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Dienststellenwechsel Richter
iuris
Junior Member
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Beiträge: 25
Themen: 5
Registriert seit: May 2019
#1
26.10.2023, 13:56
Ich bin relativ frisch verplant in BW in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Evtl zieht es mich aber örtlich in ein paar Jahren noch in eine andere Gegend. 
Ist ein Wechsel der Dienststelle innerhalb desselben Bundeslandes unproblematisch möglich, wenn man den Wunsch an das Ministerium kommuniziert und entsprechend geduldig ist? 
Wie sieht es mit einem Wechsel nach Bayern aus? Hat jemanden vielleicht so einen Wechsel hinter sich und kann berichten, wie das abläuft?
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https://www.juristenkoffer.de/richter/

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https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
MrJudgeBW
Member
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Beiträge: 203
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2022
#2
26.10.2023, 14:03
Meiner Erfahrung nach ist das in BW möglich, allerdings bemerke ich einen gewissen eisernen Vorhang zwischen Baden und Württemberg. Der ist aber überbrückbar, das sollte man allerdings vorab gut kommunizieren und geht auch nicht immer von heute auf morgen.

In anderen Bundesländer zu wechseln kommt zwar nicht sooft vor, ist aber - wie ich in meinem Umfeld mehrfach feststellen konnte - nach als auch aus BW möglich. Aber auch das braucht Vorlaufzeit.
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iuris
Junior Member
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Beiträge: 25
Themen: 5
Registriert seit: May 2019
#3
26.10.2023, 14:47
Vielen Dank für deine Antwort. Was sollte man dann als Vorläufer ca. rechnen? Ich werde es etwa 1 Jahr vorher wissen. Das sollte ja für innerhalb BW locker reichen, aber reicht das auch für einen Wechsel in ein anderes Bundesland?
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#4
26.10.2023, 14:56
Das muss man immer individuell mit den Personalreferenten besprechen. Je früher desto besser. Das kann dann schnell gehen oder langsam, so wie eine Stelle frei wird.
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MrJudgeBW
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Beiträge: 203
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Registriert seit: Jul 2022
#5
26.10.2023, 15:01
(26.10.2023, 14:47)iuris schrieb:  Vielen Dank für deine Antwort. Was sollte man dann als Vorläufer ca. rechnen? Ich werde es etwa 1 Jahr vorher wissen. Das sollte ja für innerhalb BW locker reichen, aber reicht das auch für einen Wechsel in ein anderes Bundesland?

Es kommt - wie immer - drauf an. Wenn du an ein spezielles Gericht möchtest innerhalb von BW hängt die Wartezeit bzw. der Vorlauf davon an, ob es dort eine freie Stelle verfügbar ist. Es gibt Gerichte, die sehr begehrt sind und wo es recht lange Wartezeiten gibt, bis es mit einer Versetzung klappt. Für ein anderes Bundesland hängt es zunächst davon ab, ob man Dich möchte. Wenn das geklärt ist, dann treten meist die Justizverwaltungen auf den Plan, die dann das nähere aushandeln. Typischerweise wird man abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung. Das hat den Vorteil, dass der Übergang - auch für Dich - eleganter ist. Beamtenrechtlich möglich wäre auch eine "Raubernennung", das wird aber aus Kollegialitätsgründen nicht/kaum gemacht. Auch sich entlassen zu lassen, um dann woanders wieder angestellt zu werden, ist mit Risiken behaftet. Daher würde ich den konsensualen Weg einschlagen. In jedem Fall würde ich mit dem zuständigen Personalreferenten im Ministerium reden.

Ein Jahr kann durchaus ausreichend sein, mehrere Monate Vorlauf solltest Du schon einkalkulieren. Es hängt auch ein wenig davon ab, wie schnell man Dich ziehen lässt. Normalerweise wird man aber nicht ohne Not länger als ein paar Monate "festgehalten".
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.10.2023, 15:02 von MrJudgeBW.)
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iuris
Junior Member
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Beiträge: 25
Themen: 5
Registriert seit: May 2019
#6
26.10.2023, 16:34
Super, dann weiß ich jetzt Bescheid. Vielen Dank euch beiden!
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