07.01.2024, 06:51
Hallo zusammen,
Ich hadere gerade ein wenig mit der "logistisch" besten Umsetzung der Spitzklammertechnik im baldigen E-Examen in NRW. Bei der Spitzklammertechnik sollen wir ja auf Seitenzahl(en) und Absatz/Absätze verweisen, in der sich die Ausführungen im Gutachten finden. Im E-Examen haben wir ja die Möglichkeit einer PDF-Vorschau, mit der man dann eine mit Seitenzahlen versehene Klausur hat; in der Bearbeitung selbst sehen wir keine Seitenzahlen und wissen auch nicht, wo wir gerade sind. Dann kann man aber nicht mehr am Dokument arbeiten. Dann müsste man ja bei Erstellung des Praktischen Teils entweder bei jedem Tatbestandsmerkmal die PDF-Vorschau bedienen, um die passende Seitenzahl mit Absatz zu ermitteln - was doch recht zeitaufwendig ist, da die PDF-Konversion einige Sekunden dauert und deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen würde als ein Zurückblättern in einer physischen Arbeit. Man könnte auch möglicherweise seine vorher handschriftlich erstellte Lösungsskizze nutzen und dort für jedes Tatbestandsmerkmal die relevante Seitenzahl eintragen (problematisch, wenn man schon keine physische Lösungsskizze hat, weil man diese gleich am Computer erstellt hat). Dann beendet man die PDF-Vorschau und schreibt die Klageschrift, wo man dann die Seitenzahlen einträgt, die man handschriftlich in seine Lösungsskizze eingetragen hat. Das geht ja mit einem gewissen Zeitverlust einher, aber eine bessere Methode fällt mir nicht ein (solange man kein photographisches Gedächtnis hat ;) ). Oder man schreibt den praktischen Teil runter, verzichtet erstmal auf Verweise und wechselt am Ende zur PDF-Ansicht - dann schreibt man handschriftlich seine Verweise raus, wechselt danach wieder in den Bearbeitungsmodus und trägt dort die Verweise ein (scheint mir auch ein wenig umständlich zu sein, viel rauf und runter scrollen). Hat jemand von euch eine bessere Methode?
Ich hadere gerade ein wenig mit der "logistisch" besten Umsetzung der Spitzklammertechnik im baldigen E-Examen in NRW. Bei der Spitzklammertechnik sollen wir ja auf Seitenzahl(en) und Absatz/Absätze verweisen, in der sich die Ausführungen im Gutachten finden. Im E-Examen haben wir ja die Möglichkeit einer PDF-Vorschau, mit der man dann eine mit Seitenzahlen versehene Klausur hat; in der Bearbeitung selbst sehen wir keine Seitenzahlen und wissen auch nicht, wo wir gerade sind. Dann kann man aber nicht mehr am Dokument arbeiten. Dann müsste man ja bei Erstellung des Praktischen Teils entweder bei jedem Tatbestandsmerkmal die PDF-Vorschau bedienen, um die passende Seitenzahl mit Absatz zu ermitteln - was doch recht zeitaufwendig ist, da die PDF-Konversion einige Sekunden dauert und deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen würde als ein Zurückblättern in einer physischen Arbeit. Man könnte auch möglicherweise seine vorher handschriftlich erstellte Lösungsskizze nutzen und dort für jedes Tatbestandsmerkmal die relevante Seitenzahl eintragen (problematisch, wenn man schon keine physische Lösungsskizze hat, weil man diese gleich am Computer erstellt hat). Dann beendet man die PDF-Vorschau und schreibt die Klageschrift, wo man dann die Seitenzahlen einträgt, die man handschriftlich in seine Lösungsskizze eingetragen hat. Das geht ja mit einem gewissen Zeitverlust einher, aber eine bessere Methode fällt mir nicht ein (solange man kein photographisches Gedächtnis hat ;) ). Oder man schreibt den praktischen Teil runter, verzichtet erstmal auf Verweise und wechselt am Ende zur PDF-Ansicht - dann schreibt man handschriftlich seine Verweise raus, wechselt danach wieder in den Bearbeitungsmodus und trägt dort die Verweise ein (scheint mir auch ein wenig umständlich zu sein, viel rauf und runter scrollen). Hat jemand von euch eine bessere Methode?
07.01.2024, 10:13
ich copy paste einfach das gesamte Gutachten, lösche dann die irrelevanten Stellen und schreibe an den entscheidenden Stellen den Gutachtenstil um
08.01.2024, 15:44
Gute Idee! (dabei sollte man aber bloß nicht vergessen, "Mandanten" und "Verkäufer etc." durch Parteibezeichnungen zu ersetzen, zumindest wenns noch keinen Prozess gibt).