08.09.2023, 16:58
Wie bzw. habt ihr das mit der Zulassungsbescheinigung erwähnt/ geprüft?
08.09.2023, 20:35
hessen, habt ihr einen UWG anspruch bejaht? falls ja, wie habt ihr die wettbewerbereigenschaft bejaht?
09.09.2023, 10:07
Was lief gestern in der Wahlklausur VR in Berlin? :)
09.09.2023, 11:36
(09.09.2023, 10:07)Jura5000 schrieb: Was lief gestern in der Wahlklausur VR in Berlin? :)
Behördensicht, aber Prüfung der Erfolgsaussichten eines Antrages auf einstweiligen Rechtsschutz, 80 V, Zwangsvollstreckung: Prüfung der Androhung der ZVS, VA war Bestandskräftig, war aber gegen Rechtsvorgänger gerichtet, Grund VA mit EGL im BauR, denke 58 I 4 BauOBln, dann nur Wirksamkeitsprüfung weil ja Bestandskräftig, viel Auslegung der Widerspruch wurde als Aufsichtsbeschwerde bezeichnet und Antrag wurde auch nicht richtig gestellt. Der Widerspruch dann auch nur von einer der Eheleute, die dann zusammen den Antrag auf erhoben haben. - das war so das wesentliche denke ich. Man sollte noch sagen was man jetzt dem Gericht, der Widerspruchsbehörde und dem Antragsteller mitteilen würde. Kein praktischer Teil.
09.09.2023, 17:57
Seid ihr auch so unfassbar müde an diesem Halbzeit-Wochenende? Komme kaum aus dem Bett heute..
11.09.2023, 14:35
Lief in den anderen Bundesländern (bin Berlin) auch in der S1 was mit versuchtem Mord an dem Ehemann durch den Auftragsmörder etc?
11.09.2023, 14:44
11.09.2023, 15:02
Heute in NRW eine Rennfahrer-Anklageklausur, kurz zum Sachverhalt:
H (Ehefrau) und G (Ehemann, Opfer) sind getrennt seit Juli 2023. G hatte erwähnt, dass H bei einer Scheidung nichts von seinem Vermögen bekommt. H ist finanziell schlecht aufsgestellt. Sie hat einen Freund B, der von ihr in der Vergangenheit Geld bekommen hat und gern seine eigene Autowerkstatt eröffnen möchte. Bei der Sicherstellung des Handys von B wurde H als 'Schatz' eingespeichert gefunden und es fanden täglich Telefonate statt. H möchte, solange sie noch mit G verheiratet ist, sein Erbe für sich beanspruchen. B beauftragt daher nach Aufforderung durch H seinen Freund C, um den G zu töten. H hat B versprochen, ihm die Eröffnung der Werkstatt vom Erbe zu zahlen.
B gibt C den Wohnort, genauen Parkplatz und Kennzeichen des G, außerdem zeigt er ihm ein Foto. C hat Spielschulden, er soll für den Mord 11.000€ bekommen. 5.000€ hat er als Anzahlung schon von B bekommen, die bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt wurden.
C versteckt sich abends im Gebüsch nahe des Parkplatzes und sticht mit Tötungsvorsatz nach der Ankunft des G fünf mal in dessen Brustkorb, wobei ein Stich die Lunge perforiert und zu einem Lungenkollaps führt. G merkt zunächst nichts und wehrt sich, sodass C aufhört ihn abzustechen und ihn nicht mehr töten will. C kann keine Blutung sehen, geht davon aus den aufrecht stehenden G nicht tödlich verletzt zu haben und rennt weg. G blutet jedoch stark, wird von seinem Nachbarn (Zeuge, Fenster offen aber nix gesehen) gefunden und daraufhin bewusstlos. Eine Notoperation rettet sein Leben, er sagt aus ohne über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden zu sein (in den Akten ist angekreuzt, der G sei nicht mit der H verheiratet).
