15.12.2023, 13:58
Kann mal jemand bitte für die Neugierigen erklären, was es mit der Nachschreibklausur auf sich hat? :)
15.12.2023, 14:21
(15.12.2023, 13:58)Privat10 schrieb: Kann mal jemand bitte für die Neugierigen erklären, was es mit der Nachschreibklausur auf sich hat? :)Man hat die Wahl: Entweder kann man die geschriebene Klausur ohne das der Teil über die Rücknahme der Revision gewertet wird stehen lassen oder am 11.01. eine neue Klausur schreiben
15.12.2023, 14:44
(15.12.2023, 14:21)Dez2023 schrieb:(15.12.2023, 13:58)Privat10 schrieb: Kann mal jemand bitte für die Neugierigen erklären, was es mit der Nachschreibklausur auf sich hat? :)Man hat die Wahl: Entweder kann man die geschriebene Klausur ohne das der Teil über die Rücknahme der Revision gewertet wird stehen lassen oder am 11.01. eine neue Klausur schreiben
Aber Grund dafür ist doch wohl nicht, dass hier jemand im Forum richtig geraten hat, was drankommen könnte?!
15.12.2023, 14:51
(15.12.2023, 14:44)admin schrieb:(15.12.2023, 14:21)Dez2023 schrieb:(15.12.2023, 13:58)Privat10 schrieb: Kann mal jemand bitte für die Neugierigen erklären, was es mit der Nachschreibklausur auf sich hat? :)Man hat die Wahl: Entweder kann man die geschriebene Klausur ohne das der Teil über die Rücknahme der Revision gewertet wird stehen lassen oder am 11.01. eine neue Klausur schreiben
Aber Grund dafür ist doch wohl nicht, dass hier jemand im Forum richtig geraten hat, was drankommen könnte?!
Doch, auf S. 21 als Zitat in Post #207 immer noch nachzulesen
15.12.2023, 14:53
Ich glaube das Problem wird nicht sein, dass die Person hier richtig geraten hat. Vielmehr wird die Aussage problematisch sein, ein AG-Leiter habe die Info explizit für diesen Examenstermin rausgegeben?
15.12.2023, 15:00
(15.12.2023, 14:53)KungenSN schrieb: Ich glaube das Problem wird nicht sein, dass die Person hier richtig geraten hat. Vielmehr wird die Aussage problematisch sein, ein AG-Leiter habe die Info explizit für diesen Examenstermin rausgegeben?
Bin auch etwas verwirrt, weil im Brief steht, dass der Post nicht mehr nachzulesen ist und die Aussage hier ja schon vage ist. Aber wsl ging es dann an mehreren Stellen rum?
15.12.2023, 15:08
(15.12.2023, 14:44)admin schrieb:(15.12.2023, 14:21)Dez2023 schrieb:(15.12.2023, 13:58)Privat10 schrieb: Kann mal jemand bitte für die Neugierigen erklären, was es mit der Nachschreibklausur auf sich hat? :)Man hat die Wahl: Entweder kann man die geschriebene Klausur ohne das der Teil über die Rücknahme der Revision gewertet wird stehen lassen oder am 11.01. eine neue Klausur schreiben
Aber Grund dafür ist doch wohl nicht, dass hier jemand im Forum richtig geraten hat, was drankommen könnte?!
Doch:
"Sehr geehrte Damen und Herren, wir wurden darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Prüfling aus Baden-Württemberg am vergangenen Wochenende in einem Internetforum Posts zum Inhalt eines Prüfungsteils der Aufsichtsarbeit Nr. 6 im Strafrecht eingestellt hat. Die mittlerweile nicht mehr abrufbaren Posts enthielten einen angeblichen Insider-Tipp zu „32d und Rücknahme der Revision“. Da sich nicht aufklären lässt, ob ein Teil der Prüflinge über Informationen verfügte, die eine bessere Vorbereitung auf einen Teilaspekt der Aufsichtsarbeit Nr. 6 – konkret die Rücknahme der Revision – ermöglichte, könnte der Grundsatz der Chancengleichheit tangiert sein. "
15.12.2023, 15:12
32d war doch in der Klausur gar nicht problematisch oder? Damit ist zumindest ein Teil der "Vorhersage" schon falsch und mutet eher wie eine Behauptung ins Blaue hinein an
15.12.2023, 15:15
Das Problem ist, dass im Original Post stand von wem dieser Tipp kommt. Daher nimmt man einen "Insider" Tipp an.
15.12.2023, 15:19