07.03.2019, 17:00
(07.03.2019, 16:57)Gast NRW 123 schrieb: Was habt ihr mit den Mehrkosten aus dem Bearbeitervermerk gemacht, wenn ihr die Herausgabe nicht angenommen habt?
Antrag 1 und 2 unbegründet. Antrag 3 unzulässig. Dann kam ich zum Hilfsantrag. Beklagte hat Schadenshöhe bestritten, dann wird nach § 287 Schadenshöhe vom Gericht geschätzt, so konnte der Bearbeitervermerk eingebaut werden mit dem höheren Schaden
Das war meine Lösung.
07.03.2019, 17:05
Ja klar. Wenn man das Problem erörtert hat, dann ist das nicht schlimm. Kopf hoch!
07.03.2019, 17:10
(07.03.2019, 17:05)Gastl schrieb: Ja klar. Wenn man das Problem erörtert hat, dann ist das nicht schlimm. Kopf hoch!
Also das mit der Beweisaufnahme hab ich erörtert, aber leider nichts bzgl des Eigentums der Klägerin. Das war für mich völlig unstreitig und bin da blind drüber hinweg. Ärgerlich. Ich hoffe TB, VU+Einspruch+ Wiedereinsetzung und die Thematik um §§ 255, 259 ZPO retten die Klausur wenigstens etwas.
07.03.2019, 17:11
(07.03.2019, 17:10)Gastm schrieb:(07.03.2019, 17:05)Gastl schrieb: Ja klar. Wenn man das Problem erörtert hat, dann ist das nicht schlimm. Kopf hoch!
Also das mit der Beweisaufnahme hab ich erörtert, aber leider nichts bzgl des Eigentums der Klägerin. Das war für mich völlig unstreitig und bin da blind drüber hinweg. Ärgerlich. Ich hoffe TB, VU+Einspruch+ Wiedereinsetzung und die Thematik um §§ 255, 259 ZPO retten die Klausur wenigstens etwas.
VU und Wiedereinsetzung?
07.03.2019, 17:13
Ja - in NRW gab es ein VU und einen Wiedereinsetzungsantrag, da die Einspruchsfrist abgelaufen war. Zustellung an Klägervertreterin war zwar zeitlich später (§ 310 III ZPO), aber das half nicht.
07.03.2019, 17:16
Ziemlich dankbar. Hessen hatte leider einen komplett verwurschtelten VB in der Luft.
07.03.2019, 17:17
In Berlin lief Mahnverfahren mit Einspruch
07.03.2019, 17:37
Der Rest war in Berlin derselbe?
07.03.2019, 18:07
(07.03.2019, 17:37)IGastl schrieb: Der Rest war in Berlin derselbe?
Wir hatten Transportboxen und -platten, die die Beklagte nicht zurück gab. Klägerin hat dann in der Klage die Höhe des Wertes nach oben vorbehalten, da diese inzwischen schon teuerer geworden sind (obwohl ein VB im Manhverfahren bereits auf Zahlung von 714.,..€ ergangen ist und wogegen die Beklagte Einspruch einlegte).
Klägerin beantragte allerdings die Herausgabe (Antrag z1) innerhalb von 4 Wochen (Antrag z2) und dann die Zahlung von 714.,..€. Hilfsweise Aufrechterhaltung von dem VB. Dann stand im Bearbeitervermerk, dass die Boxen und Platten bereits mehr kosten (um die 14000 zusammengerechnet). Total doof irgendwie alles ?
07.03.2019, 18:09
Hier der Berliner Sachverhalt (Gedächtnisprotokoll nach Emmentaler Käse Art)
K ist Fleisch- und Wurstproduzent
B ist Antipasti-Spezialist
2014 Geschäftsbeziehungen (Beginn und Ende der Geschäftsbeziehung): K hat B Fleisch verkauft
Transport in Boxen und Paletten
Verwendete Boxen und Paletten werden üblicherweise im Handel verwendet
Streit, ob Rückgabe des Leerguts erfolgt ist oder nicht
Klägerin/ Schriftsatz vom 24.10. (Zustellung am 25.10.):
Anträge 1, 2, 3 (siehe unten)
Anlagen:
K1: Schreiben an B (Ende 2016) mit Aufforderung, bitte Leergut zurück zu bringen, ansonsten Ersatzzahlung in Höhe ... (knapp über EUR 7000, aufgesplittet in Anzahl von Boxen + Paletten + jew. Stückpreisen)
K2: Schreiben der B an K (Anfang 2017) Kein Leergut offen, keine Ansprüche, bitte kein weiteres Vorgehen
F: Foto aus Antrag Klage 1 (nicht abgedruckt)
Klägerin benennt Zahlen in Antrag zu 3 als nicht abschließend – im Internet würden aktuell höhere Preise für Kisten und Paletten geboten
Hinweisbox Gericht (vllt. auch an einer anderen Stelle abgedruckt - nach der Klageerwiderung von B ?)
