11.03.2019, 20:48
Danke dir für die schnelle Antwort, Berlinstar. :)
Dann kann ich ja jetzt beruhigt in die letzte Z-Klausur gehen. :D
Viel Erfolg allen Mitleidern und -schreibern!
Dann kann ich ja jetzt beruhigt in die letzte Z-Klausur gehen. :D
Viel Erfolg allen Mitleidern und -schreibern!
11.03.2019, 20:50
Also im Bearbeitervermerk im NRW stand im, dass „die Zustellung an den Mitbewohner erfolgt ist“, aber die eben nicht unterschrieben war.. daher musste man das schon als gegeben ansehen oder nicht? Eine Würdigung ergibt da doch keinen Sinn.
Sonst verstehe ich die Info im Bearbeitervermerk nicht
Sonst verstehe ich die Info im Bearbeitervermerk nicht
11.03.2019, 20:56
Gilt für die Zustellung hier nicht der Freibeweis? Ich bin davon ausgegangen, dass der "gelbe Zettel" dem Gericht genügt...
11.03.2019, 21:01
11.03.2019, 21:06
(11.03.2019, 20:50)NRW P schrieb: Also im Bearbeitervermerk im NRW stand im, dass „die Zustellung an den Mitbewohner erfolgt ist“, aber die eben nicht unterschrieben war.. daher musste man das schon als gegeben ansehen oder nicht? Eine Würdigung ergibt da doch keinen Sinn.
Sonst verstehe ich die Info im Bearbeitervermerk nicht
Sehe ich genauso. Stand ausdrücklich so dort.
11.03.2019, 21:11
(11.03.2019, 21:01)GastNRW298 schrieb: https://openjur.de/u/77551.html
Weg über Wiedereinsetzung ist korrekt.
Tja, das Urteil ist ziemlich eindeutig. Naja, was soll's. Immerhin habe ich mich damit beschäftigt. Vielleicht ja nicht völlig unvertretbar...
11.03.2019, 21:12
(11.03.2019, 21:06)NRWschreiberin schrieb:(11.03.2019, 20:50)NRW P schrieb: Also im Bearbeitervermerk im NRW stand im, dass „die Zustellung an den Mitbewohner erfolgt ist“, aber die eben nicht unterschrieben war.. daher musste man das schon als gegeben ansehen oder nicht? Eine Würdigung ergibt da doch keinen Sinn.
Sonst verstehe ich die Info im Bearbeitervermerk nicht
Sehe ich genauso. Stand ausdrücklich so dort.
Danke! Dachte grad die ganze Zeit, ich hätte da irgendwas falsch gelesen, obwohl ich da echt 5 mal jedes Wort genau nachgelesen hab, um sicher zu gehen ?
11.03.2019, 21:29
[quote pid='22161' dateline='1552331545']
Danke! Dachte grad die ganze Zeit, ich hätte da irgendwas falsch gelesen, obwohl ich da echt 5 mal jedes Wort genau nachgelesen hab, um sicher zu gehen ?
[/quote]
Aber wenn ihr den Hinweis des LJPA so lest, müsstet ihr folgerichtig auch im Urteil einfach darstellen: Zustellung unproblematisch (+), Fristversäumnis (+) --> Wiedereinsetzungsantrag.
Ihr müsstet dann nicht den Umweg des BGH gehen: Zustellung ungewiss --> eig. nachträgliches Einholen der Unterschrift nötig, aber kann hier ausnahmsweise dahinstehen, wenn die Wiedereinsetzung greift, dann ist die Wiedereinsetzung (+), obwohl nicht hinreichend klar ist, ob Fristversäumnis vorliegt.
(11.03.2019, 21:06)NRWschreiberin schrieb:(11.03.2019, 20:50)NRW P schrieb: Also im Bearbeitervermerk im NRW stand im, dass „die Zustellung an den Mitbewohner erfolgt ist“, aber die eben nicht unterschrieben war.. daher musste man das schon als gegeben ansehen oder nicht? Eine Würdigung ergibt da doch keinen Sinn.
Sonst verstehe ich die Info im Bearbeitervermerk nicht
Sehe ich genauso. Stand ausdrücklich so dort.
Danke! Dachte grad die ganze Zeit, ich hätte da irgendwas falsch gelesen, obwohl ich da echt 5 mal jedes Wort genau nachgelesen hab, um sicher zu gehen ?
[/quote]
Aber wenn ihr den Hinweis des LJPA so lest, müsstet ihr folgerichtig auch im Urteil einfach darstellen: Zustellung unproblematisch (+), Fristversäumnis (+) --> Wiedereinsetzungsantrag.
