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Homeoffice als Arbeits- oder Sozialrichter
Teetrinkerin
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2023
#1
04.09.2023, 14:00
Ich habe die Möglichkeit, in die Arbeits- oder Sozialgerichtsbarkeit (Bayern) zu wechseln. 

An alle Arbeits oder Sozialrichter/innen meine Frage: Wie viele Sitzungstage habt ihr bzw an wie vielen Tagen in der Woche könnt ihr von zuhause aus arbeiten?
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1Ri
Member
***
Beiträge: 145
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#2
04.09.2023, 20:19
Nicht Bayern, am SG: man verhandelt nicht so viel, da viele Verfahren schriftlich (Gerichtsbescheid, schriftliche Entscheidung im Einverständnis) oder durch Hinweise (zb an die Verwaltung oder für eine Rücknahme) erledigt. Lässt sich vermutlich nicht für alle Gebiete am SG verallgemeinern, da man aber de facto Einzelrichter hat und einem - im Vergleich zum Amtsgericht- mehr Möglichkeiten zur Verfahrensbeendigung zur Verfügung stehen, hat man erhebliche Freiheiten. Das sind meine Eindrücke gewesen.
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RSG
Junior Member
**
Beiträge: 44
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2022
#3
05.09.2023, 07:16
Am SG hat man mit voller Stelle ca. 1 Sitzung alle zwei Wochen. 

Je nach Rechtsgebiet kann man mindestens zwei, teilweise drei Heimarbeitstage gut machen. Erst recht mit eingeführter eAkte, wobei Bayern da nicht Vorreiter ist.

Allerdings einschränkend: Das erfordert eine ordentliche Einarbeitung. In den ersten Monaten hat man viele, viele Fragen, deshalb ist hier Anwesenheit ziemlich dringend erforderlich. So richtig eingegrooved hat sich ein Berufsanfänger im Sozialrecht idR in 4-6 Monaten.
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RArbG
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2023
#4
06.09.2023, 11:28
Arbeitsgericht (nicht Bayern): Bei voller Stelle üblicherweise 2x pro Woche Sitzung, einmal Güte, einmal Kammer. Dafür recht viele unstreitige Erledigungen im Vergleich zu anderen Gerichtsbarkeiten.

An den Sitzungstagen muss man natürlich da sein, auch min. ein zusätzlicher Bürotag vor Ort ist empfehlenswert. Zwei Tage Homeoffice pro Woche sind also gut machbar.
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