13.12.2023, 12:00
Hat jemand gestern in der NRW Klausur jemand der Klage teilweise stattgegeben? Ich habe die Klage abgewiesen, war nur die ganze Zeit nicht so sicher, weil der Zeitraum der eingereichten Rechnungen länger war als der, der fehlenden Approbation, sodass ich unsicher war, ob es für einen gewissen kurzen Zeitraum mit Approbation ja dann rechtmäßig gewesen wäre bezüglich der eingereichten Rechnungen…
13.12.2023, 12:27
(13.12.2023, 12:00)Ref2023N schrieb: Hat jemand gestern in der NRW Klausur jemand der Klage teilweise stattgegeben? Ich habe die Klage abgewiesen, war nur die ganze Zeit nicht so sicher, weil der Zeitraum der eingereichten Rechnungen länger war als der, der fehlenden Approbation, sodass ich unsicher war, ob es für einen gewissen kurzen Zeitraum mit Approbation ja dann rechtmäßig gewesen wäre bezüglich der eingereichten Rechnungen…
Bin mir ziemlich sicher, dass der Zeitraum für die eingereichten Rechnungen genau der war, wo die A. geruht hat. Der hatte die erst Ende das Jahres wieder und da war die Schwester schon in der Pflege oder tot. Hab auch Klage abgewiesen
13.12.2023, 13:11
Zur gestrigen ÖR1-Klausur in BW:
Habt ihr das behördliche oder gerichtliche Verfahren gewählt?
Ich habe mich für das gerichtliche entschieden, weil ich im Kopf hatte, dass bei Erledigung vor Klageerhebung der Widerspruch mangels Dispositionsfàhigkeit der Behörde nichts mehr nutzt. Aber man hätte wsh sagen können, dass die Jahresfrist (58 II) noch nicht rum ist und deshalb trotzdem noch widersprochen werden kann oder?
Und seid ihr inhaltlich vom Vorliegen einer Versammlung ausgegangen? Ich habe mich dagegen entschieden und frage mich jetzt, ob das dämlich war, weil der Anwaltsvermerk ja schon deutlich gemacht hat, dass auch in einer reinen Verhinderung ein Statement steckt…
Habt ihr das behördliche oder gerichtliche Verfahren gewählt?
Ich habe mich für das gerichtliche entschieden, weil ich im Kopf hatte, dass bei Erledigung vor Klageerhebung der Widerspruch mangels Dispositionsfàhigkeit der Behörde nichts mehr nutzt. Aber man hätte wsh sagen können, dass die Jahresfrist (58 II) noch nicht rum ist und deshalb trotzdem noch widersprochen werden kann oder?
Und seid ihr inhaltlich vom Vorliegen einer Versammlung ausgegangen? Ich habe mich dagegen entschieden und frage mich jetzt, ob das dämlich war, weil der Anwaltsvermerk ja schon deutlich gemacht hat, dass auch in einer reinen Verhinderung ein Statement steckt…
13.12.2023, 14:00
(13.12.2023, 13:11)rollladen schrieb: Zur gestrigen ÖR1-Klausur in BW:
Habt ihr das behördliche oder gerichtliche Verfahren gewählt?
Ich habe mich für das gerichtliche entschieden, weil ich im Kopf hatte, dass bei Erledigung vor Klageerhebung der Widerspruch mangels Dispositionsfàhigkeit der Behörde nichts mehr nutzt. Aber man hätte wsh sagen können, dass die Jahresfrist (58 II) noch nicht rum ist und deshalb trotzdem noch widersprochen werden kann oder?
Und seid ihr inhaltlich vom Vorliegen einer Versammlung ausgegangen? Ich habe mich dagegen entschieden und frage mich jetzt, ob das dämlich war, weil der Anwaltsvermerk ja schon deutlich gemacht hat, dass auch in einer reinen Verhinderung ein Statement steckt…
Ich habe es genauso gemacht, aber keine Ahnung ob es richtig ist.
Wegen der Versammlung: man sollte wohl abgrenzen ob die Meinungskundgabe im Vordergrund stand oder nur der Ablauf gestört werden sollte (ohne dass die Meinungskundgabe das wirkliche Ziel war stand), ich glaube man sollte die Versammlung letztendlich (wie der VGH) ablehnen, also tip top deinerseits :)
13.12.2023, 14:00
(13.12.2023, 13:11)rollladen schrieb: Zur gestrigen ÖR1-Klausur in BW:
Habt ihr das behördliche oder gerichtliche Verfahren gewählt?
Ich habe mich für das gerichtliche entschieden, weil ich im Kopf hatte, dass bei Erledigung vor Klageerhebung der Widerspruch mangels Dispositionsfàhigkeit der Behörde nichts mehr nutzt. Aber man hätte wsh sagen können, dass die Jahresfrist (58 II) noch nicht rum ist und deshalb trotzdem noch widersprochen werden kann oder?
Und seid ihr inhaltlich vom Vorliegen einer Versammlung ausgegangen? Ich habe mich dagegen entschieden und frage mich jetzt, ob das dämlich war, weil der Anwaltsvermerk ja schon deutlich gemacht hat, dass auch in einer reinen Verhinderung ein Statement steckt…
Ich habe es genauso gemacht, aber keine Ahnung ob es richtig ist.