Ihr müsstet dann nicht den Umweg des BGH gehen: Zustellung ungewiss --> eig. nachträgliches Einholen der Unterschrift nötig, aber kann hier ausnahmsweise dahinstehen, wenn die Wiedereinsetzung greift, dann ist die Wiedereinsetzung (+), obwohl nicht hinreichend klar ist, ob Fristversäumnis vorliegt.
11.03.2019, 21:35
(11.03.2019, 21:29)NRWSchreiberling schrieb: [quote pid='22161' dateline='1552331545']
(11.03.2019, 21:06)NRWschreiberin schrieb:(11.03.2019, 20:50)NRW P schrieb: Also im Bearbeitervermerk im NRW stand im, dass „die Zustellung an den Mitbewohner erfolgt ist“, aber die eben nicht unterschrieben war.. daher musste man das schon als gegeben ansehen oder nicht? Eine Würdigung ergibt da doch keinen Sinn.
Sonst verstehe ich die Info im Bearbeitervermerk nicht
Sehe ich genauso. Stand ausdrücklich so dort.
Danke! Dachte grad die ganze Zeit, ich hätte da irgendwas falsch gelesen, obwohl ich da echt 5 mal jedes Wort genau nachgelesen hab, um sicher zu gehen ?
Aber wenn ihr den Hinweis des LJPA so lest, müsstet ihr folgerichtig auch im Urteil einfach darstellen: Zustellung unproblematisch (+), Fristversäumnis (+) --> Wiedereinsetzungsantrag.
Ihr müsstet dann nicht den Umweg des BGH gehen: Zustellung ungewiss --> eig. nachträgliches Einholen der Unterschrift nötig, aber kann hier ausnahmsweise dahinstehen, wenn die Wiedereinsetzung greift, dann ist die Wiedereinsetzung (+), obwohl nicht hinreichend klar ist, ob Fristversäumnis vorliegt.
[/quote]
So habe ich es gemacht. Wie soll man den Bearbeitervermerk denn sonst verstehen? Da stand ja ausdrücklich, dass es an den ständigen Mitbewohner zugestellt wurde. Demnach waren die Voraussetzungen des 178 für mich unproblematisch erfüllt. Dann 182 prüfen. Unterschrift fehlt, aber unschädlich. Dann Wiedereinsetzung...
11.03.2019, 21:44
(11.03.2019, 21:35)NRWGast298 schrieb:(11.03.2019, 21:29)NRWSchreiberling schrieb: [quote pid='22161' dateline='1552331545']
(11.03.2019, 21:06)NRWschreiberin schrieb:(11.03.2019, 20:50)NRW P schrieb: Also im Bearbeitervermerk im NRW stand im, dass „die Zustellung an den Mitbewohner erfolgt ist“, aber die eben nicht unterschrieben war.. daher musste man das schon als gegeben ansehen oder nicht? Eine Würdigung ergibt da doch keinen Sinn.
Sonst verstehe ich die Info im Bearbeitervermerk nicht
Sehe ich genauso. Stand ausdrücklich so dort.
Danke! Dachte grad die ganze Zeit, ich hätte da irgendwas falsch gelesen, obwohl ich da echt 5 mal jedes Wort genau nachgelesen hab, um sicher zu gehen ?
Aber wenn ihr den Hinweis des LJPA so lest, müsstet ihr folgerichtig auch im Urteil einfach darstellen: Zustellung unproblematisch (+), Fristversäumnis (+) --> Wiedereinsetzungsantrag.
Ihr müsstet dann nicht den Umweg des BGH gehen: Zustellung ungewiss --> eig. nachträgliches Einholen der Unterschrift nötig, aber kann hier ausnahmsweise dahinstehen, wenn die Wiedereinsetzung greift, dann ist die Wiedereinsetzung (+), obwohl nicht hinreichend klar ist, ob Fristversäumnis vorliegt.
So habe ich es gemacht. Wie soll man den Bearbeitervermerk denn sonst verstehen? Da stand ja ausdrücklich, dass es an den ständigen Mitbewohner zugestellt wurde. Demnach waren die Voraussetzungen des 178 für mich unproblematisch erfüllt. Dann 182 prüfen. Unterschrift fehlt, aber unschädlich. Dann Wiedereinsetzung...
[/quote]
Dito. Ich glaub denen war die Problematik rund um 418/419 zpo einfach zu unbekannt Bzw zu viel. Es ging glaube ich wirklich nur um das Problem, ob die fehlende Unterschrift zur Unwirksamkeit führt. Aber man weiß ja nie so genau, was die sich da alles denken. Aber den bearbeitervermerk konnte man gar nicht anders lesen, als dass die Zustellung an sich erfolgt ist. Nur die Wirksamkeit ist eben fraglich