21.10.2023, 08:08
Was haben eigentlich Richter am BGH, bspw Ellenberger, Grüneberg usw für Examensnoten? In dem Senat von Grüneberg waren die gefühlt mit Ende 30 schon alle RiOLG und abgeordnet zum BGH/BVerfG....
Vllt weiss hier jemand ja etwas...^^ würd mich aus reiner Neugierde interessieren :)....
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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21.10.2023, 10:26
Doppelprädikat (da länger in der Justiz), mehr kann dir hier wohl niemand sagen.
22.10.2023, 07:24
22.10.2023, 08:24
(22.10.2023, 07:24)ohmann75 schrieb:(21.10.2023, 10:26)Drin schrieb: Doppelprädikat (da länger in der Justiz), mehr kann dir hier wohl niemand sagen.
Und woher willst du das wissen?
Welchen Teil?
Doppelprädikat: weil die alle spätestens Mitte der 2000er in die Justiz eingetreten sind.
Das mehr hier wohl niemand sagen kann: Weiß ich natürlich nicht (daher "wohl"), aber ich habe gesunden Menschenverstand. Vllt kennt jemand aus irgendwelchen Gründen von ein oder zwei Leuten die Noten. Das ist aber nicht repräsentativ. Sollte hier jemand aus dem BGH-Präsidium rumschwirren, wäre ich sehr überrascht, wenn er/sie die Noten einfach so preisgibt.
22.10.2023, 21:43
Ich weiß es nicht, gebe aber zu bedenken, dass die Frage, wann man in die Erprobung geht und welche Sonderverwendung man angeboten bekommt, nicht unmittelbar an der Examensnote hängt.
Soll heißen: sehr wahrscheinlich haben die typischerweise ziemlich gute Noten. Aber es gibt halt auch ziemlich viele Leute mit ziemlich guten Examensnoten, die als VRiLG in den Ruhestand gehen. Man muss zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein und man muss es wollen. Und natürlich ein guter Jurist sein, aber eben nicht nur.
Soll heißen: sehr wahrscheinlich haben die typischerweise ziemlich gute Noten. Aber es gibt halt auch ziemlich viele Leute mit ziemlich guten Examensnoten, die als VRiLG in den Ruhestand gehen. Man muss zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein und man muss es wollen. Und natürlich ein guter Jurist sein, aber eben nicht nur.
23.10.2023, 08:49
Also von einem Richter am BVerwG weiß ich 13,5 und 12 + gute Diss. Schwieriger ist es wohl die benötigten guten Arbeitsbewertungen des jeweiligen Vorgesetzten zu bekommen.. die stellen sich da oftmals quer
23.10.2023, 20:41
Ich weiß von einem BGH-Richter (m/w/d), der ca. 2x 10 hat. Also ziemlich überdurchschnittlich aber auch nicht kompletter Überflieger.
27.10.2023, 09:22
(21.10.2023, 10:26)Drin schrieb: Doppelprädikat (da länger in der Justiz), mehr kann dir hier wohl niemand sagen.
Das ist Unfug, zu allen Zeiten wurde auch darunter eingestellt. Es gab eher Ausnahmephasen, in denen deutlich zu wenig eingestellt wurde und man nur mit besonders hohen Noten eingestellt hat.