11.03.2019, 15:35
Heute in NRW:
Einspruch gegen VU mit Wiedereinsetzung und Zustellungsproblematiken.
§ 767 ZPO und § 371 BGB analog. Umfangreiche Beweisaufnahme.
Materiell: Gewährleistungsrecht (Rücktritt / Minderung)
Einspruch gegen VU mit Wiedereinsetzung und Zustellungsproblematiken.
§ 767 ZPO und § 371 BGB analog. Umfangreiche Beweisaufnahme.
Materiell: Gewährleistungsrecht (Rücktritt / Minderung)
11.03.2019, 15:52
Schon wieder VU etc...Lieblingsthema mh?! ;)
wie lief es bei euch? Im Vergleich zu den vorherigen? (ich schreibe noch nicht, bin nur interessiert)
wie lief es bei euch? Im Vergleich zu den vorherigen? (ich schreibe noch nicht, bin nur interessiert)
11.03.2019, 15:57
In Hessen lief das gleiche wie in NRW. Eigentlich ganz dankbar.
Habt ihr zusätzlich neben 767 eine Klage 767 analog angekommenen?
Habt ihr zusätzlich neben 767 eine Klage 767 analog angekommenen?
11.03.2019, 16:01
Meine Lösung:
Einspruch (+), über den Widereinsetzungsantrag, da Zustellung trotz fehlender Unterschrift wirksam.
§767 (+), über Rücktritt. Minderung ging aufgrund des wirksamen Rücktritts nicht. Insbesondere war Fristsetzung für Rücktritt nach 323 abs 2 nr 3 entbehrlich, da arglistige Täuschung. Deswegen war Rücktritt wirksam.
Erfolgreicher Rücktritt schließt das wahR aus, Minderung konnte nicht mehr erklärt werden.
§371 BGB analog (+)
§767 analog wüsste ich jetzt nicht, warum man den hätte prüfen müssen.
S
Einspruch (+), über den Widereinsetzungsantrag, da Zustellung trotz fehlender Unterschrift wirksam.
§767 (+), über Rücktritt. Minderung ging aufgrund des wirksamen Rücktritts nicht. Insbesondere war Fristsetzung für Rücktritt nach 323 abs 2 nr 3 entbehrlich, da arglistige Täuschung. Deswegen war Rücktritt wirksam.
Erfolgreicher Rücktritt schließt das wahR aus, Minderung konnte nicht mehr erklärt werden.
§371 BGB analog (+)
§767 analog wüsste ich jetzt nicht, warum man den hätte prüfen müssen.
S
11.03.2019, 16:30
Ich hab tatsächlich 767 analog genommen, dachte wegen der Herausgabe würde das mehr Sinn machen den Titel selbst für unzulässig zu erklären
11.03.2019, 16:38
Ne, das ist so nicht richtig.
11.03.2019, 16:46
Aber aus welchem Grund? So konnte man gut die Wirksamkeit der UWE einbauen, die sonst ja nicht wirklich relevanz in der Prüfung hätte.
11.03.2019, 16:49
767 analog ist totaler Humbug. Dafür gab es keine Anhaltspunkte. Wieso zweifelst du denn an der Wirksamkeit der UWE?!
11.03.2019, 16:52
Wie ist denn eure Lösung? Wie Habt ihr das mit dem Rücktritt und der Minderung gelöst?
11.03.2019, 16:54
Rücktritt geprüft, der iE wirksam war. Damit Wahlrecht zwischen Rücktritt und Minderung verwirkt. Konnte man aus dem Palandt abschreiben ;-)