05.11.2023, 21:19
Finde die Systematik der Rechtsbehelfe im Klauselerteilungsverfahren schon echt schwer. Geht es euch auch so?
05.11.2023, 21:45
Nein ;)
Vielleicht hilft Dir Folgendes:
Es sind zwei Ziele zu unterscheiden: Beanstandung als rechtswidrig oder Eröffnung eines neuen Erkenntnis- d.h. Klageverfahrens, um neue Tatsachen oder Beweismittel vorbringen zu können. Also: nein - oder: ja, aber...
Und das jeweils spiegelbildlich für Gläubiger und Schuldner. Also:
Gläubiger (gegen Versagung) || Schuldner (gegen Erteilung)
sof. Beschwerde [u.a.] || Klauselerinnerung => rügt Rechtswidrigkeit
Klauselerteilungsklage || Klauselgegenklage => neues Erkenntnisverfahren
Ist das so verständlich? Geht hier grafisch leider nicht so gut...
Vielleicht hilft Dir Folgendes:
Es sind zwei Ziele zu unterscheiden: Beanstandung als rechtswidrig oder Eröffnung eines neuen Erkenntnis- d.h. Klageverfahrens, um neue Tatsachen oder Beweismittel vorbringen zu können. Also: nein - oder: ja, aber...
Und das jeweils spiegelbildlich für Gläubiger und Schuldner. Also:
Gläubiger (gegen Versagung) || Schuldner (gegen Erteilung)
sof. Beschwerde [u.a.] || Klauselerinnerung => rügt Rechtswidrigkeit
Klauselerteilungsklage || Klauselgegenklage => neues Erkenntnisverfahren
Ist das so verständlich? Geht hier grafisch leider nicht so gut...
05.11.2023, 21:59
müsste man nicht zunächst auch unterscheiden, ob eine Klauselerteilung im formalisierten Verfahren möglich ist (also dass die Vsstz der §§ 726, 727 ZPO mittels öffentlicher Urkunde bewiesen werden können) oder der Titelgläubiger direkt die Klauselerteilungsklage erheben muss (weil er keine öffentliche Urkunde über die zu beweisende Tatsache besitzt)?
06.11.2023, 00:11
(05.11.2023, 21:59)Lost_inPages schrieb: müsste man nicht zunächst auch unterscheiden, ob eine Klauselerteilung im formalisierten Verfahren möglich ist (also dass die Vsstz der §§ 726, 727 ZPO mittels öffentlicher Urkunde bewiesen werden können) oder der Titelgläubiger direkt die Klauselerteilungsklage erheben muss (weil er keine öffentliche Urkunde über die zu beweisende Tatsache besitzt)?
Das ist genau das, was ich gemeint habe:
Beanstandung als rechtswidrig (weil die Klausel zu Unrecht verweigert wurde) oder Eröffnung eines neuen Klageverfahrens, um neue Tatsachen oder Beweismittel vorbringen zu können (weil z.B. keine öffentliche Urkunde). Also: nein - oder: ja, aber...
07.11.2023, 21:50
Danke euch. Ich werde mich nochmal da reinarbeiten müssen
