06.12.2023, 21:30
Hey, ich hoffe jemand kann mich schnell beruhigen :D
Ich habe im Urteil bei einer Klausur im Examen bei Klage und Widerklage folgt geprüft:
Zulässigkeit Klage, dann Widerklage und dann Begründetheit Klage und dann Widerklage.
Das wird nicht schlimm sein oder? Ich hatte es irgendwie so im Kopf und mache mir total Sorgen, weil ich die Klausur an sich super fand.
Ich habe im Urteil bei einer Klausur im Examen bei Klage und Widerklage folgt geprüft:
Zulässigkeit Klage, dann Widerklage und dann Begründetheit Klage und dann Widerklage.
Das wird nicht schlimm sein oder? Ich hatte es irgendwie so im Kopf und mache mir total Sorgen, weil ich die Klausur an sich super fand.
06.12.2023, 21:31
Kann hier jemand prognostizieren, dass mir das nicht negativ angekreidet werden wird? wäre so schade..
06.12.2023, 22:23
06.12.2023, 22:47
Also das geht schon auch oder? Meine echt das mal gesehen zu haben, hilfeeee drehe durch
06.12.2023, 22:48
Das ist zwar nicht der gern gesehene Aufbau, aber ist auch nicht wirklich falsch, wie bei einem Hilfsantrag. Alles halb so wild.
06.12.2023, 22:48
Okay danke euch! Das klingt ja dann nicht nach Abzug :) bzw den kann es dann ja nicht geben
06.12.2023, 23:23
Warum soll das falsch sein? Oder ist es eine Hilfswiderklage?
07.12.2023, 11:49
Ist jetzt nicht die typische Prüfungsreihenfolge und weicht wahrscheinlich von der Musterlösung ab. Allerdings wird es hierfür keine nennenswerte Abzüge geben, außer du bist schriftlich im zweistelligen Bereich.
07.12.2023, 21:40
(07.12.2023, 11:49)advocatus diaboli schrieb: Ist jetzt nicht die typische Prüfungsreihenfolge und weicht wahrscheinlich von der Musterlösung ab. Allerdings wird es hierfür keine nennenswerte Abzüge geben, außer du bist schriftlich im zweistelligen Bereich.
Ist kein Fehler denke ich, habe in einigen Klausurlösungen auch diesen gemeinsamen Aufbau gesehen
07.12.2023, 21:45