02.06.2021, 07:49
(02.06.2021, 06:49)Gast schrieb:(01.06.2021, 18:55)Gast schrieb:(01.06.2021, 18:30)Gast schrieb:(01.06.2021, 13:42)Gast schrieb: Es wundert mich ehrlich gesagt, dass es eine Erwartungshaltung der Referendare gibt in der Station nicht unter VB bewertet zu werden.Die Erwartungshaltung ergibt sich daraus, dass es genügend Leute gibt, die mit 14+ Punkten in einer Station bewertet werden und dann mit nem 4er Schnitt aus den Klausuren kommen. Wenn es solche Fälle gibt, kann es nicht gleichzeitig sein, dass andere mit unter 8 in einer Stationen bewertet werden und sich dazu noch Formulierungen im Zeugnis finden, die sich an der Grenze zur Beleidigung bewegen (vgl TE). Es kann doch nicht sein, dass Referendaren ohne sachlichen Grund durch solche Formulierungen unnötig Steine in den Weg gelegt werden. Mein Ansatz ist das jedenfalls nicht.
Unerträglich! Nicht alle Referendare sind super Juristen, aber das will ja keiner einsehen
Find das irgendwie witzig, dass hier direkt der sachliche Grund abgesprochen wird, ohne dass man weiß, wie der TE sich in der Station verhalten hat
Für ein solches Zeugnis, welches geeignet ist, das Berufliche Fortkommen aufgrund einer wenige monatigen Station nachhaltig zu beeinträchtigen, kann es keinen sachlichen Grund geben. Es gibt im Übrigen einen unterschied zwischen einer schlechten Note, die dennoch wohlwollend begründet ist (selbst Ausreichen definiert sich vergleichsweise positiv als „trotz ihren Mängeln noch durchschnittlice Leistung) und Formulierungen die einem, ohne konketen Bezug zur Tätigkeit, selbstverständlichkeiten absprechen (und solche gehören eben nicht in ein konstruktives Zeugnis, https://ordentliche-gerichtsbarkeit.bran...dienst.pdf )
Würde es am TE liegen, dann stünde dergleichen auch in anderen Stationszeugnissen, was aber nicht der Fall ist.
Ich habe wie gesagt auch so ein Zeugnis, doch wird dort nur die Leistung kritisiert. In den 9 anderen ist hingegen alles top.
Die Chemie hat nicht gestimmt und es war keine Zeit da meine Sachen zu korrigieren (über 4 Wochen ab Beginn und dabei blieb es auch) Das man dann kaum aus Fehlern lernen kann liegt in der Natur der Sache. Ich habe dann irgendwann den Resturlaub verbraucht.
Zum Glück war es nur Fachgerichtsbarkeit und ich hab in der ordentlichen stets vernünftige Leistung nebst den entsprechenden übrigen Stationen, sogar 1x die Justizeignung drin stehen, die mir dort wiedrum abgesprochen wird.
Kollege von mir hat so jemand in der 3. Station erwischt. Kommt also immer mal vor.
02.06.2021, 12:50
Ich finde es auch eher unprofessionell und peinlich für den Zeugnisersteller, dass er seine persönlichen Animositäten nicht zurückhalten konnte.
Manche suchen sich halt im stressigen Arbeitsalltag ein Opfer, das sie anfeinden können (Fußabtreter).
Wobei grundlose Anfeindungen ein Zeichen für Mobbing sind und dafür ist der ÖD sehr anfällig, was auch durch Statistiken belegt ist. Es gibt so etwas natürlich manchmal auch in Kanzleien (Stichwort brüllende Partner).
Manche suchen sich halt im stressigen Arbeitsalltag ein Opfer, das sie anfeinden können (Fußabtreter).
Wobei grundlose Anfeindungen ein Zeichen für Mobbing sind und dafür ist der ÖD sehr anfällig, was auch durch Statistiken belegt ist. Es gibt so etwas natürlich manchmal auch in Kanzleien (Stichwort brüllende Partner).
08.09.2023, 23:59
Ich habe in meiner Behördenstation etwas ähnliches erlebt. Das Zeugnis ist etwas persönliches. Das Abschlussgespräch fand seinen Aufhänger in “zwischen uns hat es menschlich nicht gepasst”. Keine bzw. kaum objektivere Kritik- ich bin fast vom Stuhl gekippt! Im Zeugnis werden Dinge beschrieben, die objektiv falsch sind. Und es sind zwei heftige “Brummer” darin, über die jeder stolpert. Meine übrigen Zeugnisse sprechen allesamt eine andere Sprache.
Hat jemand Erfahrungen damit, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu reichen? Oder könnte man erwägen, zu seinen Unterlagen etwas beizulegen? Ich möchte das eigentlich nicht auf mir sitzen lassen, aber ich sehe gerade keine Möglichkeit, mich dazu zu äußern oder einfach meine Sicht darzustellen.
