25.08.2023, 19:03
(25.08.2023, 18:29)Gast2580 schrieb: Also ich steige unter sechsstellig nicht ein und das werde ich auch - völlig verdient, nach dem buckeln die letzten Jahre - kriegen. Und ja, auch für 50 und nicht 70 h die Woche. Leute so mies ist es alles nicht.
Na das ist doch gut, wenn du für dich dieses Ziel hast :) aber da draußen kann nicht jeder für 100k einsteigen. Und es ist halt auch nicht so, dass eine mitteständische Kanzlei in Braunschweig die 100k matchen muss, nur weil das irgendeine Kanzlei in München zahlen würde. Das bringen leider viele durcheinander und glauben, dass eine Note eine Art Mindestgehalt rechtfertigen würde. Aber es kommt immer auch auf Stadt, Rechtsgebiet und Kanzleigröße sowie die Entwicklungsperspektive an.
25.08.2023, 20:14
(25.08.2023, 18:29)Gast2580 schrieb:(25.08.2023, 14:31)Äfes schrieb:(25.08.2023, 10:19)Düsseldorfer schrieb: Wenn man schon mit den Noten, die teilweise verlangt werden, beim Staat (Besoldungsgruppe A13 und R1) EUR 3.300,00 netto bekommt, was in der freien Wirtschaft ca. einem Gehalt von EUR 65.000,00 brutto, Steuerklasse 1) entspricht, wieso sollte man sich so einen "Scheiß" antun?
Weil die Arbeit beim Staat für'n Arsch ist und man in 10 oder sogar 5 Jahren die Hälfte von dem verdient, was man dann in der freien Wirtschaft hat. Und die Steigerung in der Kanzlei auch mal fix gehen kann. Ich zahle doch auch keinem Berufseinsteiger 90.000€, während es mindestens 1 Jahre dauert, bis ich was von seiner Einstellung habe. Und nach dem Jahr haut er dann am besten wieder ab und ich hab das Geld zum Fenster rausgeschmissen.
Man muss auch mal ein bisschen vernünftig bleiben. Auch wenn ich selbst der Meinung bin, dass man die Gehälter als Bewerber durchaus hoch ansetzen sollte. Aber immer der Vergleich zu den Jobs beim Staat, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Dieses Argument immer
Also ich habe schon in der Anwaltsstation (in der Wahlstation erst recht) auch in größeren Verfahren Schriftsätze gemacht, die unverändert rausgehen und mit denen auch gewonnen wurde, wie ich im Nachgang erfuhr. In der Zivilstation habe ich Urteile geschrieben, die so rausgeschickt wurden. In der StA habe ich Verhandlungstermine wahrgenommen. Findest Du die Aussage, man könne mit einem Berufseinsteiger 1 Jahr nichts (d.h. - so verstehe ich dich - gar nichts) anfangen, in dieser Absolutheit nicht etwas übertrieben...? Wie soll das dann erst bei BA Absolventen sein, die direkt in den Job gehen? Haben die auch alle ihr Einstiegsgehalt nicht verdient? So nicht überzeugend, was Du da behauptest.
Also ich steige unter sechsstellig nicht ein und das werde ich auch - völlig verdient, nach dem buckeln die letzten Jahre - kriegen. Und ja, auch für 50 und nicht 70 h die Woche. Leute so mies ist es alles nicht.
Find dieses Anspruchsdenken immer wieder befremdlich muss ich sagen. Die juristische Ausbildung dauert mit ihren 7 Jahren Studium/Ref jetzt auch nur ca. 2 Jahre länger als Bachelor und Master. Und dann von dem "Buckeln der letzten Jahre" einen Anspruch auf 100k abzuleiten... naja, wenn du die erhälst sei es dir von Herzen gegönnt.
Aber die Verhandlungstermine bei der StA würd ich jetzt nicht zwingend als Referenz anführen, da man als Referendar da nur die einfachen Sachen vorm Strafrichter bekommt. ;)
25.08.2023, 20:39
(25.08.2023, 19:03)Patenter Gast schrieb:(25.08.2023, 18:29)Gast2580 schrieb: Also ich steige unter sechsstellig nicht ein und das werde ich auch - völlig verdient, nach dem buckeln die letzten Jahre - kriegen. Und ja, auch für 50 und nicht 70 h die Woche. Leute so mies ist es alles nicht.
