07.03.2019, 16:24
Ich weiß ja nicht einmal, ob das richtig ist, was ich geschrieben habe?
07.03.2019, 16:26
Nicht gut, denn dann wäre eine Beweisaufnahme erforderlich gewesen. Die wurde ja nicht gemacht, also (Klausurtaktik) kann es auf 985 schonmal nicht hinauslaufen.
07.03.2019, 16:26
§ 985 BGB zu nehmen nicht gut, so meinte ich das. § 607 ist richtig.
07.03.2019, 16:31
07.03.2019, 16:47
Ist aber Mindermeinung, die hM macht es anders. Auch Palandt macht es bei § 275 BGB anders, nur nicht in der KOmmentierung zu § 985. Das ist unglücklich vom Kommentator!
07.03.2019, 16:52
07.03.2019, 16:55
Kopf hoch und nicht negativ verstimmen lassen! Du kannst nicht wissen, was der Korrektur aus Deiner Lösung macht. Weiter gehts!
07.03.2019, 16:57
Was habt ihr mit den Mehrkosten aus dem Bearbeitervermerk gemacht, wenn ihr die Herausgabe nicht angenommen habt?
07.03.2019, 16:58
Selbst wenn es die Mindermeinung ist, ist es doch vertretbar. Die meisten Korrektoren werden das wohl nicht negativ bewerten. Ausnahmen gibt es natürlich leider immer...
07.03.2019, 16:58
Was für Mehrkosten? :dodgy: