05.03.2019, 20:36
Ohje :s dann werde ich morgen wohl nochmal StVG wiederholen.
Bin auch mega gespannt, was uns in Strafrecht erwartet.
Bin auch mega gespannt, was uns in Strafrecht erwartet.
05.03.2019, 20:47
(05.03.2019, 20:23)RRefH schrieb: Ja, es wird regelmäßig irgendeine Verkehrsunfallkonstellation geprüft, aber das muss ja auch irgendwann langweilig werden für das JPA, daher mein Verdacht :-)
Dass das oft Gegenstand ist, heißt nicht, dass es immer abgeprüft wird. Es ist keineswegs so, dass eine Verkehrsunfall-Konstellation in jedem Durchgang drankommt.
05.03.2019, 20:55
Achso! Genau das meinte ich.
Hab ich bisschen ungenau beschrieben, sorry.
Hab ich bisschen ungenau beschrieben, sorry.
05.03.2019, 20:57
[quote pid='21915' dateline='1551812142']
Achso! Genau das meinte ich.
Hab ich bisschen ungenau beschrieben, sorry.
[/quote]
Das war übrigens ich (BrotBerlin). Ich sollte vielleicht langsam lieber ins Bett gehen. :D
Achso! Genau das meinte ich.
Hab ich bisschen ungenau beschrieben, sorry.
[/quote]
Das war übrigens ich (BrotBerlin). Ich sollte vielleicht langsam lieber ins Bett gehen. :D
07.03.2019, 15:44
1/8 geschafft ihr Lieben. Was lief heute in NRW?
07.03.2019, 15:46
Klage, VU, Einspruch, Widereinsetzung
1. Herausgabe von Europaletten
2. 255 ZPO
3. 259 ZPO
Über welche AGL seid ihr bzgl des Herausgabeanspruchs gegangen?
1. Herausgabe von Europaletten
2. 255 ZPO
3. 259 ZPO
Über welche AGL seid ihr bzgl des Herausgabeanspruchs gegangen?
07.03.2019, 16:03
[quote pid='21944' dateline='1551966391']
Klage, VU, Einspruch, Widereinsetzung
1. Herausgabe von Europaletten
2. 255 ZPO
3. 259 ZPO
Über welche AGL seid ihr bzgl des Herausgabeanspruchs gegangen?
[/quote]
985 - Hab gesagt Beweisaufnahme entbehrlich (stand so im Palandt).
Klage, VU, Einspruch, Widereinsetzung
1. Herausgabe von Europaletten
2. 255 ZPO
3. 259 ZPO
Über welche AGL seid ihr bzgl des Herausgabeanspruchs gegangen?
[/quote]
985 - Hab gesagt Beweisaufnahme entbehrlich (stand so im Palandt).
07.03.2019, 16:07
Was sollte denn der Hinweis bzgl der Anträge, dass bereits ein VB besteht?
07.03.2019, 16:15
Bin über einen gemischten Vertrag (Anspruch aus Sachdarlehensvertrag gem. § 607 BGB) gegangen, da Eigentumsverlust seitens des Verkäufers und somit 985 nicht greift. Bei normalen Pfandflaschen geht das Eigentum auf den Käufer rüber. Der Verkäufer verpflichtet sich aber wieder zur Rücknahme. Deswegen der Hinweis zu Beginn bzgl der Pfandflaschen und die Frage im Rahmen der mündlichen Verhandlung, ob Paletten gekennzeichnet waren. Dies ist bei Paletten im warenverkehr übertragbar (stand im Palandt).
Dann Erfüllung (-), da nicht hinreichen substantiiert bzgl der nicht von dem Zeugen zurückgegebenen Paletten. Deswegen keine beweisaufnahme.
Einrede (-) wegen 167 ZPO, Hemmung bei Anhängigkeit
Dann Erfüllung (-), da nicht hinreichen substantiiert bzgl der nicht von dem Zeugen zurückgegebenen Paletten. Deswegen keine beweisaufnahme.
Einrede (-) wegen 167 ZPO, Hemmung bei Anhängigkeit
07.03.2019, 16:21
[quote pid='21947' dateline='1551968115']
Bin über einen gemischten Vertrag (Anspruch aus Sachdarlehensvertrag gem. § 607 BGB) gegangen, da Eigentumsverlust seitens des Verkäufers und somit 985 nicht greift. Bei normalen Pfandflaschen geht das Eigentum auf den Käufer rüber. Der Verkäufer verpflichtet sich aber wieder zur Rücknahme. Deswegen der Hinweis zu Beginn bzgl der Pfandflaschen und die Frage im Rahmen der mündlichen Verhandlung, ob Paletten gekennzeichnet waren. Dies ist bei Paletten im warenverkehr übertragbar (stand im Palandt).
Dann Erfüllung (-), da nicht hinreichen substantiiert bzgl der nicht von dem Zeugen zurückgegebenen Paletten. Deswegen keine beweisaufnahme.
Einrede (-) wegen 167 ZPO, Hemmung bei Anhängigkeit
[/quote]
Wie schlimm ist es wohl, über 985 zu gehen? :(
Bin über einen gemischten Vertrag (Anspruch aus Sachdarlehensvertrag gem. § 607 BGB) gegangen, da Eigentumsverlust seitens des Verkäufers und somit 985 nicht greift. Bei normalen Pfandflaschen geht das Eigentum auf den Käufer rüber. Der Verkäufer verpflichtet sich aber wieder zur Rücknahme. Deswegen der Hinweis zu Beginn bzgl der Pfandflaschen und die Frage im Rahmen der mündlichen Verhandlung, ob Paletten gekennzeichnet waren. Dies ist bei Paletten im warenverkehr übertragbar (stand im Palandt).
Dann Erfüllung (-), da nicht hinreichen substantiiert bzgl der nicht von dem Zeugen zurückgegebenen Paletten. Deswegen keine beweisaufnahme.
Einrede (-) wegen 167 ZPO, Hemmung bei Anhängigkeit
[/quote]
Wie schlimm ist es wohl, über 985 zu gehen? :(