08.12.2023, 17:10
(08.12.2023, 16:58)neu2023 schrieb: In NRW müsste man nur den Lloyd prüfen. Ihr hatten woanders bestimmt einen etwas anderen Fall wie ich das rauslesen kann.
Habe 2 Tatkomplexe gebildet
1. 315 c (+)
303 (-) wegen Fahrlässigkeit
2. 252,250 (+)
142(+)
Eigentlich hätte man hier noch 316 prüfen müssen. Habe ich erst 2 min vor Abgabe gemerkt.
3. 153, 26 (-) im Chat hieß es Zeuge bei der Polizei, keine zuständige Stelle....
Haft Fortdauer ...
Die beschlagnahme war bei mir fehlerhaft aber kein Beweisverwertungsverbot, da vorrangig Aufärungsinteresse.
Habe keine vfg und Anklage nicht fertig. Habe in der Anklage auch alles zur Haft vergessen.
Hoffe es ist bestanden. Mehr traue ich meiner Lösung nicht zu.
Korrigiert mich auch gerne falls ich womit komplett falsch lag.
Habe im 2. Tatkomplex noch kurz diskutiert, dass die Trunkenheitsfahrt nun vorsätzlich begangen wurde wegen der sms.
Außerdem habe ich noch 258, 26 angeprüft, aber wegen abs. 5 abgelehnt.
Prozessual noch Entziehung der Fahrerlaubnis nach 69 StGB und 111a StPO
Habe außerdem noch den 21 StGB bejaht, weil man mit rückrechnung auf mehr als 2 Promille kam
08.12.2023, 17:11
(08.12.2023, 16:58)neu2023 schrieb: In NRW müsste man nur den Lloyd prüfen. Ihr hatten woanders bestimmt einen etwas anderen Fall wie ich das rauslesen kann.
Habe 2 Tatkomplexe gebildet
1. 315 c (+)
303 (-) wegen Fahrlässigkeit
2. 252,250 (+)
142(+)
Eigentlich hätte man hier noch 316 prüfen müssen. Habe ich erst 2 min vor Abgabe gemerkt.
3. 153, 26 (-) im Chat hieß es Zeuge bei der Polizei, keine zuständige Stelle....
Haft Fortdauer ...
Die beschlagnahme war bei mir fehlerhaft aber kein Beweisverwertungsverbot, da vorrangig Aufärungsinteresse.
Habe keine vfg und Anklage nicht fertig. Habe in der Anklage auch alles zur Haft vergessen.
Hoffe es ist bestanden. Mehr traue ich meiner Lösung nicht zu.
Korrigiert mich auch gerne falls ich womit komplett falsch lag.
Habe es ähnlich wie du gemacht, nur dass ich statt 252, 250 den 249,250 geprüft habe. So im Nachhinein betrachtet, erscheint mir aber auch der 252 plausibel.
Die Anklage habe ich auch nicht zu Ende schrieben können. Konkretum fehlt gänzlich.153 habe ich nicht gesehen
Hoffe dass es gereicht hat .
08.12.2023, 17:11
(08.12.2023, 16:58)neu2023 schrieb: In NRW müsste man nur den Lloyd prüfen. Ihr hatten woanders bestimmt einen etwas anderen Fall wie ich das rauslesen kann.
Habe 2 Tatkomplexe gebildet
1. 315 c (+)
303 (-) wegen Fahrlässigkeit
2. 252,250 (+)
142(+)
Eigentlich hätte man hier noch 316 prüfen müssen. Habe ich erst 2 min vor Abgabe gemerkt.
3. 153, 26 (-) im Chat hieß es Zeuge bei der Polizei, keine zuständige Stelle....
Haft Fortdauer ...
Die beschlagnahme war bei mir fehlerhaft aber kein Beweisverwertungsverbot, da vorrangig Aufärungsinteresse.
Habe keine vfg und Anklage nicht fertig. Habe in der Anklage auch alles zur Haft vergessen.
Hoffe es ist bestanden. Mehr traue ich meiner Lösung nicht zu.
Korrigiert mich auch gerne falls ich womit komplett falsch lag.
Habe es ähnlich wie du gemacht, nur dass ich statt 252, 250 den 249,250 geprüft habe. So im Nachhinein betrachtet, erscheint mir aber auch der 252 plausibel.
Die Anklage habe ich auch nicht zu Ende schrieben können. Konkretum fehlt gänzlich.153 habe ich nicht gesehen
Hoffe dass es gereicht hat .
08.12.2023, 17:13
Aus reiner Interesse: wieso habt ihr den Raub geprüft. Habe ich den Sachverhalt falsch verstanden? Dachte der fährt das Motorrad in seine Karre und dann kommt der Zeuge K und ruft was. Daraufhin zieht der die Fakeknarre und sag hau ab sonst knalls...
08.12.2023, 17:21
(08.12.2023, 17:13)neu2023 schrieb: Aus reiner Interesse: wieso habt ihr den Raub geprüft. Habe ich den Sachverhalt falsch verstanden? Dachte der fährt das Motorrad in seine Karre und dann kommt der Zeuge K und ruft was. Daraufhin zieht der die Fakeknarre und sag hau ab sonst knalls...
Ich hab den SV so im Kopf, dass er mit dem Umladen zwar begonnen hatte, aber noch nicht fertig war. Dann kam der Geschädigte raus, A zieht die Spielzeugpistole und beendet erst dann den Umladevorgang. Habe deshalb auch 249, 250 und nicht 252 geprüft, weil ich dachte die Wegnahme sei nicht vollendet…
08.12.2023, 17:26
(08.12.2023, 17:21)rollladen schrieb:(08.12.2023, 17:13)neu2023 schrieb: Aus reiner Interesse: wieso habt ihr den Raub geprüft. Habe ich den Sachverhalt falsch verstanden? Dachte der fährt das Motorrad in seine Karre und dann kommt der Zeuge K und ruft was. Daraufhin zieht der die Fakeknarre und sag hau ab sonst knalls...