Antrag (K) Mahnbescheid mit falschem Formular (Dez 2017)
Hinweis d. Rechtspflegers, „Das verwendete Formulare ist veraltet“
Antrag (K) Mahnbescheid mit neuem Formular (Jan 2018)
Zustellung an B
Erlass + Zustellung an K
Antrag Vollstreckungsbescheid
Zustellung an B
Erlass + Zustellung an K
Zustellung VB an B am 19.03.2018 (Montag)
Einspruch durch K – Eingang beim AG am 03.04.2018 (Dienstag)
Abgabe an LG
LG stellt an B zu, terminiert und bittet K um Anspruchsbegründung
Hinweis Gericht an K, 139 ZPO: „Es existiert bereits ein VB“
Beklagte:
Unser Fahrer hat immer Leergut bei der Klägerin abgegeben, vollständig und zeitnah
Beweis: Fahrer x als Zeuge
Auch Aushilfsfahrer haben immer Leergut zeitnah zurückgebracht
Antrag: Klageabweisung
außerdem:
Verjährung der Ansprüche
Höhe des SE unzutreffend
explizit keine Zustimmung zu "Klageänderung", K könne sich doch nicht ständig umentscheiden
Klägerin:
Bestreitet Behauptung zu Fahrer x - B kann ausweislich des Wortlauts nicht mit x Rücksprache gehalten haben,
Angaben zu Aushilfsfahrer ist Behauptung ins Blaue hinein
mündliche Verhandlung:
Hinweis Gericht: Höhe ggf. durch Schätzung
Güteverhandlung erfolglos
Hinweis an Klägerin und Beklagte (Inhalt nicht abgedruckt)
Vertreter der Klägerin: Die Kisten/Paletten waren nicht besonders gekennzeichnet
Antrag Klägerin (aus Schriftsatz vom Oktober):
1. Herausgabe
2. Fristsetzung: 4 Wo ab Rechtskraft
3. Schadensersatz falls 2 versäumt wird, mindestens x pro Box und y pro Kiste in Summe circa 7.130 Euro
Hilfsweise
Der Vollstreckungsbescheid wird aufrechterhalten
Antrag Beklagte:
Aufhebung des Vollstreckungsbescheids + Klageabweisung
Bearbeitervermerk:
Erlassen: Kosten, vorl. Vollstreckbarkeit, Streitwert, Belehrung
Verkehrswert des Leerguts aktuell, ... Boxen zu je ... Euro, .... Paletten zu je ...Euro (Circa 14.000)
Zusammenfassung:
:s
K ist Fleisch- und Wurstproduzent
B ist Antipasti-Spezialist
2014 Geschäftsbeziehungen (Beginn und Ende der Geschäftsbeziehung): K hat B Fleisch verkauft
Transport in Boxen und Paletten
Verwendete Boxen und Paletten werden üblicherweise im Handel verwendet
Streit, ob Rückgabe des Leerguts erfolgt ist oder nicht
Klägerin/ Schriftsatz vom 24.10. (Zustellung am 25.10.):
Anträge 1, 2, 3 (siehe unten)
Anlagen:
K1: Schreiben an B (Ende 2016) mit Aufforderung, bitte Leergut zurück zu bringen, ansonsten Ersatzzahlung in Höhe ... (knapp über EUR 7000, aufgesplittet in Anzahl von Boxen + Paletten + jew. Stückpreisen)
K2: Schreiben der B an K (Anfang 2017) Kein Leergut offen, keine Ansprüche, bitte kein weiteres Vorgehen
F: Foto aus Antrag Klage 1 (nicht abgedruckt)
Klägerin benennt Zahlen in Antrag zu 3 als nicht abschließend – im Internet würden aktuell höhere Preise für Kisten und Paletten geboten
Hinweisbox Gericht (vllt. auch an einer anderen Stelle abgedruckt - nach der Klageerwiderung von B ?)
Antrag (K) Mahnbescheid mit falschem Formular (Dez 2017)
Hinweis d. Rechtspflegers, „Das verwendete Formulare ist veraltet“
Antrag (K) Mahnbescheid mit neuem Formular (Jan 2018)
Zustellung an B
Erlass + Zustellung an K
Antrag Vollstreckungsbescheid
Zustellung an B
Erlass + Zustellung an K
Zustellung VB an B am 19.03.2018 (Montag)
Einspruch durch K – Eingang beim AG am 03.04.2018 (Dienstag)
Abgabe an LG
LG stellt an B zu, terminiert und bittet K um Anspruchsbegründung
Hinweis Gericht an K, 139 ZPO: „Es existiert bereits ein VB“
Beklagte:
Unser Fahrer hat immer Leergut bei der Klägerin abgegeben, vollständig und zeitnah
Beweis: Fahrer x als Zeuge
Auch Aushilfsfahrer haben immer Leergut zeitnah zurückgebracht
Antrag: Klageabweisung
außerdem:
Verjährung der Ansprüche
Höhe des SE unzutreffend
explizit keine Zustimmung zu "Klageänderung", K könne sich doch nicht ständig umentscheiden
Klägerin:
Bestreitet Behauptung zu Fahrer x - B kann ausweislich des Wortlauts nicht mit x Rücksprache gehalten haben,
Angaben zu Aushilfsfahrer ist Behauptung ins Blaue hinein
mündliche Verhandlung:
Hinweis Gericht: Höhe ggf. durch Schätzung
Güteverhandlung erfolglos
Hinweis an Klägerin und Beklagte (Inhalt nicht abgedruckt)
Vertreter der Klägerin: Die Kisten/Paletten waren nicht besonders gekennzeichnet
Antrag Klägerin (aus Schriftsatz vom Oktober):
1. Herausgabe
2. Fristsetzung: 4 Wo ab Rechtskraft
3. Schadensersatz falls 2 versäumt wird, mindestens x pro Box und y pro Kiste in Summe circa 7.130 Euro
Hilfsweise
Der Vollstreckungsbescheid wird aufrechterhalten
Antrag Beklagte:
Aufhebung des Vollstreckungsbescheids + Klageabweisung
Bearbeitervermerk:
Erlassen: Kosten, vorl. Vollstreckbarkeit, Streitwert, Belehrung
Verkehrswert des Leerguts aktuell, ... Boxen zu je ... Euro, .... Paletten zu je ...Euro (Circa 14.000)
Zusammenfassung:
:s