03.01.2024, 23:09
Hallo alle,
ich bräuchte dringend einen Rat hinsichtlich der Annahme einer Stelle in der Justiz. Leider kenne ich niemanden, den ich fragen könnte. Ich habe mich in zwei Bundesländern für eine Stelle in der Justiz beworben und habe gleich zwei Zusagen erhalten. Ich freue mich sehr, aber gleichzeitig habe ich die Qual der Wahl.
Im Bundesland 1 wurde mein Ortswunsch berücksichtigt, allerdings bezieht sich die Zusage nur auf eine Stelle im staatsanwaltlichen Bereich. Im Bundesland 2 wurde mein Ortswunsch leider nicht berücksichtigt. Meine Zusage bezieht sich auf einen bestimmten Bezirk aufgrund meiner eher schwächeren Noten. Allerdings könnte ich sowohl als Staatsanwältin als auch als Richterin während der Probezeit tätig sein und dann quasi ausprobieren, was mir besser liegt.
Aktuell kann ich mich überhaupt nicht entscheiden. Mein Herz schlägt schon für das Strafrecht, und die Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft hat mir während des Referendariats mehr gefallen. Allerdings könnte es vielleicht von Vorteil sein, die Möglichkeiten offen zu lassen? Vielleicht liegt mir die Tätigkeit als Richterin doch besser. Im Bundesland 2 könnte ich beides ausprobieren.
Ich habe das gesamte Forum durchforstet, und hier wird sehr oft von der Tätigkeit als Staatsanwältin abgeraten. Auch die Kollegen aus meiner AG möchten alle eher Richter werden. Das verunsichert mich sehr. Weiß vielleicht jemand, ob man später nach der Ernennung auf Lebenszeit doch noch wechseln und als Richterin statt Staatsanwältin tätig werden kann, wenn man als Proberichterin nur im staatsanwaltlichen Dienst tätig war, also diesen separaten staatsanwaltlichen Track gemacht hat? Dann könnte ich mich für Bundesland 1 klar entscheiden. Andernfalls habe ich Angst, dass ich mir durch die Annahme der Zusage im Bundesland 1 die Möglichkeiten zu sehr einschränke.
Oder wofür würdet ihr euch entscheiden? Mit dem Ort im Bundesland 2 kann ich wirklich gar nichts anfangen. Ich würde es aber natürlich schaffen, auch hier meine Probezeit abzuleisten und versuchen bei der Ernennung auf Lebenszeit auf einen anderen Ort auszuweichen.
Vielen Dank.
ich bräuchte dringend einen Rat hinsichtlich der Annahme einer Stelle in der Justiz. Leider kenne ich niemanden, den ich fragen könnte. Ich habe mich in zwei Bundesländern für eine Stelle in der Justiz beworben und habe gleich zwei Zusagen erhalten. Ich freue mich sehr, aber gleichzeitig habe ich die Qual der Wahl.
Im Bundesland 1 wurde mein Ortswunsch berücksichtigt, allerdings bezieht sich die Zusage nur auf eine Stelle im staatsanwaltlichen Bereich. Im Bundesland 2 wurde mein Ortswunsch leider nicht berücksichtigt. Meine Zusage bezieht sich auf einen bestimmten Bezirk aufgrund meiner eher schwächeren Noten. Allerdings könnte ich sowohl als Staatsanwältin als auch als Richterin während der Probezeit tätig sein und dann quasi ausprobieren, was mir besser liegt.
Aktuell kann ich mich überhaupt nicht entscheiden. Mein Herz schlägt schon für das Strafrecht, und die Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft hat mir während des Referendariats mehr gefallen. Allerdings könnte es vielleicht von Vorteil sein, die Möglichkeiten offen zu lassen? Vielleicht liegt mir die Tätigkeit als Richterin doch besser. Im Bundesland 2 könnte ich beides ausprobieren.
Ich habe das gesamte Forum durchforstet, und hier wird sehr oft von der Tätigkeit als Staatsanwältin abgeraten. Auch die Kollegen aus meiner AG möchten alle eher Richter werden. Das verunsichert mich sehr. Weiß vielleicht jemand, ob man später nach der Ernennung auf Lebenszeit doch noch wechseln und als Richterin statt Staatsanwältin tätig werden kann, wenn man als Proberichterin nur im staatsanwaltlichen Dienst tätig war, also diesen separaten staatsanwaltlichen Track gemacht hat? Dann könnte ich mich für Bundesland 1 klar entscheiden. Andernfalls habe ich Angst, dass ich mir durch die Annahme der Zusage im Bundesland 1 die Möglichkeiten zu sehr einschränke.
Oder wofür würdet ihr euch entscheiden? Mit dem Ort im Bundesland 2 kann ich wirklich gar nichts anfangen. Ich würde es aber natürlich schaffen, auch hier meine Probezeit abzuleisten und versuchen bei der Ernennung auf Lebenszeit auf einen anderen Ort auszuweichen.
