29.09.2023, 20:55
Hallo zusammen,
ich bin nun als Rechtsanwältin zugelassen worden. Wir wurden bei der Zulassung vom Versorgungswerk darauf hingewiesen, dass wir unsere im Rahmen des Referendariats erworbenen Rentenansprüche bei dem Versorgungswerk für Anwälte nachversichern können.
Würdet ihr das auch dann machen, wenn ihr mit den 25 Monaten aus dem rechts Referendariat, bereits die 60 Pflichtmonate für die deutsche Rentenversicherung erfüllt?
Uns wurde gesagt, dass die Nachversicherung ins Versorgungswerk Einfluss auf den dortigen Quotienten haben würde. Ich kann jedoch nicht einschätzen, in welcher Höhe dies sein wird und hoffe, dass jemand von euch seine Erfahrungen mit mir teilen kann.
ich bin nun als Rechtsanwältin zugelassen worden. Wir wurden bei der Zulassung vom Versorgungswerk darauf hingewiesen, dass wir unsere im Rahmen des Referendariats erworbenen Rentenansprüche bei dem Versorgungswerk für Anwälte nachversichern können.
Würdet ihr das auch dann machen, wenn ihr mit den 25 Monaten aus dem rechts Referendariat, bereits die 60 Pflichtmonate für die deutsche Rentenversicherung erfüllt?
Uns wurde gesagt, dass die Nachversicherung ins Versorgungswerk Einfluss auf den dortigen Quotienten haben würde. Ich kann jedoch nicht einschätzen, in welcher Höhe dies sein wird und hoffe, dass jemand von euch seine Erfahrungen mit mir teilen kann.
01.11.2023, 09:31
Habe die gleiche Frage. Kann jemand helfen?
01.11.2023, 10:33
Nicht in jedem Versorgungswerk hat die Nachversicherung Einfluss auf den Quotienten. Manche VW berücksichtigen die zwangsläufig niedrigeren Einzahlungen im Ref und werten sie durch eine rechnerische Erhöhung auf.
Wenn die Nachversicherung jedoch den Quotienten bei euch beeinflusst, macht es mehr Sinn, die Zahlungen in der DRV zu lassen.
Entweder durch freiwillige Zahlungen, durch sozialversichtige Nebenjobs während des Studiums oder Referandariats oder durch Kindererziehungszeiten bekommt ihr damit die 60 Monate Wartezeit der DRV voll und damit zusätzlich eine kleine Rente aus der DRV.
Ihr könnt euer VW anfragen, ob sie euch die Formel zur Rentenberechnung herausgeben. Falls nicht, steht sie auch auf dem jährlichen Bescheid über eure voraussichtliche Rentenhöhe.
Für die Formel ist jedes VW eigenständig verantwortlich, deswegen kann man hier keine allgemeingültige Aussage treffen. Grob gesagt drückt das niedrige Gehalt während des Refs euer Gesamtdurchschnittsgehalt, was sich in der Formel negativ auswirkt. Im Ergebnis kommt ihr damit durch die Nachversicherung auf eine niedrigere Rente als ohne Nachversicherung.
Wie gesagt ist das aber nicht in jedem VW der Fall. Ich habe mich damals im VW nachversichern lassen, weil bei uns die Beiträge aus dem Ref rechnerisch aufgewertet werden. Da ihr aber wohl die Info von eurem VW habt, dass die Nachversicherung sich negativ auf den Quotienten auswirkt, solltet ihr die Zahlungen in der DRV belassen.
Wenn die Nachversicherung jedoch den Quotienten bei euch beeinflusst, macht es mehr Sinn, die Zahlungen in der DRV zu lassen.
Entweder durch freiwillige Zahlungen, durch sozialversichtige Nebenjobs während des Studiums oder Referandariats oder durch Kindererziehungszeiten bekommt ihr damit die 60 Monate Wartezeit der DRV voll und damit zusätzlich eine kleine Rente aus der DRV.
Ihr könnt euer VW anfragen, ob sie euch die Formel zur Rentenberechnung herausgeben. Falls nicht, steht sie auch auf dem jährlichen Bescheid über eure voraussichtliche Rentenhöhe.
Für die Formel ist jedes VW eigenständig verantwortlich, deswegen kann man hier keine allgemeingültige Aussage treffen. Grob gesagt drückt das niedrige Gehalt während des Refs euer Gesamtdurchschnittsgehalt, was sich in der Formel negativ auswirkt. Im Ergebnis kommt ihr damit durch die Nachversicherung auf eine niedrigere Rente als ohne Nachversicherung.
Wie gesagt ist das aber nicht in jedem VW der Fall. Ich habe mich damals im VW nachversichern lassen, weil bei uns die Beiträge aus dem Ref rechnerisch aufgewertet werden. Da ihr aber wohl die Info von eurem VW habt, dass die Nachversicherung sich negativ auf den Quotienten auswirkt, solltet ihr die Zahlungen in der DRV belassen.
01.11.2023, 10:37
(29.09.2023, 20:55)Justice schrieb: Würdet ihr das auch dann machen, wenn ihr mit den 25 Monaten aus dem rechts Referendariat, bereits die 60 Pflichtmonate für die deutsche Rentenversicherung erfüllt?
Ich verstehe das so, dass Du ohne die Nachversicherung des Refs in der GRV nicht auf die 60 Monate kommen würdest.
Gerade dann ergibt es doch Sinn, das Ref in der GRV nachzuversichern.
Kannst dann als Rentner/in davon profitieren, dass Einkünfte aus Vermietung und Kapitalerträgen nicht für die Berechnung der Krankenversicherung für Rentner herangezogen werden.
