26.10.2023, 11:44
Hallo Kollegen,
heute habe ich gehört, dass man sich bereits vor Abschluss des 2. Examens, also z.B. zwischen schriftlich und mündlich, bei der Justiz bewerben kann. Natürlich hängt es am Ende trotzdem noch von den Noten ab, also gibt es keine Garantie.
Hat damit jemand Erfahrungen gemacht oder kann etwas vom Hörensagen berichten?
Grüße aus Hessen :)
heute habe ich gehört, dass man sich bereits vor Abschluss des 2. Examens, also z.B. zwischen schriftlich und mündlich, bei der Justiz bewerben kann. Natürlich hängt es am Ende trotzdem noch von den Noten ab, also gibt es keine Garantie.
Hat damit jemand Erfahrungen gemacht oder kann etwas vom Hörensagen berichten?
Grüße aus Hessen :)
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
26.10.2023, 12:09
Ich habe mich nach dem schriftlichen Ergebnis und noch vor der Mündlichen beworben. Das war gar kein Problem und war nach meinem Empfinden gerne gesehen. Das Vorstellungsgespräch hatte ich dann, nachdem ich das Zeugnis nachgeschickt hatte.
26.10.2023, 13:29
(26.10.2023, 12:09)MrJudgeBW schrieb: Ich habe mich nach dem schriftlichen Ergebnis und noch vor der Mündlichen beworben. Das war gar kein Problem und war nach meinem Empfinden gerne gesehen. Das Vorstellungsgespräch hatte ich dann, nachdem ich das Zeugnis nachgeschickt hatte.
Darf ich fragen, wie deine schriftlichen Noten waren? Also hattest du damit die Notengrenze für die Justiz bereits erreicht, oder war es absehbar, dass du sie mit der mündlichen erreichen wirst?
Ich hatte mich das Gleiche gefragt, insbesondere, da es in Hessen die Assessorbrücke gibt.
26.10.2023, 14:06
Mir wurde seitens der für Recruiting in Hessen zuständigen Richterin auf einer Karrieremesse gesagt, dass man sich auf jeden Fall bereits nach den schriftlichen Ergebnissen melden und Interesse anmelden könne. Die Notengrenze war dabei aber kein Thema, also ob man die Schwelle bereits durch die Klausuren überschritten haben sollte weiß ich nicht
26.10.2023, 14:07
Zu der Zeit meiner Einstellung lag die Notengrenze zwischen 9 und 10 Punkten. Das hatte ich schon nach dem Schriftlichen safe. Ich wollte auch damals recht schnell in den Job und hab deshalb noch am Tag der schriftlichen Notenbekanntgabe die Bewerbung rausgehauen. Das hatte den Vorteil, dass ich nur wenige Tage nach dem Endergebnis das Vorstellungsgespräch hatte und 2 Wochen später in meinem neuen Büro saß.
26.10.2023, 15:15
Na gut mit 10P aufwärts auch wenig verwunderlich. Ist es nicht spannender ob man auch mit schriftlich 6,7,8 P geladen wird oder ob man dann lieber eine womöglich gute mündliche abwarten sollte um sich zu verbessern? Bei 9-10P schriftlich geht es ja nur noch um die Frage wie hoch die Gesamtnote wird ob 11,12P etc. Die Grenzen sind ja bundesweit am fallen
26.10.2023, 15:35
In Niedersachsen ist es möglich. Die schriftlichen Noten sollten bei 8 Punkten liegen. Ob das tatsächlich eine so starre Grenze ist, kann ich leider nicht sagen.
26.10.2023, 15:54
Das JM hat in RLP sogar nach den schriftlichen angerufen und gefragt, ob Interesse besteht
26.10.2023, 17:50
Ich hab mich vor der Mündlichen in NRW mit knapp unter 11 Punkten aus den Klausuren beworben. Das war gar kein Problem. Kenne Kollegen, die sich mit rund um 9 Punkte aus den Klausuren beworben haben. Bei denen war es auch kein Problem.
26.10.2023, 18:41
(26.10.2023, 17:50)Pontifex Maximus schrieb: Ich hab mich vor der Mündlichen in NRW mit knapp unter 11 Punkten aus den Klausuren beworben. Das war gar kein Problem. Kenne Kollegen, die sich mit rund um 9 Punkte aus den Klausuren beworben haben. Bei denen war es auch kein Problem.
Das sind aber auch hervorragende schriftliche Noten (beste 5 %). In BW hatte eine Freundin mit 9,3x als Vornote die Einstellungszusage ohne die mündliche abzuwarten. Natürlich mit der Bedingung des Bestehens. Solche Kandidaten will man sich vorzeitig sichern.