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Verbesserungsversuch - ja oder nein?
Law for Life
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2020
#1
30.10.2023, 13:16
Ab welcher Punktzahl würdet ihr von einem Verbesserungsversuch absehen? Ich habe das zweite Examen bestanden - allerdings "nur" mit einem schwachen befriedigend. Im ersten Examen hatte ich ein gutes befriedigend im staatlichen Teil, durch den Schwerpunkt sogar noch ein ganz knappes VB. Dazu verfüge ich über 2 Jahre Auslandserfahrung inklusive LL.M. Der Zugang zur Justiz wird mir dennoch durch die Noten im Zweiten ziemlich sicher verwehrt sein. Ich sehe mich zwar eher in der öffentlichen Verwaltung oder als Syndikus in einem Unternehmen. Dennoch habe ich Angst, dass ich es später bereuen könnte, wenn ich den Verbesserungsversuch nicht wahrnehme. Vielleicht will man ja doch in einigen Jahren als Richter/in arbeiten. Ich denke, dass ich mich auch durchaus noch in meiner Gesamtnote verbesserten könnte, da ich den Klausuren ziemliches Streufeuer hatte (u.a. 3x 11 Punkte, 2x 1 Punkt). Auf der anderen Seite ist meine Motivation mich nach 10 Jahren Jura noch einmal für das Examen aufzurappeln eher gering. Das ganze Examen habe ich als extrem belastbar empfunden, auch wenn ich damit insgesamt besser umgehen konnte als noch im Ersten Examen. In den Klausuren lag es oft daran, dass Dinge entweder nicht oder nur oberflächlich geprüft wurden. Zudem wurden die praktischen Teil oft als laienhaft kritisiert. Während der Vorbereitung auf meine mündliche Prüfung habe mich auf solche Formalien natürlich nicht mehr fokussiert, sodass ich denke, dass meine praktischen Teile nun völlig unbrauchbar wären. Insgesamt bin ich hin- und hergerissen, ob ich mir das alles nochmal antun möchte. Was waren eure Erfahrungen mit dem Verbesserungsversuch? Ist die Note wirklich so wichtig, wie immer gesagt wird? Ich habe noch keinen neuen Job und hatte bisher das Gefühl, dass ich bei meinen bisherigen Bewerbungen eher an meinem soft skills, als an meiner Note gescheitert bin. 



Für Tipps/Ratschlage und eure Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
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Berlin2023
Junior Member
**
Beiträge: 39
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2023
#2
30.10.2023, 20:23
-
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.12.2023, 14:07 von Berlin2023.)
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Etbi
Junior Member
**
Beiträge: 32
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2021
#3
31.10.2023, 13:16
Es kann eigentlich nur eine richtige Antwort darauf geben: Wenn keine finanzielle oder private Gründe dagegensprechen, dann mach auf jeden Fall den Verbesserungsversuch. Diese Chance darfst du dir nicht entgehen lassen.
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MrJudgeBW
Member
***
Beiträge: 183
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2022
#4
31.10.2023, 14:34
Nicht zu unterschätzen ist, ob Du die nötige Kraft aufbringt, es nochmal durchzuziehen und Dich mit vollem Elan reinzuhängen. 
Letztlich ist und bleibt es aber eine persönliche Entscheidung, die Dir niemand abnehmen kann. Geh in Dich und schaue, was sich für Dich richtig anfühlt. Nur Du kannst das entscheiden.
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JuraLiebhaber
Member
***
Beiträge: 208
Themen: 5
Registriert seit: Jun 2023
#5
31.10.2023, 14:39
Ich würde auch lieber den Verbesserungsversuch machen. 

Lieber jetzt nochmal 3 bis 6 Monate (je nach BL) kämpfen, statt sich vielleicht in Zukunft Jahrzehnte Vorwürfe zu machen, dass man eine Chance liegen gelassen hat
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Law for Life
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2020
#6
02.11.2023, 12:28
Schon einmal Danke für eure Einschätzungen. Welches JAG würde dann eigentlich für mich gelten? Ich habe Ende 2021 mit dem Ref und damit noch unter dem alten JAG angefangen. Im Verbesserungsversuch würde dann aber das neue JAG gelten oder? Ist wichtig für mich zu wissen, da die Klausuren ab Januar 2024 meine ich am PC geschrieben werden können und die mündliche nach dem neuen JAG nur noch 30% anstatt 40 % zählt, wenn ich mich nicht täusche.
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