Vielen Dank.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
04.01.2024, 02:37
Für mich war nach den Erfahrungen im Referendariat ja die StA komplett raus, aber die Geschmäcker sind eben verschieden. Zumindest in NRW gilt die StA als völlig überlasteter Teil der Justiz, dazu die fehlende richterliche Unabhängigkeit. Das Strafrecht in der Praxis unterscheidet sich auch massiv von dem, was man zumindest aus dem Studium kennt. Mir hat in meiner Ausbildung ein völlig frustrierter Strafrichter am AG gestanden, dass er seit Jahren kaum mehr in einen Kommentar zum StGB geguckt habe, es gehe ja eh nur um die Frage, ob er/sie es gewesen sei. Das Abfassen von Anklageschriften im
Akkord fand ich während der StA-Station schlimm, genauso wie die Unterbringung des Personals. Ein ganzes Berufsleben lang könnte ich mir das keinesfalls vorstellen. Sind aber natürlich nur meine persönlichen Erfahrungen ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit.
Akkord fand ich während der StA-Station schlimm, genauso wie die Unterbringung des Personals. Ein ganzes Berufsleben lang könnte ich mir das keinesfalls vorstellen. Sind aber natürlich nur meine persönlichen Erfahrungen ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit.
04.01.2024, 19:50
Ich hatte ehrlich gesagt sehr viel Spaß in der Strafstation und mir hat die Arbeit als StA richtig gut gefallen, soweit man es natürlich in der Kürze der Station beurteilen kann. Es hat mir besser gefallen als die Zivilstation beim Amtsgericht, aber das war auch meine erste Station und ich war am Anfang des Referendariats ziemlich überfordert. Deswegen tue ich mir jetzt auch so schwer mit der Entscheidung.
Und es geht nicht um NRW, sondern um neue Bundesländer. Eigentlich habe ich aktuell Lust, als StA zu arbeiten, aber was, wenn es in 10 Jahren anders ist und ich habe schneide mir jetzt die Möglichkeiten ab? Das Berufsleben ist bekanntlich lang.
Und es geht nicht um NRW, sondern um neue Bundesländer. Eigentlich habe ich aktuell Lust, als StA zu arbeiten, aber was, wenn es in 10 Jahren anders ist und ich habe schneide mir jetzt die Möglichkeiten ab? Das Berufsleben ist bekanntlich lang.
04.01.2024, 20:31
Es gibt uU Die Möglichkeit, auch später noch Richter*in Kraft Auftrags zu werden. Die Voraussetzungen dafür kenne ich nicht.
Die Justiz im Osten braucht engagierte Leute, bei StA und Gericht gleichermaßen. Was dir besser zukommt, kann dir natürlich niemand sagen. Ich bin gern StA und würde auch nicht gern zum Gericht wollen. Unter anderem wegen der Kehrseite der Unabhängigkeit: man ist auch Letztverantwortlich.
Andere genießen es, die Leitung im Saal zu übernehmen, Recht nicht (nur) zu beantragen, sondern zu sprechen.
Was die Frage der Versetzung angeht: Keine Ahnung wie das in "deinen" Bundesländern ist, aber die Anträge gehen nicht unbedingt schnell durch und viele werden auch abgelehnt.
Die Justiz im Osten braucht engagierte Leute, bei StA und Gericht gleichermaßen. Was dir besser zukommt, kann dir natürlich niemand sagen. Ich bin gern StA und würde auch nicht gern zum Gericht wollen. Unter anderem wegen der Kehrseite der Unabhängigkeit: man ist auch Letztverantwortlich.
Andere genießen es, die Leitung im Saal zu übernehmen, Recht nicht (nur) zu beantragen, sondern zu sprechen.
Was die Frage der Versetzung angeht: Keine Ahnung wie das in "deinen" Bundesländern ist, aber die Anträge gehen nicht unbedingt schnell durch und viele werden auch abgelehnt.
05.01.2024, 12:49
(04.01.2024, 19:50)Berenike schrieb: Ich hatte ehrlich gesagt sehr viel Spaß in der Strafstation und mir hat die Arbeit als StA richtig gut gefallen, soweit man es natürlich in der Kürze der Station beurteilen kann. Es hat mir besser gefallen als die Zivilstation beim Amtsgericht, aber das war auch meine erste Station und ich war am Anfang des Referendariats ziemlich überfordert. Deswegen tue ich mir jetzt auch so schwer mit der Entscheidung.
Und es geht nicht um NRW, sondern um neue Bundesländer. Eigentlich habe ich aktuell Lust, als StA zu arbeiten, aber was, wenn es in 10 Jahren anders ist und ich habe schneide mir jetzt die Möglichkeiten ab? Das Berufsleben ist bekanntlich lang.
Aus dem Bekanntenkreis: StA Brandenburg (FFO) nicht empfehlenswert.