01.11.2023, 13:31
Danke für eure Antworten. In meinem Fall sind die 60 Monate in der DRV tatsächlich sogar schon ohne die Ref-Zeiten erreicht. Dann gibt es wahrscheinlich keine pauschale Antwort auf die Frage, ob Nachversicherung in der DRV oder im Versorgungswerk besser ist, richtig?
So wie ich die Satzung meines Versorgungswerks (Berlin) verstehe, bleiben die Nachversicherungs-Zeiten bei der Berechnung des durchschnittlichen Beitragsquotienten unberücksichtigt, soweit sie diesen senken würden. Daraus schließe ich umgekehrt, dass die Nachversicherungszeiten bei der Ermittlung der Jahre, die man in das Versorgungswerk eingezahlt hat, sehr wohl (positiv) berücksichtigt werden. Das müsste dann aber ja heißen, dass die Nachversicherung im Versorgungswerk nie dazu führen kann, dass der Anspruch auf Rente gegen das Versorgungswerk sinkt (anders als in dem NRW-Beispiel hier: https://www.lto.de/karriere/jura-referen...-vergleich). Soweit meine naiven Gedanken...
Wie ist es denn in der DRV? Gibt es dort auch einen Quotienten, der durch die Nachversicherung derart negativ beeinflusst werden kann, dass die Nachversicherung in der DRV die Rente gar nicht erhöht bzw. sogar senkt?
So wie ich die Satzung meines Versorgungswerks (Berlin) verstehe, bleiben die Nachversicherungs-Zeiten bei der Berechnung des durchschnittlichen Beitragsquotienten unberücksichtigt, soweit sie diesen senken würden. Daraus schließe ich umgekehrt, dass die Nachversicherungszeiten bei der Ermittlung der Jahre, die man in das Versorgungswerk eingezahlt hat, sehr wohl (positiv) berücksichtigt werden. Das müsste dann aber ja heißen, dass die Nachversicherung im Versorgungswerk nie dazu führen kann, dass der Anspruch auf Rente gegen das Versorgungswerk sinkt (anders als in dem NRW-Beispiel hier: https://www.lto.de/karriere/jura-referen...-vergleich). Soweit meine naiven Gedanken...
Wie ist es denn in der DRV? Gibt es dort auch einen Quotienten, der durch die Nachversicherung derart negativ beeinflusst werden kann, dass die Nachversicherung in der DRV die Rente gar nicht erhöht bzw. sogar senkt?
01.11.2023, 14:45
Nein, bei der DRV ist es relativ stumpf:
Kriegst pro eingezahlte EUR 96,72 (Mindestbeitrag) später EUR 0,45 Rente pro Monat.
Kriegst pro eingezahlte EUR 96,72 (Mindestbeitrag) später EUR 0,45 Rente pro Monat.
01.11.2023, 18:04
Ich habe damals den Fehler gemacht und die Nachversicherung zum Versorgungswerk beantragt. Gebracht hat es genau gar nichts. Senkt zwar den Rentenanspruch nicht, erhöht ihn aber auch nicht. In der DRV hätte es jedenfalls später ein paar Euro mehr gegeben (habe die 60 Monate auch so voll).
02.11.2023, 10:03
In der DRV bekommt man für ein Durchschnittsentgelt von rund 43k (2023) einen Rentenpunkt pro Jahr. Hast du das doppelte Gehalt, bekommst du zwei Rentenpunkte. Ist das Gehalt niedriger, bekommst du den Rentenpunkt nur anteilig.
Ein Rentenpunkt ist momentan 37,60 Euro wert.
Maximal 2 Rentenpunkte pro Jahr sind möglich.
Hättest du am Ende deines Erwerbslebens 30 Jahre zum Durchschnittsentgelt gearbeitet, hättest du eine Rente von 1.128 Euro brutto zu erwarten (37,6 x 30). Der Wert eines Rentenpunktes steigt aber etwa alle 1-2 Jahre. Das ist das, wenn in den Medien von "Rentenerhöhung" gesprochen wird. Es wird also noch etwas mehr.
Ein Rentenpunkt ist momentan 37,60 Euro wert.
Maximal 2 Rentenpunkte pro Jahr sind möglich.
Hättest du am Ende deines Erwerbslebens 30 Jahre zum Durchschnittsentgelt gearbeitet, hättest du eine Rente von 1.128 Euro brutto zu erwarten (37,6 x 30). Der Wert eines Rentenpunktes steigt aber etwa alle 1-2 Jahre. Das ist das, wenn in den Medien von "Rentenerhöhung" gesprochen wird. Es wird also noch etwas mehr.
02.11.2023, 15:53
Bei mir wars leicht, weil ich nur mit dem Ref die 60 Monate voll bekommen hab. Vorteil ist wohl auch, dass man so einen Fuß in der Tür bei der DRV hat. So kann es wohl sein, dass die DRV dann im Alter eine Kur oÄ übernimmt, was die Versorgungswerke wohl nicht im Leistungsspektrum drin haben. Darüber hinaus zahl die DRV anteilig den AG-Anteil zur gesetzlichen KV hinzu. Das aber nur prozentual für die Summe die aus der DRV kommt (also diese 7,x % auf die 100 oder 200 die man aus der DRV rauskriegt). Ist kein wirklicher Vorteil, aber zumindest etwas, zumal mir unklar ist, ob man woanders auch noch kleinere Vorteile hat durch die DRV Mitgliedschaft. Ist ja alles nicht so leicht vorherzusehen.
03.11.2023, 16:42
Habe mir unlängst dieselbe Frage betreffend VW Hessen gestellt. Leider konnte mir hier nichtmal das VW selbst erklären was eine "anteilige Erhöhung" (so die Satzung) der nachzuversichernden Beiträge sein soll. Hat hier jemand Erfahrung für den Fall, dass man die 60 Monate bereits voll hat?