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Fragen zum VwVG (Achtung AS Klausurenkurs Spoiler)
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#1
08.08.2023, 18:32
Findet das VwVG in NRW auf jeden vollzogenen bzw zu vollziehen VA Anwendung (außer PolG). Gibt es eine entsprechende Verweisungsnorm? Oder zieht man einfach den § 56 VwVG heran? Egal, ob VA nach dem OBG, StraßenWegeG, oder BauO?

Und wenn die Behörde einen Kostenbescheid erlässt, bedarf es dann eines Vorvetfahrens? Verstehe den § 110 Abs. 2 Nr 5 JustG NRW eigentlich so, dass es eines Vorverfahrens bedarf.
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