Na das ist doch gut, wenn du für dich dieses Ziel hast :) aber da draußen kann nicht jeder für 100k einsteigen. Und es ist halt auch nicht so, dass eine mitteständische Kanzlei in Braunschweig die 100k matchen muss, nur weil das irgendeine Kanzlei in München zahlen würde. Das bringen leider viele durcheinander und glauben, dass eine Note eine Art Mindestgehalt rechtfertigen würde. Aber es kommt immer auch auf Stadt, Rechtsgebiet und Kanzleigröße sowie die Entwicklungsperspektive an.
Verstehe auch nicht, warum so viele meinen, das Gehalt sei primär von der Note abhängig.
Als angestellter Anwalt hängt das Gehalt nur vom (antizipierten) Umsatz ab.
Die FWW-Kanzlei in der Ostdeutschland, die 100k UBT macht, kann einfach keine höhere Gehälter als 40k zahlen, auch nicht dem Doppel-Gut Absolventen.
25.08.2023, 20:58
Das ist schon die richtige Einstellung, ich finde es unfassbar, wie viele Anwälte sich ausnutzen lassen. Und das bei Kanzleien, bei denen bestimmt nicht zu wenig Umsatz machen. Selbst die Fachanwälte in meiner Kanzlei, die wirklich gute Juristen sind und 50 bis 60 Stunden machen kriegen ein gutes Stück weniger als ein Drittel von ihrem Umsatz. Der Arbeitsmarkt ist längst nicht überall so gut wie hier manchmal der Eindruck erweckt wird.
25.08.2023, 21:05
Zitat:Ganz abgesehen von möglichen Perspektiven in Kanzleien, muss es auch darum gehen, was am Ende des Tages auf deinem Konto ankommt und zwar aktuell und nicht in 3-7 Jahren, in denen man möglicherweise Partner werden könnte.
bei 48k bleibt bei den aktuellen Lebenshaltungskosten nicht mehr viel übrig. Natürlich ist das immer noch mehr als andere verdienen. Aber die haben teilweise 10 Jahre vor einem angefangen zu arbeiten...
Dass man nicht in eine GK will, weil die langzeitige Perspektive fehlt, verstehe ich. Aber es muss für Personen in solchen Lagen auch die Option geben, dass man in einer mittelstandskanzlei "normal" verdient und auch eine (Partner-)Perspektive hat.
Das Dauerthema "man verdient in den Kanzleien wenig, hat aber Partnerperspektive" ist schon bisschen albern. Wenn eine Kanzlei den Nachwuchs ausbeutet (den sie aufgrund des Demographischen Wandels brauchen), dann wird die Absicht, diesen Nachwuchs Partner werden zu lassen, auch nicht soo groß sein.
Richtig und vor allem: welche Partnerperspektive? Freiwillig macht einen niemand zum Partner, da muss man schon was in der Hand haben, sprich drohen Mandate mitzunehmen.
25.08.2023, 22:37
(25.08.2023, 14:22)Egal schrieb:(25.08.2023, 12:20)Düsseldorfer schrieb:(25.08.2023, 12:03)Anon schrieb:(25.08.2023, 10:19)Düsseldorfer schrieb:(24.08.2023, 23:38)Neu schrieb: Mir wurde in einer kleineren Kanzlei (Anwälte und Notare) in Metropolregion für 40 h / Woche 48.000 ohne jegliche Boni als Maximum angeboten (2 mal b, einmal knapp unter 9 und zusammen knapp unter 16 und Auslandserfahrung in einer internationalen Kanzlei). Daraufhin habe ich die Verhandlung abgebrochen, das Angebot abgelehnt und bin gegangen.
Denkt ihr, es ist berechtigt, dass ich das Angebot für unangebracht halte oder meint ihr, dass ich nach dieser Erfahrung meine Erwartungen runterschrauben sollte?