Ich habe auch vergeblich versucht, mit dem Behördenleiter zu sprechen. Er fühlt sich nicht zuständig und auch nicht im Stande, “meine Leistung zu beurteilen”-sprich: er nimmt sich davon nichts an. “Im Übrigen habe man auch keine Zeit, großartig Arbeitszeugnisse auszustellen”, was meiner Meinung nach sehr schwach ist, da ich als volle Arbeitskraft in das Amt integriert war, vernünftige Arbeit abgelegt habe und es gewiss keine “UrlaubsStation” war.
Hat jemand Erfahrungen damit, eine Gegendarstellung zur Personalakte zu reichen? Oder könnte man erwägen, zu seinen Unterlagen etwas beizulegen? Ich möchte das eigentlich nicht auf mir sitzen lassen, aber ich sehe gerade keine Möglichkeit, mich dazu zu äußern oder einfach meine Sicht darzustellen.
Ich habe auch vergeblich versucht, mit dem Behördenleiter zu sprechen. Er fühlt sich nicht zuständig und auch nicht im Stande, “meine Leistung zu beurteilen”-sprich: er nimmt sich davon nichts an. “Im Übrigen habe man auch keine Zeit, großartig Arbeitszeugnisse auszustellen”, was meiner Meinung nach sehr schwach ist, da ich als volle Arbeitskraft in das Amt integriert war, vernünftige Arbeit abgelegt habe und es gewiss keine “UrlaubsStation” war.
09.09.2023, 13:47
Mit Zustellung des Zeugnisses, kommt doch immer eine Belehrung mit dazu oder? Also ich kenne es für NRW (so war es jedenfalls früher), du hast ne Frist fürs Widerspruch und Gegendarstellung.
Ich persönlich habe sowas nie gemacht oder nie gehört, soll aber nichts heißen. Niemand erzählt sowas gerne rum.
Ich kann das natürlich so schwer beurteilen, aber Ich bin so ein Typ, ich würde es machen.vor allem bei den „Brummern“.
Ich persönlich habe sowas nie gemacht oder nie gehört, soll aber nichts heißen. Niemand erzählt sowas gerne rum.
Ich kann das natürlich so schwer beurteilen, aber Ich bin so ein Typ, ich würde es machen.vor allem bei den „Brummern“.
11.09.2023, 09:13
Ganz ehrlich, wenn Du Deine Zukunft nicht in der Behörde siehst: spar Die den Stress. Niemanden interessierten die Stationszeugnisse. Wenn Du Dich später als Anwalt o.ä. bewirbst werden die nichtmal eingereicht. Im Vorgespräch zur mündlichen mag es dazu eine kurze Nachfrage geben, die man aber eben auch mit "es hat halt menschlich nicht gepasst" beantworten kann und gut ists. Schau nach vorne nicht nach hinten!
12.09.2023, 13:04
Danke für eure Meinungen! Leider ist es etwas ungünstig, dass die Station im englischsprachigen Ausland war und ich mir vorstellen könnte, dass das Zeugnis daher durchaus auch für Kanzleien interessant sein könnte. Ich habe zwar noch andere Auslandserfahrung, dennoch hat das Zeugnis aufgrund einiger Formulierungen Potenzial, mir Dinge zu verbauen. Ich frage mich daher, ob ich etwas zu verlieren habe, wenn ich den Weg einer Gegendarstellung wähle oder es auf der anderen Seite gerade mit Blick auf die guten anderen Zeugnisse meine Leistungen einfach nur rund machen würde.
12.09.2023, 14:29
(12.09.2023, 13:04)Hesse1010 schrieb: Danke für eure Meinungen! Leider ist es etwas ungünstig, dass die Station im englischsprachigen Ausland war und ich mir vorstellen könnte, dass das Zeugnis daher durchaus auch für Kanzleien interessant sein könnte. Ich habe zwar noch andere Auslandserfahrung, dennoch hat das Zeugnis aufgrund einiger Formulierungen Potenzial, mir Dinge zu verbauen. Ich frage mich daher, ob ich etwas zu verlieren habe, wenn ich den Weg einer Gegendarstellung wähle oder es auf der anderen Seite gerade mit Blick auf die guten anderen Zeugnisse meine Leistungen einfach nur rund machen würde.
Und was genau versprichst Du Dir von einer Gegendarstellung? Willst Du die mit in Deine Bewerbungsmappe packen? Davon würde ich abraten. Da hast Du bei manchen Lesern direkt den Stempel "Querulant" sicher. Da würde ich die Auslandsstation einfach in der Bewerbung erwähnen und kein Zeugnis einreichen. Bei einer Bewerbung z.B. als Anwalt zählen ganz andere Dinge.
