11.03.2019, 22:03
Und wie seid ihr dann mit der Wiedereinsetzungsfrist umgegangen? Die hätte doch dann nach dem eigenen Vortrag der Beklagten am 02.01 beginnen müssen?
Der Wiedereinsetzungsantrag wäre dann verfristet.
Wüßte nicht wieso ich auf den richterlichen Hinweis abstellen sollte...
Der Wiedereinsetzungsantrag wäre dann verfristet.
Wüßte nicht wieso ich auf den richterlichen Hinweis abstellen sollte...
11.03.2019, 22:15
(11.03.2019, 22:03)Gast10 schrieb: Und wie seid ihr dann mit der Wiedereinsetzungsfrist umgegangen? Die hätte doch dann nach dem eigenen Vortrag der Beklagten am 02.01 beginnen müssen?
Der Wiedereinsetzungsantrag wäre dann verfristet.
Wüßte nicht wieso ich auf den richterlichen Hinweis abstellen sollte...
Habe mir da auch etwas aus den Fingern gesogen, um das mit dem Hinweis zu begründen. Der Antrag auf Wiedereinsetzung erfolgte ja nach dem Hinweis des Gerichts... und wenn man es mit Kaiser nimmt „das Gericht macht nie Fehler“ - demnach Einspruch verfristet. Aber kann genauso gut alles falsch sein ?
11.03.2019, 22:18
(11.03.2019, 22:03)Gast10 schrieb: Und wie seid ihr dann mit der Wiedereinsetzungsfrist umgegangen? Die hätte doch dann nach dem eigenen Vortrag der Beklagten am 02.01 beginnen müssen?
Der Wiedereinsetzungsantrag wäre dann verfristet.
Wüßte nicht wieso ich auf den richterlichen Hinweis abstellen sollte...
Nach dem eigenen Vortrag des Beklagten hat er das Urteil nie bekommen. Denkbar wäre ja, dass die Mitbewohnerin es weggeworfen ha.
11.03.2019, 22:40
Der Bearbeitervermerk war so zu lesen, dass auf der postzustellungsurkunde vermerkt war „zustellung an xy erfolgt“
Das stand also nur auf de Urkunde und war wegen der fehlenden Unterschrift nicht gem 418 ZPO als wirklich geschehen anzusehen, sondern eben nach 419 frei zu würdigen.
Das stand also nur auf de Urkunde und war wegen der fehlenden Unterschrift nicht gem 418 ZPO als wirklich geschehen anzusehen, sondern eben nach 419 frei zu würdigen.
11.03.2019, 22:57
(11.03.2019, 22:03)Gast10 schrieb: Und wie seid ihr dann mit der Wiedereinsetzungsfrist umgegangen? Die hätte doch dann nach dem eigenen Vortrag der Beklagten am 02.01 beginnen müssen?
Der Wiedereinsetzungsantrag wäre dann verfristet.
Wüßte nicht wieso ich auf den richterlichen Hinweis abstellen sollte...
Lies mal im Palandt nach. Das Hindernis ist ja erst dann behoben, wenn die Beklagte Kenntnis davon erlangt, dass der Einspruch verfristet ist. Das war erst mit dem gerichtlichen Hinweis der Fall.
Und nochmal zum Bearbeitervermerk: Dort stand, die Zustellung IST an den ständigen Mitbewohner erfolgt. Nicht, dass das so nur auf der PZU vermerkt ist.
11.03.2019, 23:09
(11.03.2019, 22:57)GastNRW298 schrieb:(11.03.2019, 22:03)Gast10 schrieb: Und wie seid ihr dann mit der Wiedereinsetzungsfrist umgegangen? Die hätte doch dann nach dem eigenen Vortrag der Beklagten am 02.01 beginnen müssen?
Der Wiedereinsetzungsantrag wäre dann verfristet.
Wüßte nicht wieso ich auf den richterlichen Hinweis abstellen sollte...
Lies mal im Palandt nach. Das Hindernis ist ja erst dann behoben, wenn die Beklagte Kenntnis davon erlangt, dass der Einspruch verfristet ist. Das war erst mit dem gerichtlichen Hinweis der Fall.
Und nochmal zum Bearbeitervermerk: Dort stand, die Zustellung IST an den ständigen Mitbewohner erfolgt. Nicht, dass das so nur auf der PZU vermerkt ist.
der graue Kasten war tatsächlich etwas irreführend. Denke aber er war etwas unscharf formuliert und sollte nur sagen, dass es ein PZU gibt, auf dem dies so vermerkt ist.
Würde damit tatsächlich gemeint sein, dass die Zustellung erfolgt ist, wären ja die eidesstattlichen VErsicherungen falsch, das könnte ja auch nicht sein
11.03.2019, 23:36
Morgen spricht einiges für Hypothek/Grundschuld. Irgendwann wird es leider kommen, auch wenn viele das nicht wahrhaben wollen und es ins Lächerliche ziehen.
11.03.2019, 23:51
Mache eine Wette um 100€, dass morgen weder Grundschuld, noch Hypotheken dran kommt.
11.03.2019, 23:56
[quote pid='22173' dateline='1552341117']
Mache eine Wette um 100€, dass morgen weder Grundschuld, noch Hypotheken dran kommt.
[/quote]
Da bin ich dabei und verweise vorsorglich auf 762 BGB, damit ich nicht aus der zur Sicherheit bestellten Hypothek vollstrecken muss. Je nach Konstellation kann das morgen aber auch genau so mit forderungsentkleideter Hypothek laufen.
Mache eine Wette um 100€, dass morgen weder Grundschuld, noch Hypotheken dran kommt.
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Da bin ich dabei und verweise vorsorglich auf 762 BGB, damit ich nicht aus der zur Sicherheit bestellten Hypothek vollstrecken muss. Je nach Konstellation kann das morgen aber auch genau so mit forderungsentkleideter Hypothek laufen.
12.03.2019, 07:22
(11.03.2019, 23:36)2/7 schrieb: Morgen spricht einiges für Hypothek/Grundschuld. Irgendwann wird es leider kommen, auch wenn viele das nicht wahrhaben wollen und es ins Lächerliche ziehen.
Da kannst du genauso sagen: morgen kommt Mietrecht.
Es ist ein Thema wie jedes andere und auch nicht so wahnsinnig kompliziert, wenn man es einmal verstanden hat.