Aus meiner Sicht alles richtig gemacht und ein Zeichen gesetzt! Habe eine ähnliche Situation in einer GK, welches den Anspruch für sich erhob in der "Championsleage mitzuspielen", EUR 72.000,00 für eine Stelle als Projektjurist angeboten bekommen. Die normalen Associates erhielten EUR 130.000,00. Habe zwar dem Gespräch bis zum Ende zugehört, habe aber am Ende gesagt, dass mir das Gehalt zu wenig war. Man muss sich auch nicht ausbeuten lassen.
Wenn man schon mit den Noten, die teilweise verlangt werden, beim Staat (Besoldungsgruppe A13 und R1) EUR 3.300,00 netto bekommt, was in der freien Wirtschaft ca. einem Gehalt von EUR 65.000,00 brutto, Steuerklasse 1) entspricht, wieso sollte man sich so einen "Scheiß" antun?
Ich finde es wichtig, solchen Kanzleien Paroli zu bieten. Im besten Fall im Internet auch noch eine entsprechende Bewertung bei Kununu oder ähnlichen Seiten hinterlegen, um andere potenzielle Kandidaten vorzuwarnen. Dann werden sich solche Kanzleien ganz schnell überlegen, ob sie solche "Angebote" wieder unterbreiten.
Weiß nicht, ob ich bei 72k jetzt unbedingt von Ausbeutung sprechen würde.
Zumal das ja Stellen für Juristen sind, die gerade nicht die Noten für Justiz und regulären GK-Einstieg haben, sodass 72k eine Summe ist, die ansonsten gar nicht erzielbar wäre...
Ich stimme zu, dass es immer von der jeweiligen Qualifikation abhängt. Ich habe zwar nur 8,82 im ersten und 8,07 im zweiten Staatsexamen, habe aber trotz dieser Noten zuletzt für eine GK mit 100.000,00 Jahresgehalt gearbeitet.
Der jeweilige Bewerbermarkt und die Wirtschaftslage entscheiden maßgeblich, wie solche Gespräche ablaufen und welche Summen gezahlt werden.
Ich würde dir empfehlen, dein Wunschgehalt schon im Anschreiben zu nennen. Oftmals ist es sowieso gefordert.
Dann wissen beide Seiten, worauf sie sich einlassen und ob ein Bewerbungsgespräch überhaupt Sinn macht.
War die Stelle mit den 100k auch eine Projektjuristenstelle?
Die Stelle zuletzt war keine Projektjuristenstelle, sondern als Associate.
25.08.2023, 22:42
(25.08.2023, 14:31)Äfes schrieb:(25.08.2023, 10:19)Düsseldorfer schrieb: Wenn man schon mit den Noten, die teilweise verlangt werden, beim Staat (Besoldungsgruppe A13 und R1) EUR 3.300,00 netto bekommt, was in der freien Wirtschaft ca. einem Gehalt von EUR 65.000,00 brutto, Steuerklasse 1) entspricht, wieso sollte man sich so einen "Scheiß" antun?
Weil die Arbeit beim Staat für'n Arsch ist und man in 10 oder sogar 5 Jahren die Hälfte von dem verdient, was man dann in der freien Wirtschaft hat. Und die Steigerung in der Kanzlei auch mal fix gehen kann. Ich zahle doch auch keinem Berufseinsteiger 90.000€, während es mindestens 1 Jahre dauert, bis ich was von seiner Einstellung habe. Und nach dem Jahr haut er dann am besten wieder ab und ich hab das Geld zum Fenster rausgeschmissen.
Man muss auch mal ein bisschen vernünftig bleiben. Auch wenn ich selbst der Meinung bin, dass man die Gehälter als Bewerber durchaus hoch ansetzen sollte. Aber immer der Vergleich zu den Jobs beim Staat, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Ich habe einen ganz anderen Standpunkt dazu. Man stellt einen Associate nicht ein und zahlt diesem ein gewisses Gehalt, damit man im ersten Jahr direkt Gewinne mit diesem einfährt.