C gibt ein umfassendes Geständnis inkl. Vorsatz, Absehen von der Tatbegehung und Vorverhalten von H und B ab. G weigert sich später entgegen seiner Zeugenvernehmung (dort sagte er üppig gegen H aus), gegen H vor Gericht auszusagen. Dies teilt er der StA schriftlich mit, wobei er zur Übergabe des Schriftstücks persönlich erscheint und belehrt wird. Er sagt, er habe keine Einwände dagegen, seine Aussagen aus der Vernehmung gegen H zu verwenden.
Desweiteren stellt er Strafantrag wegen eines Siegelrings, der erkennbar seine Initialien sowie seinen Nachnamen enthält und bei der Wohnungsdurchsuchung des B gefunden wurde. Der Ring war in der Wohnung des G und der H in einem verschlossenen Schmuckkasten untergebreacht und zuletzt im April von G getragen worden. Nur er und H wussten von dem Lagerort des Ringes.
H bestreitet alles. Alle drei sind verteidigt, wer in U-Haft war weiß ich nichrt mehr (glaube C und B). Strafbarkeit von C, B und H war einschließlich Entschließung der StA zu prüfen.
H (Ehefrau) und G (Ehemann, Opfer) sind getrennt seit Juli 2023. G hatte erwähnt, dass H bei einer Scheidung nichts von seinem Vermögen bekommt. H ist finanziell schlecht aufsgestellt. Sie hat einen Freund B, der von ihr in der Vergangenheit Geld bekommen hat und gern seine eigene Autowerkstatt eröffnen möchte. Bei der Sicherstellung des Handys von B wurde H als 'Schatz' eingespeichert gefunden und es fanden täglich Telefonate statt. H möchte, solange sie noch mit G verheiratet ist, sein Erbe für sich beanspruchen. B beauftragt daher nach Aufforderung durch H seinen Freund C, um den G zu töten. H hat B versprochen, ihm die Eröffnung der Werkstatt vom Erbe zu zahlen.
B gibt C den Wohnort, genauen Parkplatz und Kennzeichen des G, außerdem zeigt er ihm ein Foto. C hat Spielschulden, er soll für den Mord 11.000€ bekommen. 5.000€ hat er als Anzahlung schon von B bekommen, die bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt wurden.
C versteckt sich abends im Gebüsch nahe des Parkplatzes und sticht mit Tötungsvorsatz nach der Ankunft des G fünf mal in dessen Brustkorb, wobei ein Stich die Lunge perforiert und zu einem Lungenkollaps führt. G merkt zunächst nichts und wehrt sich, sodass C aufhört ihn abzustechen und ihn nicht mehr töten will. C kann keine Blutung sehen, geht davon aus den aufrecht stehenden G nicht tödlich verletzt zu haben und rennt weg. G blutet jedoch stark, wird von seinem Nachbarn (Zeuge, Fenster offen aber nix gesehen) gefunden und daraufhin bewusstlos. Eine Notoperation rettet sein Leben, er sagt aus ohne über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden zu sein (in den Akten ist angekreuzt, der G sei nicht mit der H verheiratet).
C gibt ein umfassendes Geständnis inkl. Vorsatz, Absehen von der Tatbegehung und Vorverhalten von H und B ab. G weigert sich später entgegen seiner Zeugenvernehmung (dort sagte er üppig gegen H aus), gegen H vor Gericht auszusagen. Dies teilt er der StA schriftlich mit, wobei er zur Übergabe des Schriftstücks persönlich erscheint und belehrt wird. Er sagt, er habe keine Einwände dagegen, seine Aussagen aus der Vernehmung gegen H zu verwenden.
Desweiteren stellt er Strafantrag wegen eines Siegelrings, der erkennbar seine Initialien sowie seinen Nachnamen enthält und bei der Wohnungsdurchsuchung des B gefunden wurde. Der Ring war in der Wohnung des G und der H in einem verschlossenen Schmuckkasten untergebreacht und zuletzt im April von G getragen worden. Nur er und H wussten von dem Lagerort des Ringes.
H bestreitet alles. Alle drei sind verteidigt, wer in U-Haft war weiß ich nichrt mehr (glaube C und B). Strafbarkeit von C, B und H war einschließlich Entschließung der StA zu prüfen.
