06.12.2023, 00:42
Hallo hab nur gesagt das es ein Vollstreckungsantrag ist 371 bgb
06.12.2023, 10:23
Hey, ich meine dieses Jahr lief bisher kein Strafurteil in NRW. Weiß jemand, wie hoch die Chancen stehen, dass S1 ein Strafurteil wird? Wie ist das bei den anderen Bundesländern jetzt im Ringtausch? Läuft bei euch regelmäßig Strafurteil?
06.12.2023, 10:27
(06.12.2023, 10:23)Ref11NRW schrieb: Hey, ich meine dieses Jahr lief bisher kein Strafurteil in NRW. Weiß jemand, wie hoch die Chancen stehen, dass S1 ein Strafurteil wird? Wie ist das bei den anderen Bundesländern jetzt im Ringtausch? Läuft bei euch regelmäßig Strafurteil?
Im GPA Nord ist ein Strafurteil ausgeschlossen, daher kommt in den geraden Prüfungsmonaten im Ringtausch meistens kein Urteil
06.12.2023, 11:37
(06.12.2023, 10:23)Ref11NRW schrieb: Hey, ich meine dieses Jahr lief bisher kein Strafurteil in NRW. Weiß jemand, wie hoch die Chancen stehen, dass S1 ein Strafurteil wird? Wie ist das bei den anderen Bundesländern jetzt im Ringtausch? Läuft bei euch regelmäßig Strafurteil?
Wenn überhaupt, kann doch nur S2 ein Strafurteil sein oder?? Das ist aber seit vielen Jahren nicht dran gekommen, wenn wir im GPA-Bezirk parallel schreiben.
Bin froh, wenn morgen schon mal Zivilrecht geschafft ist
06.12.2023, 13:05
(06.12.2023, 11:37)Unantastbar schrieb:(06.12.2023, 10:23)Ref11NRW schrieb: Hey, ich meine dieses Jahr lief bisher kein Strafurteil in NRW. Weiß jemand, wie hoch die Chancen stehen, dass S1 ein Strafurteil wird? Wie ist das bei den anderen Bundesländern jetzt im Ringtausch? Läuft bei euch regelmäßig Strafurteil?
Wenn überhaupt, kann doch nur S2 ein Strafurteil sein oder?? Das ist aber seit vielen Jahren nicht dran gekommen, wenn wir im GPA-Bezirk parallel schreiben.
Bin froh, wenn morgen schon mal Zivilrecht geschafft ist
Ich auch, kann Zivilrecht so langsam nicht mehr sehen und bemerke dauernd dumme Fehler in meinen Klausuren, die ich ohne die Panik/ den Prüfungsstress und den Druck, schnell fertig zu werden, so nie gemacht hätte
06.12.2023, 13:05
(06.12.2023, 11:37)Unantastbar schrieb:(06.12.2023, 10:23)Ref11NRW schrieb: Hey, ich meine dieses Jahr lief bisher kein Strafurteil in NRW. Weiß jemand, wie hoch die Chancen stehen, dass S1 ein Strafurteil wird? Wie ist das bei den anderen Bundesländern jetzt im Ringtausch? Läuft bei euch regelmäßig Strafurteil?
Wenn überhaupt, kann doch nur S2 ein Strafurteil sein oder?? Das ist aber seit vielen Jahren nicht dran gekommen, wenn wir im GPA-Bezirk parallel schreiben.
Bin froh, wenn morgen schon mal Zivilrecht geschafft ist
Ich auch, kann Zivilrecht so langsam nicht mehr sehen und bemerke dauernd dumme Fehler in meinen Klausuren, die ich ohne die Panik/ den Prüfungsstress und den Druck, schnell fertig zu werden, so nie gemacht hätte
06.12.2023, 13:08
In BW ist Strafurteil nicht ausgeschlossen (und lief auch schon länger nicht mehr).
06.12.2023, 17:05
(05.12.2023, 17:52)SubsinatorTÜ schrieb:(05.12.2023, 17:14)RefiGPA23 schrieb: Im GPA heute Zwangsvollstreckung 767 und Titelherausgabe angelehnt an BGH, Urteil vom 06.05.2021 - III ZR 169/20
Und widerklage mit löschung einer onlinebewertung
Selbiges auch in BW!
Den 307 BGB zu sehen fande ich sehr tricky…Habe das allein über Auslegung gelöst…
Und auch diesen Wertersatzanspruch habe ich (obschon er nicht Entscheidungserheblich und daher nicht kriegsentscheidend war) übersehen
Zum Thema Wertersatzanspruch: Die Entscheidung des BGH basiert auf dem alten Recht. Der § 357 BGB ist nach neuer Fassung neu formuliert und enthält die entsprechenden Teile mit dem Wertersatz nicht. Weiterhin wird er nicht vAw geprüft. Das hätte die Gegenpartei einwenden müssen. :)
Den Teil hast du nicht falsch!
06.12.2023, 17:20
Hey,
Sorry, bin neu im Forum und habe die ersten Tage etwas verpennt.
Z2 war furchtbar, kein Thema, aber was war eigentlich das Problem bei Z1?
