10.08.2023, 20:32
10.08.2023, 20:37
11.08.2023, 14:35
(10.08.2023, 20:37)TraurigerRef schrieb:(10.08.2023, 19:56)LawLove schrieb:(10.08.2023, 18:45)aho schrieb: Habt ihr die Gewalt groß thematisiert ? Also 2. Reihe Rspr., mittelbare Täterschaft ?
Ja, ziemlich ausführlich... gerade weil es in den beiden TK ja unterschiedlich war.
Schreibt ihr E-Examen ?
Nein... per Hand.
11.08.2023, 15:12
Für alle Interessierten:
Es kam die Revision einer Nebenklägerin gegen ein Schwurgerichtsurteil. Zulässigkeit deshalb mit einigen Besonderheiten.
Verfahrensrüge u.a.
- unaufmerksamer / gähnender / am Handy Schöffe
- Dolmetscher, der fälschlich dachte, er sei allgemein vereidigt
Sachrüge:
Verkehrsunfall wegen Handys am Steuer: Angeklagte steigt aus und sieht Nebenklägerin, die (wie sie erkennt) so stark verletzt ist, dass sie sterben könnte ohne Hilfe. Fährt trotzdem weg. Nebenklägerin überlebt nur, weil Dritte sie findet.
Tenor: Gef. KV (§§ 223, 224 I Nr. 5) sowie § 147 StGB
Zu prüfen stattdessen u.a. (laut BV vollumfänglich): § 229 StGB durch Unfall und ob nicht §§ 212, 22, 23, 13 StGB (oder gar Mord wegen Verdeckungsabsicht) durch das Wegfahren. Aussetzung und unterl. Hilfeleistung waren erlassen.
Es kam die Revision einer Nebenklägerin gegen ein Schwurgerichtsurteil. Zulässigkeit deshalb mit einigen Besonderheiten.
Verfahrensrüge u.a.
- unaufmerksamer / gähnender / am Handy Schöffe
- Dolmetscher, der fälschlich dachte, er sei allgemein vereidigt
Sachrüge:
Verkehrsunfall wegen Handys am Steuer: Angeklagte steigt aus und sieht Nebenklägerin, die (wie sie erkennt) so stark verletzt ist, dass sie sterben könnte ohne Hilfe. Fährt trotzdem weg. Nebenklägerin überlebt nur, weil Dritte sie findet.
Tenor: Gef. KV (§§ 223, 224 I Nr. 5) sowie § 147 StGB
Zu prüfen stattdessen u.a. (laut BV vollumfänglich): § 229 StGB durch Unfall und ob nicht §§ 212, 22, 23, 13 StGB (oder gar Mord wegen Verdeckungsabsicht) durch das Wegfahren. Aussetzung und unterl. Hilfeleistung waren erlassen.
11.08.2023, 16:07
(11.08.2023, 15:12)Aug-MV schrieb: Für alle Interessierten:
Es kam die Revision einer Nebenklägerin gegen ein Schwurgerichtsurteil. Zulässigkeit deshalb mit einigen Besonderheiten.
Verfahrensrüge u.a.
- unaufmerksamer / gähnender / am Handy Schöffe
- Dolmetscher, der fälschlich dachte, er sei allgemein vereidigt
Sachrüge:
Verkehrsunfall wegen Handys am Steuer: Angeklagte steigt aus und sieht Nebenklägerin, die (wie sie erkennt) so stark verletzt ist, dass sie sterben könnte ohne Hilfe. Fährt trotzdem weg. Nebenklägerin überlebt nur, weil Dritte sie findet.
Tenor: Gef. KV (§§ 223, 224 I Nr. 5) sowie § 147 StGB
Zu prüfen stattdessen u.a. (laut BV vollumfänglich): § 229 StGB durch Unfall und ob nicht §§ 212, 22, 23, 13 StGB (oder gar Mord wegen Verdeckungsabsicht) durch das Wegfahren. Aussetzung und unterl. Hilfeleistung waren erlassen.
Hattet ihr ein Fristenproblem o.ä.?
11.08.2023, 16:14
(11.08.2023, 16:07)18729309932 schrieb:(11.08.2023, 15:12)Aug-MV schrieb: Für alle Interessierten:
Es kam die Revision einer Nebenklägerin gegen ein Schwurgerichtsurteil. Zulässigkeit deshalb mit einigen Besonderheiten.
Verfahrensrüge u.a.
- unaufmerksamer / gähnender / am Handy Schöffe
- Dolmetscher, der fälschlich dachte, er sei allgemein vereidigt
Sachrüge:
Verkehrsunfall wegen Handys am Steuer: Angeklagte steigt aus und sieht Nebenklägerin, die (wie sie erkennt) so stark verletzt ist, dass sie sterben könnte ohne Hilfe. Fährt trotzdem weg. Nebenklägerin überlebt nur, weil Dritte sie findet.
Tenor: Gef. KV (§§ 223, 224 I Nr. 5) sowie § 147 StGB
Zu prüfen stattdessen u.a. (laut BV vollumfänglich): § 229 StGB durch Unfall und ob nicht §§ 212, 22, 23, 13 StGB (oder gar Mord wegen Verdeckungsabsicht) durch das Wegfahren. Aussetzung und unterl. Hilfeleistung waren erlassen.
