10.12.2023, 16:00
Gibts im ÖR in BW eigentlich irgendwelche Tendenzen, was in der ÖR1 und in der ÖR2 dran kommt? Oder ist das immer wild durcheinander?
10.12.2023, 16:04
(10.12.2023, 15:46)TitorBW schrieb:(10.12.2023, 15:38)Fräsmaschine schrieb:(10.12.2023, 15:31)TitorBW schrieb:(10.12.2023, 15:25)GPAKandidat2023 schrieb:(10.12.2023, 15:16)TitorBW schrieb: Wisst ihr denn, wie streng das 2. Examen bewertet wird? Nachdem ich nochmal die Bewertungen vom 1. Examen angeschaut habe, war da keine Klausur richtig und ich habe trotzdem 5/6 Klausuren bestanden.
Auch in Probeklausuren hatte ich immer Fehler und da immer mit 4-10, im Schnitt mit 7, Punkten bestanden.
Und die Durchfallquoten sind im 2. Examen viel geringer als im 1. Examen. Liegt das an der wohlwollenden Bewertung oder daran, dass die meisten, die das 2. Examen schreiben, Überflieger sind?
Ich fürchte, es liegt an letzterem. Ich habe das vor allem bei der IPR-Klausur im GPA gemerkt. Es schien als wüsste jeder sofort, was er tun soll.
Im ersten Examen habe ich dagegen gesehen wie Leute recht zügig nach Klausurbeginn selbst in "einfachen", nicht exotischen Klausuren einfach abgegeben haben und gegangen sind.
Außerdem ist auch die Prädikatsquote im zweiten Examen weitaus geringer. Ich habe die reinen Klausurnoten aus dem ersten Examen verglichen mit den Gesamtnoten im zweiten Examen und im ersten Examen haben mehr Leute allein durch die Klausurnoten schon das Prädikat als im zweiten Examen insgesamt.
Oh, Mist.. dann hat man wohl, wenn man nicht sooo gut in Jura ist, auch nur ansatzweise nicht die Chance, zu bestehen? :(
Natürlich kann man bestehen. Kenne wiederum auch Leute, die es im ersten im ersten Anlauf nicht geschafft haben, dann durchs zweite auch erstmal nicht durchgekommen sind und dann am Ende trotzdem bestanden haben. Also nicht verrückt machen. :)
Naja, das erste habe ich im ersten Anlauf bestanden, aber ich wollte keinen Verbesserungsversuch machen, weil mich die Examensphase so fertig gemacht hat.
Ich mache mich jetzt beim zweiten extrem verrückt, weil wohl viele so gut sind. Ich habe darauf gehofft, dass die Klausuren einfach wohlwollender bewertet werden und es deswegen nur eine Durchfallquote von ca 10% in BaWü gibt. Bei uns in der AG bestand die Hälfte auch aus Überfliegern mit Dr.-Titel usw, aber die andere Hälfte war jetzt auch nicht so gut bis durchschnittlich weswegen ich gehofft habe, dass man auch mit Fehlern in den Klausuren besteht. :(
Stress dich mal nicht so sehr. Natürlich besteht man auch mit Fehlern. Anders könnte ich mir manch rechtliche Aussage von doppelt examinierten Juristen nicht erklären.
Die Klausuren sind doch darauf ausgelegt, dass man sie nicht richtig schaffen kann und dann passieren dabei natürlich auch vermeidbare Fehler.
Denk nicht so viel drüber nach und bring einfach die letzten drei Klausuren hinter dich.