Ich war zu früh fertig und will wissen, wo das Problem war und was ich übersehen habe. Ich fand die Klausur viel zu einfach und denke deswegen, dass ich was übersehen habe. (hab nach 50 min geschrieben und manchmal Sachen nicht zu ordentlich, aber in Summe kein Zeitstress)
Klage zulässig, örtliche Zuständigkeit über die Gerichtsstandsvereinbarung über AGB (+) und dann inzident prüfen, ob die OHG vor der Eintragung schon bestand, weil § 38 I ZPO per AGB nur im Handelsgeschäft ging.
Begründet der Klage (-)
Da Erfüllung gegenüber dem Mitarbeiter nach § 56 HGB (+)
Damit war der Anspruch nach § 433 II BGB erfüllt, § 362 I BGB
Wirksamer KV und auch die Erfüllung mit der Bargeldzahlung nach § 56 HGB wirksam.
Die bestrittene Zahlung war unzulässig, weil der § 138 IV ZPO unzulässig ist, wenn es um Wahrnehmungen und Tatsachen in deinem Geschäftsbereich ist und die Infos leicht kriegen kannst (Deswegen Nachfrage des Gerichts bezüglich der Adresse des veruntreuenden Mitarbeiters)
Widerklage
Streitgenösissche Drittwiderklage war zulässig ohne Probleme.
Zuständigkeit ergab sich aus § 33 ZPO analog für den Gesellschafter und seine ganzen Einwendungen waren unerheblich, weil keine isolierte DWK.
Begründetheit (+)
Anspruch gegen die Gesellschaft
Rücktritt wirksam
kein Ausschluss nach § 377 I HGB, weil verdeckter Mangel und dann dieser Absatz nicht greift.
Kein Ausschluss nach § 377 III HGB, weil schriftlich Anspruch vorgerichtlich anerkannt und dann das ein Verstoß gegen § 242 BGB wäre.
Anspruch gegen Gesellschafter
Anspruch nach oben verweisen und den § 128, 130, 160 HGB prüfen.
Gesamtschuld (-), da keine Gesamtschuld vorlag.
Verzugszinsen (-) da Zug um Zug Antrag und dann kein Verzug vorlag
Streitwert nach § 45 I 3 ZPO höherer Wert nur 600000€
Tenor:
Klage abgewiesen:
Widerklage Verurteilung 54K WIE Gesamtschuldner zu zahlen.
Kosten falsch nach § 92 II Nr. 1 ZPO einfach den Kläger und Drittwiderbeklagten
VV nach § 709 S. 1 und S. 2 ZPO
Kosten habe ich versaut, weil ich nicht Baumbuch geprüft habe.
Sorry, bin neu im Forum und habe die ersten Tage etwas verpennt.
Z2 war furchtbar, kein Thema, aber was war eigentlich das Problem bei Z1?
Ich war zu früh fertig und will wissen, wo das Problem war und was ich übersehen habe. Ich fand die Klausur viel zu einfach und denke deswegen, dass ich was übersehen habe. (hab nach 50 min geschrieben und manchmal Sachen nicht zu ordentlich, aber in Summe kein Zeitstress)
Klage zulässig, örtliche Zuständigkeit über die Gerichtsstandsvereinbarung über AGB (+) und dann inzident prüfen, ob die OHG vor der Eintragung schon bestand, weil § 38 I ZPO per AGB nur im Handelsgeschäft ging.
Begründet der Klage (-)
Da Erfüllung gegenüber dem Mitarbeiter nach § 56 HGB (+)
Damit war der Anspruch nach § 433 II BGB erfüllt, § 362 I BGB
Wirksamer KV und auch die Erfüllung mit der Bargeldzahlung nach § 56 HGB wirksam.
Die bestrittene Zahlung war unzulässig, weil der § 138 IV ZPO unzulässig ist, wenn es um Wahrnehmungen und Tatsachen in deinem Geschäftsbereich ist und die Infos leicht kriegen kannst (Deswegen Nachfrage des Gerichts bezüglich der Adresse des veruntreuenden Mitarbeiters)
Widerklage
Streitgenösissche Drittwiderklage war zulässig ohne Probleme.
Zuständigkeit ergab sich aus § 33 ZPO analog für den Gesellschafter und seine ganzen Einwendungen waren unerheblich, weil keine isolierte DWK.
Begründetheit (+)
Anspruch gegen die Gesellschaft
Rücktritt wirksam
kein Ausschluss nach § 377 I HGB, weil verdeckter Mangel und dann dieser Absatz nicht greift.
Kein Ausschluss nach § 377 III HGB, weil schriftlich Anspruch vorgerichtlich anerkannt und dann das ein Verstoß gegen § 242 BGB wäre.
Anspruch gegen Gesellschafter
Anspruch nach oben verweisen und den § 128, 130, 160 HGB prüfen.
Gesamtschuld (-), da keine Gesamtschuld vorlag.
Verzugszinsen (-) da Zug um Zug Antrag und dann kein Verzug vorlag
Streitwert nach § 45 I 3 ZPO höherer Wert nur 600000€
Tenor:
Klage abgewiesen:
Widerklage Verurteilung 54K WIE Gesamtschuldner zu zahlen.
Kosten falsch nach § 92 II Nr. 1 ZPO einfach den Kläger und Drittwiderbeklagten
VV nach § 709 S. 1 und S. 2 ZPO
Kosten habe ich versaut, weil ich nicht Baumbuch geprüft habe.
06.12.2023, 17:31