Ich hab den SV so im Kopf, dass er mit dem Umladen zwar begonnen hatte, aber noch nicht fertig war. Dann kam der Geschädigte raus, A zieht die Spielzeugpistole und beendet erst dann den Umladevorgang. Habe deshalb auch 249, 250 und nicht 252 geprüft, weil ich dachte die Wegnahme sei nicht vollendet…
Ja das ergibt Sinn. Vielen Dank!
08.12.2023, 17:26
(08.12.2023, 17:21)rollladen schrieb:(08.12.2023, 17:13)neu2023 schrieb: Aus reiner Interesse: wieso habt ihr den Raub geprüft. Habe ich den Sachverhalt falsch verstanden? Dachte der fährt das Motorrad in seine Karre und dann kommt der Zeuge K und ruft was. Daraufhin zieht der die Fakeknarre und sag hau ab sonst knalls...
Ich hab den SV so im Kopf, dass er mit dem Umladen zwar begonnen hatte, aber noch nicht fertig war. Dann kam der Geschädigte raus, A zieht die Spielzeugpistole und beendet erst dann den Umladevorgang. Habe deshalb auch 249, 250 und nicht 252 geprüft, weil ich dachte die Wegnahme sei nicht vollendet…
Ich habe auch 252 bejaht und ich denke man kann beides vertreten. Macht letztendlich keinen Unterschied, da man ja gleich einem Räuber bestraft wird.
08.12.2023, 17:35
(08.12.2023, 16:52)max-power94 schrieb:(08.12.2023, 16:40)refaref22 schrieb:(08.12.2023, 16:21)Ref11NRW schrieb: Mag einer seine Lösung mit uns teilen?
Der S:
§ 315c (+) – Nachweis hinsichtlich BAK, Gefährdung und Vorsatz zu erörtern.
§ 142 (+) – Nachweis Unfallbeteiligung; erzwungener Verzicht
§ 249 (–) – keine Zueignungsabsicht nachweisbar.
§ 255, 250 I b) (+) – Literaturauffassung abgelehnt, Abs.2 und Nr.1 a) Spielzeugrevolver Scheinwaffe abgelehnt.
§§ 252, 250 (-) – Diebstahl schon mangels ZEA (-) oder war noch nicht vollendet.
§§ 153 ff. oder §§ 30 I, 258 bzgl. H leider keine Zeit mehr.
Bei mir gingen alle BWM im Endeffekt durch, auch H, der zwischenzeitlich selbst BES geworden ist.
Der H:
§§ 258 I,IV, 22, 23 I (+), Handybeschlagnahme § 98 ging bei mir aus Zeitgründen durch (Problem: Zuständigkeit auf Richter übergegangen).
§§ 153 ff. keine Zeit mehr.
Wie hast du denn die Bereicherungsabsicht bei der räuberischen Erpressung begründet?
Habe im Ergebnis gesagt, S dürfte es vor allem auf die Verhinderung von Strafverfolgung angekommen sein, und nicht darauf, dass gegen ihn keine Forderungen geltend gemacht werden
Bereicherungsabsicht wegen vorübergehender Verfügungs/Veräußerungsmacht (Motorrad hatte noch einen Wert, oder habe ich es doch mit dem Pkw verwechselt? Kann gut sein.)
Ansonsten reicht SEA Forderung entgehen glaube ich aus (sicheres Folgewissen), habe ich aber übersehen.
Naja. Jetzt erstmal was für geist&körper tun bis Montag.
08.12.2023, 18:42
habe auch zwei tatkomplexe gebildet einmal wegen geschehen mit vorhalt der waffe und unfluchtflucht sowie zusammenstoß
1. §§ 249, 259 abs. 1 nr. 1b) gegeben, da spielzeugrevolver
hab Gefahr im Verzug hinsichtlich Handy bejaht, da ansonsten chatveräufe gelöscht werden könnten
2. §§ 253, 255 gegeben
3. 242 und 240
4. 142 kein BVV hinsichtlich Fahrzeug
5. 315c Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1
6. §§303, 305 abgelehnt wegen mangelndem Vorsatz
7. 316 gegeben
1. §§ 249, 259 abs. 1 nr. 1b) gegeben, da spielzeugrevolver
hab Gefahr im Verzug hinsichtlich Handy bejaht, da ansonsten chatveräufe gelöscht werden könnten
2. §§ 253, 255 gegeben
3. 242 und 240
4. 142 kein BVV hinsichtlich Fahrzeug
5. 315c Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1
6. §§303, 305 abgelehnt wegen mangelndem Vorsatz
7. 316 gegeben
08.12.2023, 19:08
In Sachsen gab es neben der Abschlussverfügung noch einen zweiten Teil und zwar hatte der Rechtsanwalt da einen Antrag gestellt, ein anderer Staatsanwalt solle das Verfahren übernehmen und er hat Strafanzeige gegen den alten StA gestellt. Er verwies dabei auf 145 GVG. Dann sollte man die Entscheidung bzw. Verfügung des LoSTA fertigen. Gab es das in NRW und co nicht?
Ich wusste überhaupt nicht was ich da für eine Entscheidung fertigen soll und hab einfach einen Brief an den RA aufgesetzt...
Ich wusste überhaupt nicht was ich da für eine Entscheidung fertigen soll und hab einfach einen Brief an den RA aufgesetzt...