10.12.2023, 16:26
(10.12.2023, 16:00)Fräsmaschine schrieb: Gibts im ÖR in BW eigentlich irgendwelche Tendenzen, was in der ÖR1 und in der ÖR2 dran kommt? Oder ist das immer wild durcheinander?Es gibt auf YouTube von Jura-Intensiv eine Übersicht welche Klausuren in BW im ÖR die letzten Jahre liefen. Ich konnte da nicht wirklich ein bestimmtes Muster erkennen, aber vielleicht hilft dir das ja. Ich denke, dass wir mind. eine Urteils-/Beschlussklausur haben werden und noch eine aus Behördensicht (Gutachten oder Widerspruchsbescheid). Materiell-Rechtlich ist es bestimmt wie immer wild durcheinander.
10.12.2023, 16:28
(10.12.2023, 16:26)shayy schrieb:(10.12.2023, 16:00)Fräsmaschine schrieb: Gibts im ÖR in BW eigentlich irgendwelche Tendenzen, was in der ÖR1 und in der ÖR2 dran kommt? Oder ist das immer wild durcheinander?Es gibt auf YouTube von Jura-Intensiv eine Übersicht welche Klausuren in BW im ÖR die letzten Jahre liefen. Ich konnte da nicht wirklich ein bestimmtes Muster erkennen, aber vielleicht hilft dir das ja. Ich denke, dass wir mind. eine Urteils-/Beschlussklausur haben werden und noch eine aus Behördensicht (Gutachten oder Widerspruchsbescheid). Materiell-Rechtlich ist es bestimmt wie immer wild durcheinander.
Hier die Links:
https://youtu.be/pLAKR-R1NzA?si=NRCgsHAvOe5HgGzx
https://youtu.be/cx5NoKXjyrk?si=IikIHQaHpaAshFfa
https://youtu.be/YyUfw4HZopA?si=yb_3moFMTb99EEe3
[url=https://youtu.be/pLAKR-R1NzA?si=NRCgsHAvOe5HgGzx][/url]
10.12.2023, 16:35
(10.12.2023, 16:28)shayy schrieb:(10.12.2023, 16:26)shayy schrieb:(10.12.2023, 16:00)Fräsmaschine schrieb: Gibts im ÖR in BW eigentlich irgendwelche Tendenzen, was in der ÖR1 und in der ÖR2 dran kommt? Oder ist das immer wild durcheinander?Es gibt auf YouTube von Jura-Intensiv eine Übersicht welche Klausuren in BW im ÖR die letzten Jahre liefen. Ich konnte da nicht wirklich ein bestimmtes Muster erkennen, aber vielleicht hilft dir das ja. Ich denke, dass wir mind. eine Urteils-/Beschlussklausur haben werden und noch eine aus Behördensicht (Gutachten oder Widerspruchsbescheid). Materiell-Rechtlich ist es bestimmt wie immer wild durcheinander.
Hier die Links:
https://youtu.be/pLAKR-R1NzA?si=NRCgsHAvOe5HgGzx
https://youtu.be/cx5NoKXjyrk?si=IikIHQaHpaAshFfa
https://youtu.be/YyUfw4HZopA?si=yb_3moFMTb99EEe3
[url=https://youtu.be/pLAKR-R1NzA?si=NRCgsHAvOe5HgGzx][/url]
Dankeschön :). Mal schauen. Ich habe für ÖR bis jetzt irgendwie kaum gelernt und hoffe einfach, dass es läuft und man mit Grundlagen gut zurechtkommt. .
10.12.2023, 17:54
Okay jetzt geht mir langsam dann doch die Palme. Haben jetzt nochmal eine kurzen lerncall in unserer Gruppe gehabt und für Dienstag kann ich denke ich einpacken. Werde es nicht mehr schaffen die Lücken noch groß füllen zu können. Zivil und Straf war bisher ziemlich einfach, wobei die Hinweise schon gedeutet werden mussten, aber machbar. Aber wenn man sich mit anderen vergleicht. Frage mich auch woher die AG teilnehmenden teilweise die Zeit haben, schon Ende Oktober durch mit Lernen zu sein? Noch jemand Panik vor Dienstag? Nur noch eine Woche...
