07.08.2023, 15:19
Ja, ist Eigentümer geblieben
07.08.2023, 15:21
(07.08.2023, 15:13)Neu schrieb:(07.08.2023, 14:52)Gast123 M-V schrieb:(07.08.2023, 14:39)LawLove schrieb: Vgl. JA 2018, 613.
Zum Fahrzeug und Treuhandkonto: JA 2018, 613 ff.
Zum Roboter: JuS 2019, 372 ff.
Es wäre super nett, wenn jemand für die Leute, die kein Beck online Konto haben, kurz das Ergebnis, der beiden Aufsätze hier schreiben könnte (also v.a., ob der Roboter noch Eigentum des Klägers ist)
Nach dem JuS Artikel wird er zumindest Miteigentümer. Damit ist der Einwand des 771 auch begründet.
07.08.2023, 15:23
(07.08.2023, 15:21)Konova schrieb:(07.08.2023, 15:13)Neu schrieb:(07.08.2023, 14:52)Gast123 M-V schrieb:(07.08.2023, 14:39)LawLove schrieb: Vgl. JA 2018, 613.
Zum Fahrzeug und Treuhandkonto: JA 2018, 613 ff.
Zum Roboter: JuS 2019, 372 ff.
Es wäre super nett, wenn jemand für die Leute, die kein Beck online Konto haben, kurz das Ergebnis, der beiden Aufsätze hier schreiben könnte (also v.a., ob der Roboter noch Eigentum des Klägers ist)
Nach dem JuS Artikel wird er zumindest Miteigentümer. Damit ist der Einwand des 771 auch begründet.
Besten Dank!
07.08.2023, 16:36
Wie seid ihr in NRW mit dem 2. und 3. Antrag umgegangen ?
07.08.2023, 16:50
Habe für den Antrag zu 2) Vollstreckungsgegenklage angenommen, die Einwendung war aber präkludiert. Und dann beim Antrag zu 3) normale Unterlassungsklage nach § 826 BGB
07.08.2023, 17:23
(07.08.2023, 16:50)Gast1202 schrieb: Habe für den Antrag zu 2) Vollstreckungsgegenklage angenommen, die Einwendung war aber präkludiert. Und dann beim Antrag zu 3) normale Unterlassungsklage nach § 826 BGB
Aber ich fand halt dass da mehrere Einwendungen angelegt waren. Einmal das verbotsgesetz und einmal 123 BGB wegen Drohung und Aufklärungspflichtverletzubg. Wie hast du das gemacht ?
07.08.2023, 17:25
Ich habe nur 134 genommen. Für mehr hatte ich keine Zeit. Das mit dem unter Druck setzen habe ich bei der Sittenwidrigkeit des Vergleichs unter gebracht
07.08.2023, 17:32
(07.08.2023, 17:25)Gast1202 schrieb: Ich habe nur 134 genommen. Für mehr hatte ich keine Zeit. Das mit dem unter Druck setzen habe ich bei der Sittenwidrigkeit des Vergleichs unter gebrachtAchso ok , ja vielleicht bin ich da auch blöd abgebogen…. Dachte weil sie so drauf rumgeritten sind ob sie gesagt hat das sie Steuerberaterin isr oder nicht müsste irgendwo noch der 123 hin
07.08.2023, 17:35
Wenn eine Einwendung durchgreift reicht das im Urteil ja aus. Ich glaube das hat man für 826 und die Begründung der Sittenwidrigkeit gebraucht.
Fand es einfach wieder extrem viel Schreibarbeit
Fand es einfach wieder extrem viel Schreibarbeit
07.08.2023, 17:47
(07.08.2023, 17:35)Gast1202 schrieb: Wenn eine Einwendung durchgreift reicht das im Urteil ja aus. Ich glaube das hat man für 826 und die Begründung der Sittenwidrigkeit gebraucht.
Fand es einfach wieder extrem viel Schreibarbeit
Ja das stimmt …. Aber reicht auch eine, wenn die ja präkludiert ist? ?
Ja, das stimmt ….unfassbar viel