Wegen der Versammlung: man sollte wohl abgrenzen ob die Meinungskundgabe im Vordergrund stand oder nur der Ablauf gestört werden sollte (ohne dass die Meinungskundgabe das wirkliche Ziel war), ich glaube man sollte die Versammlung letztendlich (wie der VGH) ablehnen, also tip top deinerseits :)
13.12.2023, 14:00
(13.12.2023, 13:11)rollladen schrieb: Zur gestrigen ÖR1-Klausur in BW:
Habt ihr das behördliche oder gerichtliche Verfahren gewählt?
Ich habe mich für das gerichtliche entschieden, weil ich im Kopf hatte, dass bei Erledigung vor Klageerhebung der Widerspruch mangels Dispositionsfàhigkeit der Behörde nichts mehr nutzt. Aber man hätte wsh sagen können, dass die Jahresfrist (58 II) noch nicht rum ist und deshalb trotzdem noch widersprochen werden kann oder?
Und seid ihr inhaltlich vom Vorliegen einer Versammlung ausgegangen? Ich habe mich dagegen entschieden und frage mich jetzt, ob das dämlich war, weil der Anwaltsvermerk ja schon deutlich gemacht hat, dass auch in einer reinen Verhinderung ein Statement steckt…
Ich habe es genauso gemacht, aber keine Ahnung ob es richtig ist.
Wegen der Versammlung: man sollte wohl abgrenzen ob die Meinungskundgabe im Vordergrund stand oder nur der Ablauf gestört werden sollte (ohne dass die Meinungskundgabe das wirkliche Ziel war), ich glaube man sollte die Versammlung letztendlich (wie der VGH) ablehnen, also tip top deinerseits :)
13.12.2023, 15:05
(13.12.2023, 12:27)Ref11NRW schrieb:(13.12.2023, 12:00)Ref2023N schrieb: Hat jemand gestern in der NRW Klausur jemand der Klage teilweise stattgegeben? Ich habe die Klage abgewiesen, war nur die ganze Zeit nicht so sicher, weil der Zeitraum der eingereichten Rechnungen länger war als der, der fehlenden Approbation, sodass ich unsicher war, ob es für einen gewissen kurzen Zeitraum mit Approbation ja dann rechtmäßig gewesen wäre bezüglich der eingereichten Rechnungen…
Bin mir ziemlich sicher, dass der Zeitraum für die eingereichten Rechnungen genau der war, wo die A. geruht hat. Der hatte die erst Ende das Jahres wieder und da war die Schwester schon in der Pflege oder tot. Hab auch Klage abgewiesen
Ab dem 6.11.19 verlor er die Approbation
Am 1.12.20 erlangte er sie wieder.
Die Behandlungen waren am 8.11.19 und glaube am 28.2.20
Im März ist seine Schwester dann verstorben.
13.12.2023, 15:25
(13.12.2023, 14:00)Dez2023 schrieb:(13.12.2023, 13:11)rollladen schrieb: Zur gestrigen ÖR1-Klausur in BW:
Habt ihr das behördliche oder gerichtliche Verfahren gewählt?
Ich habe mich für das gerichtliche entschieden, weil ich im Kopf hatte, dass bei Erledigung vor Klageerhebung der Widerspruch mangels Dispositionsfàhigkeit der Behörde nichts mehr nutzt. Aber man hätte wsh sagen können, dass die Jahresfrist (58 II) noch nicht rum ist und deshalb trotzdem noch widersprochen werden kann oder?
Und seid ihr inhaltlich vom Vorliegen einer Versammlung ausgegangen? Ich habe mich dagegen entschieden und frage mich jetzt, ob das dämlich war, weil der Anwaltsvermerk ja schon deutlich gemacht hat, dass auch in einer reinen Verhinderung ein Statement steckt…
Ich habe es genauso gemacht, aber keine Ahnung ob es richtig ist.
Wegen der Versammlung: man sollte wohl abgrenzen ob die Meinungskundgabe im Vordergrund stand oder nur der Ablauf gestört werden sollte (ohne dass die Meinungskundgabe das wirkliche Ziel war), ich glaube man sollte die Versammlung letztendlich (wie der VGH) ablehnen, also tip top deinerseits :)
Danke für deine Antwort!
13.12.2023, 18:12
Habe der Klage stattgegeben, da Beklagte nach $ 48 IV 1 VwVfG seit mehr als einem Jahr Kenntnis hatte.
Aber so hat man sich alle Probleme abgeschnitten und ich habe jetzt auch kein gutes Gefühl, in der Klausur hat mir die Zeit zum Nachdenken gefehlt.
Noch jemand diesen Lösungsweg genommen?
Aber so hat man sich alle Probleme abgeschnitten und ich habe jetzt auch kein gutes Gefühl, in der Klausur hat mir die Zeit zum Nachdenken gefehlt.
Noch jemand diesen Lösungsweg genommen?
13.12.2023, 18:21
(13.12.2023, 18:12)GPA1616 schrieb: Habe der Klage stattgegeben, da Beklagte nach $ 48 IV 1 VwVfG seit mehr als einem Jahr Kenntnis hatte.
Aber so hat man sich alle Probleme abgeschnitten und ich habe jetzt auch kein gutes Gefühl, in der Klausur hat mir die Zeit zum Nachdenken gefehlt.
Noch jemand diesen Lösungsweg genommen?
Ich denke, dass diese Frist als Entscheidungsfrist erst mit dem Anhörungsschreiben bzw. dessen Beantwortung beginnen dürfte, welches selber wiederum innerhalb der Jahresfrist zugesandt wurde.
Daher § 48 IV VwVfG (-) und i.E. dann Klage voll abgewiesen.