18.12.2023, 19:01
Hallo,
in meinem Fall klagt der Kläger einen SE Anspruch ein. Im Vorfeld des Prozesses erklärt er dem Beklagten gegenüber aber bereits die Aufrechnung seiner Forderung mit einer Forderung des Beklagten. Der Anspruch ist doch dann aber untergegangen und die Klage unbegründet oder?
in meinem Fall klagt der Kläger einen SE Anspruch ein. Im Vorfeld des Prozesses erklärt er dem Beklagten gegenüber aber bereits die Aufrechnung seiner Forderung mit einer Forderung des Beklagten. Der Anspruch ist doch dann aber untergegangen und die Klage unbegründet oder?
18.12.2023, 21:54
Wenn der Kläger das selber so vorträgt, dann ist die Klage meines Erachtens schon nicht schlüssig.
19.12.2023, 01:37
Besteht die Forderung des Beklagten denn?