12.09.2023, 14:54
(12.09.2023, 14:29)ALTER MANN schrieb:(12.09.2023, 13:04)Hesse1010 schrieb: Danke für eure Meinungen! Leider ist es etwas ungünstig, dass die Station im englischsprachigen Ausland war und ich mir vorstellen könnte, dass das Zeugnis daher durchaus auch für Kanzleien interessant sein könnte. Ich habe zwar noch andere Auslandserfahrung, dennoch hat das Zeugnis aufgrund einiger Formulierungen Potenzial, mir Dinge zu verbauen. Ich frage mich daher, ob ich etwas zu verlieren habe, wenn ich den Weg einer Gegendarstellung wähle oder es auf der anderen Seite gerade mit Blick auf die guten anderen Zeugnisse meine Leistungen einfach nur rund machen würde.
Und was genau versprichst Du Dir von einer Gegendarstellung? Willst Du die mit in Deine Bewerbungsmappe packen? Davon würde ich abraten. Da hast Du bei manchen Lesern direkt den Stempel "Querulant" sicher. Da würde ich die Auslandsstation einfach in der Bewerbung erwähnen und kein Zeugnis einreichen. Bei einer Bewerbung z.B. als Anwalt zählen ganz andere Dinge.
Das habe ich mich auch gerade gefragt. Arbeitsrechtlich landet die Gegendarstellung in der Personalakte. Dort versauert sie und niemand nimmt Notiz von ihr, zumindest niemand externes.
Rein praktisch bringt dir die Gegendarstellung also nichts, denn wie Alter Mann richtig schreibt, solltest du davon absehen, sie der Bewerbung beizufügen.
Es ist nur ein Stationszeugnis. Das interessiert niemanden. Ich würde es weglassen und wenn es doch jemand nachfordert, kannst du es mit dem Hinweis, dass du mit dem Ausbilder menschlich nicht harmoniert hast, nachreichen. Ich denke jedoch ebenfalls, dass es keiner nachfordern wird.
12.09.2023, 15:52
(12.09.2023, 14:29)ALTER MANN schrieb:(12.09.2023, 13:04)Hesse1010 schrieb: Danke für eure Meinungen! Leider ist es etwas ungünstig, dass die Station im englischsprachigen Ausland war und ich mir vorstellen könnte, dass das Zeugnis daher durchaus auch für Kanzleien interessant sein könnte. Ich habe zwar noch andere Auslandserfahrung, dennoch hat das Zeugnis aufgrund einiger Formulierungen Potenzial, mir Dinge zu verbauen. Ich frage mich daher, ob ich etwas zu verlieren habe, wenn ich den Weg einer Gegendarstellung wähle oder es auf der anderen Seite gerade mit Blick auf die guten anderen Zeugnisse meine Leistungen einfach nur rund machen würde.
Und was genau versprichst Du Dir von einer Gegendarstellung? Willst Du die mit in Deine Bewerbungsmappe packen? Davon würde ich abraten. Da hast Du bei manchen Lesern direkt den Stempel "Querulant" sicher. Da würde ich die Auslandsstation einfach in der Bewerbung erwähnen und kein Zeugnis einreichen. Bei einer Bewerbung z.B. als Anwalt zählen ganz andere Dinge.
Was zählen denn für Dinge?
12.09.2023, 16:36
(12.09.2023, 15:52)Hesse1010 schrieb:(12.09.2023, 14:29)ALTER MANN schrieb:(12.09.2023, 13:04)Hesse1010 schrieb: Danke für eure Meinungen! Leider ist es etwas ungünstig, dass die Station im englischsprachigen Ausland war und ich mir vorstellen könnte, dass das Zeugnis daher durchaus auch für Kanzleien interessant sein könnte. Ich habe zwar noch andere Auslandserfahrung, dennoch hat das Zeugnis aufgrund einiger Formulierungen Potenzial, mir Dinge zu verbauen. Ich frage mich daher, ob ich etwas zu verlieren habe, wenn ich den Weg einer Gegendarstellung wähle oder es auf der anderen Seite gerade mit Blick auf die guten anderen Zeugnisse meine Leistungen einfach nur rund machen würde.
Und was genau versprichst Du Dir von einer Gegendarstellung? Willst Du die mit in Deine Bewerbungsmappe packen? Davon würde ich abraten. Da hast Du bei manchen Lesern direkt den Stempel "Querulant" sicher. Da würde ich die Auslandsstation einfach in der Bewerbung erwähnen und kein Zeugnis einreichen. Bei einer Bewerbung z.B. als Anwalt zählen ganz andere Dinge.
Was zählen denn für Dinge?
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