09.06.2015, 16:25
bln Juni 15: ging nicht nur dir so, sondern auch mir und drei Kollegen mit denen ich gesprochen habe. War anscheinend echt nur ne Klausur gegen die Zeit mit massig Delikten die zu prüfen waren. Aber prozessuale war da wohl nix, oder es war sehr sehr gut versteckt.
Da bin ich froh... Danke für Rückmeldung!
Da bin ich froh... Danke für Rückmeldung!
09.06.2015, 16:25
Meistbegünstigungsprinzip geht m. E. fehl, da es kein gerichtlicher Verlautbarungsfehler war, sondern schlicht und einfach falsche Rechtsanwendung.
09.06.2015, 16:29
bln Juni 15: ging nicht nur dir so, sondern auch mir und drei Kollegen mit denen ich gesprochen habe. War anscheinend echt nur ne Klausur gegen die Zeit mit massig Delikten die zu prüfen waren. Aber prozessuale war da wohl nix, oder es war sehr sehr gut versteckt.
Da bin ich froh... Danke für Rückmeldung!
Dafür gibt's wahrscheinlich für eine 'normale' Klausur keine guten Noten...
Aber Zivilrecht hätte ich auch nicht schreiben wollen, wenn ich das lese...
Da bin ich froh... Danke für Rückmeldung!
Dafür gibt's wahrscheinlich für eine 'normale' Klausur keine guten Noten...
Aber Zivilrecht hätte ich auch nicht schreiben wollen, wenn ich das lese...
09.06.2015, 16:36
Re Berlin Strafrecht: Ein kleiner prozessualer Punkt war vielleicht, dass der Schriftsatz des Verteidigers in der Hauptverhandlung nicht verlesen werden darf, siehe Az. 4 StR 506/01 https://openjur.de/u/62204.html
Damit ist evtl der Schädigungsvorsatz i.R.d § 315 b nicht nachweisbar, da der Beschuldigte schweigt.
Damit ist evtl der Schädigungsvorsatz i.R.d § 315 b nicht nachweisbar, da der Beschuldigte schweigt.
09.06.2015, 16:46
Konnte man eigentlich in NRW heute die Beweiswürdigung des Gerichts aufgrund von Lückenhaftigkeit angreifen. D.h. der Gegner der Mandantin hat zwar die Parteivernehmung legitimerweise abgelehnt. Aber hätte das Gericht das nicht irgendwie in der Beweiswürdigung eben würdigen müssen?
09.06.2015, 16:55
Habt ihr auch hinsichtlich des ersten Teils zu einer Berufungseinlegung geraten bei der Klausur in NRW?
09.06.2015, 17:01
Ja Berufung. Hab allerdings die Stelle im Palandt überlesen
09.06.2015, 17:08
Ich habe auch zur Berufung geraten im ersten Teil. Im zweiten Teil zur Klageerwiderung und zur hilfsweisen Aufrechnung gegen die zum teil überhöhte Minderung.
09.06.2015, 17:08
Und materiell? Was habt ihr mit dem 40T € Anspruch gemacht? Ein Kollege hat vorhin eingeworfen, dass er den die Bürgschaft wg 138 für sittenwidrig erklärt hat. Wegen Nähebeziehung etc.
09.06.2015, 17:18
(09.06.2015, 17:08)V aus D schrieb: Ich habe auch zur Berufung geraten im ersten Teil. Im zweiten Teil zur Klageerwiderung und zur hilfsweisen Aufrechnung gegen die zum teil überhöhte Minderung.
Hatte nicht die Mandantin gemindert?
Ich habe den letzten Teil nur kurz angesprochen.
Die Mietminderung habe ich wegen des Mangels zwar als möglich angesehen, aber als zu hoch und daher ein teilweises Anerkenntnis vorgeschlagen nach §93 ZPO.
Das Vermieterpfandrecht bestand aus meiner Sicht nicht, da der Teppich nicht der Mandantin gehörte.