Hattet ihr ein Fristenproblem o.ä.?
Theoretisch wäre die Begründungsfrist schon abgelaufen gewesen. Da das Urteil aber erst später zugestellt wurde, lief die Frist noch
11.08.2023, 16:18
(10.08.2023, 14:17)Konova schrieb: Hier war erneut der § 240 StGB zu prüfen, obwohl hier in Abweichung zu 1. der S sich festklebte, sodass nach neuer Rspr. des BVerfG der S nicht nur mittelbar durch den ersten blockierten PKW nötigt, sondern bereits eine unmittelbare Gewaltanwendung gegen den ersten PKW vorliegt (insoweit abweichung zur klassischen zweite-reihe-rechtsprechung).
Hey, könnte mir kurz jemand sagen, um welche neue BVerfG Rechtsprechung es geht / wie ich die finde?
11.08.2023, 16:25
(11.08.2023, 16:14)Neu schrieb:(11.08.2023, 16:07)18729309932 schrieb:(11.08.2023, 15:12)Aug-MV schrieb: Für alle Interessierten:
Es kam die Revision einer Nebenklägerin gegen ein Schwurgerichtsurteil. Zulässigkeit deshalb mit einigen Besonderheiten.
Verfahrensrüge u.a.
- unaufmerksamer / gähnender / am Handy Schöffe
- Dolmetscher, der fälschlich dachte, er sei allgemein vereidigt
Sachrüge:
Verkehrsunfall wegen Handys am Steuer: Angeklagte steigt aus und sieht Nebenklägerin, die (wie sie erkennt) so stark verletzt ist, dass sie sterben könnte ohne Hilfe. Fährt trotzdem weg. Nebenklägerin überlebt nur, weil Dritte sie findet.
Tenor: Gef. KV (§§ 223, 224 I Nr. 5) sowie § 147 StGB
Zu prüfen stattdessen u.a. (laut BV vollumfänglich): § 229 StGB durch Unfall und ob nicht §§ 212, 22, 23, 13 StGB (oder gar Mord wegen Verdeckungsabsicht) durch das Wegfahren. Aussetzung und unterl. Hilfeleistung waren erlassen.
Hattet ihr ein Fristenproblem o.ä.?
Theoretisch wäre die Begründungsfrist schon abgelaufen gewesen. Da das Urteil aber erst später zugestellt wurde, lief die Frist noch
Ja die zweite Zustellung an den neuen RA ist nach 37 abs 2 stpo entscheidend
11.08.2023, 16:29
(11.08.2023, 16:18)Refinn schrieb:(10.08.2023, 14:17)Konova schrieb: Hier war erneut der § 240 StGB zu prüfen, obwohl hier in Abweichung zu 1. der S sich festklebte, sodass nach neuer Rspr. des BVerfG der S nicht nur mittelbar durch den ersten blockierten PKW nötigt, sondern bereits eine unmittelbare Gewaltanwendung gegen den ersten PKW vorliegt (insoweit abweichung zur klassischen zweite-reihe-rechtsprechung).
Hey, könnte mir kurz jemand sagen, um welche neue BVerfG Rechtsprechung es geht / wie ich die finde?
Die Unterschiede erklären sich für mich nicht, ein wenig Sekundenkleber wird ein Auto sicherlich nicht aufhalten, falls ein Fahrer weiter fährt.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...gsfreheit/
Hier steht, dass die 2 Reihe Rspr. gerade nicht verworfen wurde.
11.08.2023, 16:34
(11.08.2023, 16:14)Neu schrieb:(11.08.2023, 16:07)18729309932 schrieb:(11.08.2023, 15:12)Aug-MV schrieb: Für alle Interessierten:
Es kam die Revision einer Nebenklägerin gegen ein Schwurgerichtsurteil. Zulässigkeit deshalb mit einigen Besonderheiten.
Verfahrensrüge u.a.
- unaufmerksamer / gähnender / am Handy Schöffe
- Dolmetscher, der fälschlich dachte, er sei allgemein vereidigt
Sachrüge:
Verkehrsunfall wegen Handys am Steuer: Angeklagte steigt aus und sieht Nebenklägerin, die (wie sie erkennt) so stark verletzt ist, dass sie sterben könnte ohne Hilfe. Fährt trotzdem weg. Nebenklägerin überlebt nur, weil Dritte sie findet.
Tenor: Gef. KV (§§ 223, 224 I Nr. 5) sowie § 147 StGB
Zu prüfen stattdessen u.a. (laut BV vollumfänglich): § 229 StGB durch Unfall und ob nicht §§ 212, 22, 23, 13 StGB (oder gar Mord wegen Verdeckungsabsicht) durch das Wegfahren. Aussetzung und unterl. Hilfeleistung waren erlassen.
Hattet ihr ein Fristenproblem o.ä.?
Theoretisch wäre die Begründungsfrist schon abgelaufen gewesen. Da das Urteil aber erst später zugestellt wurde, lief die Frist noch
Das Protokoll wurde nicht unterschrieben. Ist zwar eine beglaubigte Abschrift, das galt jedoch auch für das Urteil. Nach der Abschrift des Urteils gab's einen Hinweis, dass man davon ausgehen soll, dass das Urteil ordnungsgemäß unterschrieben worden sei. Nach dem Protokoll gab's diesen Hinweis nicht...