Ein Associate ist eine Chance, gemeinsam zu wachsen und gleichzeitig ein Investment in die Zukunft.
Wenn ein Associate nach einem Jahr direkt wieder geht, dann ist das sicherlich ärgerlich, jedoch sollte man sich fragen, wieso man es nicht geschafft hat den Associate für sich zu gewinnen, damit dieser gerade bleibt.
26.08.2023, 10:12
Also dieses ,,Berufseinsteiger können ja nichts und müssen erst mal lernen, deshalb wenig Gehalt"-Gelaber liest man irgendwie in erster Linie im deutschsprachigen Raum + außerhalb der Großkanzlei-Bubble. Hat mich noch nie überzeugt.
Freilich kann es sein, dass man auch in der Großkanzlei im 1. Jahr weniger billt, als in den Folgejahren - das hat aber viel damit zu tun, dass es einfach eine Zeit dauert, bis man voll integriert ist + auf genug Fälle gestafft ist. Wenn man zwischen Kanzleien wechselt oder aus einem längeren Secondment zurückkommt, hat man aber das gleiche Problem, dass man nicht von leerem Schreibtisch direkt auf 100% springen kann.
Dieses ,,Ausbildungsphase"-Argument ist für mich immer etwas fadenscheinig. Anwalt ist halt (im Transaktionsbereich) in erster Linie Projektgeschäft, das sich nicht so perfekt steuern lässt, wie die Ausbildung an der Uni (BGB AT -> Schuldrecht AT -> Schuldrecht BT(Vertraglich) -> Sachenrecht -> Bereicherungsrecht). Natürlich lernt man in den ersten Jahren am meisten, aber man arbeitet ja nicht an anderen Fällen als in späteren Jahren (nur in einer etwas anderen Rolle auf den Fällen).
Was Kanzleien ihren Anwälten zahlen, hängt von ihrer Profitabilität, dem Geschäftsmodell und der Bezahlung der Wettbewerber ab. Dafür ist wirklich nicht der Berufseinsteiger verantwortlich :)
Freilich kann es sein, dass man auch in der Großkanzlei im 1. Jahr weniger billt, als in den Folgejahren - das hat aber viel damit zu tun, dass es einfach eine Zeit dauert, bis man voll integriert ist + auf genug Fälle gestafft ist. Wenn man zwischen Kanzleien wechselt oder aus einem längeren Secondment zurückkommt, hat man aber das gleiche Problem, dass man nicht von leerem Schreibtisch direkt auf 100% springen kann.
Dieses ,,Ausbildungsphase"-Argument ist für mich immer etwas fadenscheinig. Anwalt ist halt (im Transaktionsbereich) in erster Linie Projektgeschäft, das sich nicht so perfekt steuern lässt, wie die Ausbildung an der Uni (BGB AT -> Schuldrecht AT -> Schuldrecht BT(Vertraglich) -> Sachenrecht -> Bereicherungsrecht). Natürlich lernt man in den ersten Jahren am meisten, aber man arbeitet ja nicht an anderen Fällen als in späteren Jahren (nur in einer etwas anderen Rolle auf den Fällen).
Was Kanzleien ihren Anwälten zahlen, hängt von ihrer Profitabilität, dem Geschäftsmodell und der Bezahlung der Wettbewerber ab. Dafür ist wirklich nicht der Berufseinsteiger verantwortlich :)
26.08.2023, 11:11
Sehe ich auch so. Man kann ja als Kanzlei so hohe Ansprüche haben, wie man will, und gleichzeitig nur sehr wenig zahlen, weil "am Anfang macht ja noch keiner viel Umsatz", aber dann muss man halt zusehen, dass man gute und motivierte Bewerber bekommt. So, wie der Markt gerade aussieht, kann man sich so eine Einstellung immer weniger leisten.
26.08.2023, 11:36
Genau. Im angloamerikanischen Rechtskreis gibt es gar kein Ref. Hier steigen Anfänger schlicht nach der Uni in die Kanzlei ein - und zwar nicht für ein Referendarsgehalt.