05.01.2024, 14:34
(05.01.2024, 12:49)1Ri schrieb:(04.01.2024, 19:50)Berenike schrieb: Ich hatte ehrlich gesagt sehr viel Spaß in der Strafstation und mir hat die Arbeit als StA richtig gut gefallen, soweit man es natürlich in der Kürze der Station beurteilen kann. Es hat mir besser gefallen als die Zivilstation beim Amtsgericht, aber das war auch meine erste Station und ich war am Anfang des Referendariats ziemlich überfordert. Deswegen tue ich mir jetzt auch so schwer mit der Entscheidung.
Und es geht nicht um NRW, sondern um neue Bundesländer. Eigentlich habe ich aktuell Lust, als StA zu arbeiten, aber was, wenn es in 10 Jahren anders ist und ich habe schneide mir jetzt die Möglichkeiten ab? Das Berufsleben ist bekanntlich lang.
Aus dem Bekanntenkreis: StA Brandenburg (FFO) nicht empfehlenswert.
+1
zumal zu FFO auch die Außenstelle in Eberswalde gehört und du fröhlich hin und her geschickt werden kannst.
05.01.2024, 20:31
Übrigens, mit der elektronischen Akte, welche ab 2026 auch in Strafsachen eingeführt wird (derzeit sieht das auch aus, als würde das klappen), ist jdf als StA viel Telearbeit möglich. Am AG natürlich auch, am LG ist man ggf vom Goodwill des/der Vorsitzenden abhängig
05.01.2024, 21:18
Danke für die Rückmeldungen! FFO ist als Standort für mich nicht relevant, allerdings das Bundesland schon. Es handelt sich um das Bundesland 1. Warum sollte man sich für StA FFO/Eberswalde nicht entscheiden?
Ich habe heute frech bei Bundesland 1 angerufen und nachgefragt, wie es mit einem späteren Laufbahnwechsel als Richterin aussieht und ich sehr ausführlich darüber Auskunft erhalten. Für alle andere: Dies sollte ja in Rahmen des Bundeslandes angeblich unproblematisch funktionieren, man kann sich auch zu vielen anderen Stellen abordnen lassen.
Ich denke, dass damit meine Entscheidung gefallen ist und ich freue mich auf meine Zeit als StA. Und sollte ich doch irgendwann darauf Lust haben sollen, kann ich doch u.a. Richterin werden. Was aktuell bei mir nicht der Fall ist.
Ich habe heute frech bei Bundesland 1 angerufen und nachgefragt, wie es mit einem späteren Laufbahnwechsel als Richterin aussieht und ich sehr ausführlich darüber Auskunft erhalten. Für alle andere: Dies sollte ja in Rahmen des Bundeslandes angeblich unproblematisch funktionieren, man kann sich auch zu vielen anderen Stellen abordnen lassen.
Ich denke, dass damit meine Entscheidung gefallen ist und ich freue mich auf meine Zeit als StA. Und sollte ich doch irgendwann darauf Lust haben sollen, kann ich doch u.a. Richterin werden. Was aktuell bei mir nicht der Fall ist.
06.01.2024, 15:53
(05.01.2024, 21:18)Berenike schrieb: Danke für die Rückmeldungen! FFO ist als Standort für mich nicht relevant, allerdings das Bundesland schon. Es handelt sich um das Bundesland 1. Warum sollte man sich für StA FFO/Eberswalde nicht entscheiden?
Ich habe heute frech bei Bundesland 1 angerufen und nachgefragt, wie es mit einem späteren Laufbahnwechsel als Richterin aussieht und ich sehr ausführlich darüber Auskunft erhalten. Für alle andere: Dies sollte ja in Rahmen des Bundeslandes angeblich unproblematisch funktionieren, man kann sich auch zu vielen anderen Stellen abordnen lassen.
Ich denke, dass damit meine Entscheidung gefallen ist und ich freue mich auf meine Zeit als StA. Und sollte ich doch irgendwann darauf Lust haben sollen, kann ich doch u.a. Richterin werden. Was aktuell bei mir nicht der Fall ist.
Viel Erfolg. Es ist - trotz aller Widrigkeiten - ein toller Beruf!
07.01.2024, 14:34
kann nur aus meiner Erfahrung im Ref auf das Thema schauen und da fand ich StA auch interessanter. Lag vielleicht an auch meinem Ausbilder, aber ich fand es spannender vor Gericht "offensiver" auftreten zu können. Der Kampf mit den Aktenbergen ist in beiden Jobs groß und wie man seine richterliche Freiheit auslebt, ist auch eine Typfrage.
Gute Freundin ist gerade hier in Bayern vom Richterjob zur StA gewechselt und berichtet nur positives. Insbesondere bekommt sie das Thema Teilzeit mit kleinem Kind bei der StA besser gestemmt
Gute Freundin ist gerade hier in Bayern vom Richterjob zur StA gewechselt und berichtet nur positives. Insbesondere bekommt sie das Thema Teilzeit mit kleinem Kind bei der StA besser gestemmt