12.09.2023, 17:19
- Note 1. Staatsexamen
- Note 2. Staatsexamen
- dass es zwischen dem Bewerber und dem zukünftigen Vorgesetzten menschlich passt
- Note 2. Staatsexamen
- dass es zwischen dem Bewerber und dem zukünftigen Vorgesetzten menschlich passt
13.09.2023, 10:45
(12.09.2023, 17:19)A_Ghast schrieb: - Note 1. Staatsexamen
- Note 2. Staatsexamen
- dass es zwischen dem Bewerber und dem zukünftigen Vorgesetzten menschlich passt
Exakt. Zudem idealerweise ein "roter Faden" im Lebenslauf, also eine erste Spezialisierung auf und Interesse an einem bestimmten Rechtsgebiet. Zudem je nach Job z.T. auch Englischkenntnisse oder z.B. wirtschaftliche Kenntnisse (Klassiker bei uns im Bewerbungsgespräch: "Können Sie eine Bilanz lesen?").
16.09.2023, 04:53
Also ich musste bei meiner letzten Bewerbung (MK) sämtliche Stationszeugnisse nachreichen. Warum sollten die Referenzen, die man hat, nicht interessieren, gerade wenn man nicht 2×11 hat und damit alles so gut wie ein Selbstläufer wäre...
Also lieber nicht von seinem Recht Gebrauch machen, auch wenn es im Einzelfall angezeigt ist?
Habe im öD übrigens ähnliches erlebt und auch meine Optionen abgewogen.
Also lieber nicht von seinem Recht Gebrauch machen, auch wenn es im Einzelfall angezeigt ist?
Habe im öD übrigens ähnliches erlebt und auch meine Optionen abgewogen.
16.09.2023, 09:06
Bei uns (GK) werden die auch verlangt. So eines produziert sicher Nachfragen, mehr aber wohl nicht.
17.09.2023, 13:05
Von was für einer Note sprechen wir überhaupt?
17.09.2023, 21:34
Es geht nicht um die Note per se. Es geht um Formulierungen, die Desinteresse, mangelnde Kommunikationsfähigkeit und Sorgfältigkeit indizieren.
18.09.2023, 09:17
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