Gründe, weshalb Bayern keinen Ringtausch macht…
Ich habe ein A und B Gutachten erstellt
Ich habe den bearbeitervermerk einfach missverstanden.
Es ist unmöglich, dass sie uns in den Klausurtyp ausbilden und durch den klausurenkurs diesen bestimmten klausurtyp einüben lassen und dann eine bayernklausur nehmen. Da passt doch dann die Ausbildung zum Examen nicht.
Es hat schließlich Gründe, weshalb Bayern keinen Ringtausch macht…
11.01.2024, 17:52
Die Chancengleichheit wird vom LJPA offenbar sehr weit verstanden. Ein Teil der Prüflinge hat jetzt eine (normale) StA-Klausur geschrieben und eine Revision bei der Teile der Zulässigkeit nicht gewertet werden. Der andere Teil hatte etwas mehr Zeit zum Lernen, hat eine (normale) StA-Klausur geschrieben und noch eine StA-Klausur mit bayerischer Aufgabenstellung. Interessant kann man nur sagen.