11.09.2023, 15:03
(11.09.2023, 14:35)Jura125 schrieb: Lief in den anderen Bundesländern (bin Berlin) auch in der S1 was mit versuchtem Mord an dem Ehemann durch den Auftragsmörder etc?
Ja, lief auch in Hessen. Fand die Klausur echt sehr gut machbar, aber hatte wie so häufig Zeitprobleme. Am Computer wäre diese Klausur echt geschenkt. So wurde abgefragt wie schnell man schreibt.
Wobei man nicht mal so massig viele Straftatbestände prüfen musste. Hab nach einer Std angefangen und quasi durchgeschrieben und trotzdem das Gefühl, dass ich ein paar Punkte nur oberflächlich behandeln konnte.
11.09.2023, 15:08
(11.09.2023, 15:02)LHB_NRW schrieb: Heute in NRW eine Rennfahrer-Anklageklausur, kurz zum Sachverhalt:
H (Ehefrau) und G (Ehemann, Opfer) sind getrennt seit Juli 2023. G hatte erwähnt, dass H bei einer Scheidung nichts von seinem Vermögen bekommt. H ist finanziell schlecht aufsgestellt. Sie hat einen Freund B, der von ihr in der Vergangenheit Geld bekommen hat und gern seine eigene Autowerkstatt eröffnen möchte. Bei der Sicherstellung des Handys von B wurde H als 'Schatz' eingespeichert gefunden und es fanden täglich Telefonate statt. H möchte, solange sie noch mit G verheiratet ist, sein Erbe für sich beanspruchen. B beauftragt daher nach Aufforderung durch H seinen Freund C, um den G zu töten. H hat B versprochen, ihm die Eröffnung der Werkstatt vom Erbe zu zahlen.
B gibt C den Wohnort, genauen Parkplatz und Kennzeichen des G, außerdem zeigt er ihm ein Foto. C hat Spielschulden, er soll für den Mord 11.000€ bekommen. 5.000€ hat er schon von B bekommen, die bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt wurden.
C versteckt sich abends im Gebüsch nahe des Parplatzes und sticht mit Tötungsvorsatz nach der Ankunft des G fünf mal in dessen Brustkorb, wobei ein Stich die Lunge perforiert und zu einem Lungenkollaps führt. G wehrt sich, sodass C aufhört ihn abzustechen und ihn nicht mehr töten will. C kann keine Blutung sehen, geht davon aus den aufrecht stehenden G nicht tödlich verletzt zu haben und rennt weg. G blutet jedoch stark, wird von seinem Nachbarn (Zeuge, Fenster offen aber nix gesehen) gefunden und daraufhin bewusstlos. Notoperation rettet sein Leben, er sagt aus ohne über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden zu sein (in den Akten ist angekreuzt, der sei nicht mit der Beschuldigten verheiratet).
C gibt ein umfassendes Geständnis inkl. Vorsatz, Absehen von der Tatbegehung und Vorverhalten von H und B ab. G weigert sich später entgegen seiner Zeugenvernehmung (dort sagte er gegen H aus), gegen H vor Gericht auszusagen. Dies teilt er der StA schriftlich mit, wobei er persönlich erscheint und belehrt wird. Er sagt, er habe keine Einwände dagegen, seine Aussagen aus der Vernehmung gegen H zu verwenden.
Desweiteren stellt er Strafantrag wegen eines Siegelrings, der erkennbar seine Initialien und seinen Nachnamen enthält und bei der Wohnungsdurchsuchung des B gefunden wurde. Der Ring war in der Wohnung des G und der H in einem verschlossenen Schmuckkasten untergebreacht und zuletzt im April von G getragen worden. Nur er und H wussten von dem Lagerort des Ringes.
H bestreitet alles. Alle drei verteidigt, wer in U-Haft war weiß ich nichrt mehr. Strafbarkeit von C, B und H einschließlich Entschließung der StA zu prüfen.
Hessen dem Grunde nach genauso nur gab es den B nicht also nur Ehefrau und C