03.12.2021, 13:01
Hallo zusammen,
ich bin derzeit angestellte Rechtsanwältin und wechsle nun in ein Unternehmen.
Ich habe vor mich doppelt zuzulassen, also meine RA-Zulassung zu behalten. Wirklich tätig als RA möchte ich nicht sein. Möchte es aber für ggf. anfallende Privatsachen behalten.
Hat hier jemand Erfahrungen bzw. Tipps oder ähnliches?
Ich hab nun an folgende Punkte gedacht:
- Antrag beim Versorgungswerk
- Antrag bei der RAK zur Doppelzulassung samt der ganzen Anlagen
- Berufshaftpflichtversicherung (hier eine für rund 100€ gefunden)
- bisherige beA-Karte für die RA-Tätigkeit und neue beA-Karte für Syndikustätigkeit
Für Ratschläge bin ich sehr dankbar
Viele Grüße
Steffi
ich bin derzeit angestellte Rechtsanwältin und wechsle nun in ein Unternehmen.
Ich habe vor mich doppelt zuzulassen, also meine RA-Zulassung zu behalten. Wirklich tätig als RA möchte ich nicht sein. Möchte es aber für ggf. anfallende Privatsachen behalten.
Hat hier jemand Erfahrungen bzw. Tipps oder ähnliches?
Ich hab nun an folgende Punkte gedacht:
- Antrag beim Versorgungswerk
- Antrag bei der RAK zur Doppelzulassung samt der ganzen Anlagen
- Berufshaftpflichtversicherung (hier eine für rund 100€ gefunden)
- bisherige beA-Karte für die RA-Tätigkeit und neue beA-Karte für Syndikustätigkeit
Für Ratschläge bin ich sehr dankbar
Viele Grüße
Steffi
05.12.2021, 12:13
Ist so richtig. Sollte dennoch was fehlen, wird dich das RAK ohnehin darauf hinweisen.
27.12.2023, 17:14
Hallo Steffi,
Hast du nun die Doppelzulassung? Zahlt man dann doppelt oder wie läuft das ab? Bin gerade auch bei der Antragstellung und bräuchte die Zulassung als niedergelassene RA eigtl nicht. Sie wäre nur praktisch, falls mal etwas sein sollte.
Hast du nun die Doppelzulassung? Zahlt man dann doppelt oder wie läuft das ab? Bin gerade auch bei der Antragstellung und bräuchte die Zulassung als niedergelassene RA eigtl nicht. Sie wäre nur praktisch, falls mal etwas sein sollte.
27.12.2023, 21:43
Die einzigen Mehrkosten sind die der Versicherung für die private Kanzlei.
Das aber nur aus meiner Sicht, die die Höchstbeträge bei den Sozialversicherungen aufgrund des Gehalts beim Arbeitgrber zahlt. Mehr als die Höchstbeträge kann man nicht einzuzahlen. Du zahlst vor allem nicht z.B. ins Versorgungswerk 2x (einmal private Kanzlei und einmal Arbeitgeber)
Also wenn du nur eine Wihnzimmerkanzlei betreibst, entstehen keine weiteren Kosten außer die Versicherung.
Das aber nur aus meiner Sicht, die die Höchstbeträge bei den Sozialversicherungen aufgrund des Gehalts beim Arbeitgrber zahlt. Mehr als die Höchstbeträge kann man nicht einzuzahlen. Du zahlst vor allem nicht z.B. ins Versorgungswerk 2x (einmal private Kanzlei und einmal Arbeitgeber)
Also wenn du nur eine Wihnzimmerkanzlei betreibst, entstehen keine weiteren Kosten außer die Versicherung.
28.12.2023, 02:19
und bea Karte