10.12.2023, 17:57
Jetzt dreht mal nicht durch Leute, wir haben noch 3 volle Versuche in denen alles möglich ist.
Und wie kommt es eigentlich, dass es jetzt doch hier einhellige Meinung ist, in der Z3 war 768 der richtige Rechtsbehelf? Habe ich hier eine Entscheidung überlesen?
Man wird aber trotzdem die Punkte bekommen, wenn man in der Statthaftigkeit mit einiger Begründung abgegrenzt hat.
Und wie kommt es eigentlich, dass es jetzt doch hier einhellige Meinung ist, in der Z3 war 768 der richtige Rechtsbehelf? Habe ich hier eine Entscheidung überlesen?
Man wird aber trotzdem die Punkte bekommen, wenn man in der Statthaftigkeit mit einiger Begründung abgegrenzt hat.
10.12.2023, 18:01
Ohne jetzt die gesamten 24 Seiten durchklicken zu wollen:
kann es sein, dass die Z3-Klausur je Bundesland etwas anders war und z.B. in NRW 767 statthaft war, in anderen dagegen 768 ?
kann es sein, dass die Z3-Klausur je Bundesland etwas anders war und z.B. in NRW 767 statthaft war, in anderen dagegen 768 ?
10.12.2023, 18:03
(10.12.2023, 17:57)KungenSN schrieb: Jetzt dreht mal nicht durch Leute, wir haben noch 3 volle Versuche in denen alles möglich ist.
Und wie kommt es eigentlich, dass es jetzt doch hier einhellige Meinung ist, in der Z3 war 768 der richtige Rechtsbehelf? Habe ich hier eine Entscheidung überlesen?
Man wird aber trotzdem die Punkte bekommen, wenn man in der Statthaftigkeit mit einiger Begründung abgegrenzt hat.
Ich bin mir weder hinsichtlich des Sachverhalts noch hinsichtlich meiner vollstreckungsrechtlichen Kenntnisse vollkommen sicher.
Aber ich meine, die Klausel wurde vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilt, es muss also fälschlicherweise eine einfache Klausel gewesen sein oder eine qualifizierte Klausel durch das unzuständige Organ erteilt worden sein, sodass § 732 ZPO der passende Rechtsbehelf war (formelle Einwendung) und nicht § 768 ZPO. Da aber § 767 ZPO rechtsschutzintensiver ist (und sowieso nicht hätte verbunden werden können nach § 260 ZPO), müsste mE allein § 767 ZPO relevant gewesen sein.
10.12.2023, 18:08
(10.12.2023, 18:03)GPAKandidat2023 schrieb:(10.12.2023, 17:57)KungenSN schrieb: Jetzt dreht mal nicht durch Leute, wir haben noch 3 volle Versuche in denen alles möglich ist.
Und wie kommt es eigentlich, dass es jetzt doch hier einhellige Meinung ist, in der Z3 war 768 der richtige Rechtsbehelf? Habe ich hier eine Entscheidung überlesen?
Man wird aber trotzdem die Punkte bekommen, wenn man in der Statthaftigkeit mit einiger Begründung abgegrenzt hat.
Ich bin mir weder hinsichtlich des Sachverhalts noch hinsichtlich meiner vollstreckungsrechtlichen Kenntnisse vollkommen sicher.
Aber ich meine, die Klausel wurde vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erteilt, es muss also fälschlicherweise eine einfache Klausel gewesen sein oder eine qualifizierte Klausel durch das unzuständige Organ erteilt worden sein, sodass § 732 ZPO der passende Rechtsbehelf war (formelle Einwendung) und nicht § 768 ZPO. Da aber § 767 ZPO rechtsschutzintensiver ist (und sowieso nicht hätte verbunden werden können nach § 260 ZPO), müsste mE allein § 767 ZPO relevant gewesen sein.
So habe ich es auch gemacht. Aber ich erinnere mich schon gar nicht mehr richtig dran.