04.08.2023, 15:11
(04.08.2023, 13:49)Konova schrieb: Heute lief im GPA Anwaltsklausur mit Verkehrsunfall an einer beidseitig verengten Fahrbahn.
Der Klausur lag wohl das BGH urteil von 2022 zu grunde: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...lank=1.pdf
Es war ein klassischer Verkehrsunfall aus Beklagtensicht mit (Dritt)widerklagen gegen die Versicherung (und einigen nicht angesprochenen Schadenspositionen, wie dem merkantilen Minderwert und anderen, die man selbst erkennen musste) und zu prüfender gewillkürter Prozessstandschaft (Schaden der Beifahrerin) sowie verpasster Frist zur Verteidigungsanzeige und solchen Späßen… extrem viel zum Schreiben, zeitlich super knapp, aber nichts "Abgespactes".
04.08.2023, 15:19
(04.08.2023, 15:08)LawLove schrieb:(04.08.2023, 14:17)aho schrieb: Hat jemand schon mal eine Klausur ohne Schriftsatz bestanden ??
Mach dir bitte keine Sorgen gedanklich abhaken, das Wochenende genießen, auf das konzentrieren, was noch kommt und was du noch ändern kannst.
Du hast in der Klausur alles gegeben: Die Klausur war sowieso extrem voll gepackt und zeitlich super eng gestrickt. Fast niemand wird einen hübschen Schriftsatz gefertigt haben. Ich habe zwar einen, aber der ist die optische Vollkatastrophe.
Wenn du in der Zweckmäßigkeit ausgeführt hast, welches Vorgehen sinnvoll ist, weiß man ja, was du in den Schriftsatz geschrieben hättest...
Natürlich ist es immer schöner mit Schriftsatz, aber wenn der Rest einigermaßen ok ist, wird dich deswegen niemand durchfallen lassen.
Danke für deine Worte!
Ich habe halt nur noch das Rubrum und die Anträge geschafft. Es war so viel.
04.08.2023, 15:23
(04.08.2023, 15:19)aho schrieb:(04.08.2023, 15:08)LawLove schrieb:(04.08.2023, 14:17)aho schrieb: Hat jemand schon mal eine Klausur ohne Schriftsatz bestanden ??
Mach dir bitte keine Sorgen gedanklich abhaken, das Wochenende genießen, auf das konzentrieren, was noch kommt und was du noch ändern kannst.
Du hast in der Klausur alles gegeben: Die Klausur war sowieso extrem voll gepackt und zeitlich super eng gestrickt. Fast niemand wird einen hübschen Schriftsatz gefertigt haben. Ich habe zwar einen, aber der ist die optische Vollkatastrophe.
Wenn du in der Zweckmäßigkeit ausgeführt hast, welches Vorgehen sinnvoll ist, weiß man ja, was du in den Schriftsatz geschrieben hättest...
Natürlich ist es immer schöner mit Schriftsatz, aber wenn der Rest einigermaßen ok ist, wird dich deswegen niemand durchfallen lassen.
Danke für deine Worte!
Ich habe halt nur noch das Rubrum und die Anträge geschafft. Es war so viel.
Wenn du Rubrum u. Anträge hast, dann ist es doch super! Das ist doch sowieso die Prüfungsleistung. Tatsächliche Ausführungen waren sowieso vom BearbeiterV erlassen und Bezugnahme auf das Gutachten war für die rechtl. Ausführungen erlaubt. Dir fehlt also eigentlich fast nichts.
04.08.2023, 15:30
(04.08.2023, 15:23)LawLove schrieb:(04.08.2023, 15:19)aho schrieb:(04.08.2023, 15:08)LawLove schrieb:(04.08.2023, 14:17)aho schrieb: Hat jemand schon mal eine Klausur ohne Schriftsatz bestanden ??
Mach dir bitte keine Sorgen gedanklich abhaken, das Wochenende genießen, auf das konzentrieren, was noch kommt und was du noch ändern kannst.
Du hast in der Klausur alles gegeben: Die Klausur war sowieso extrem voll gepackt und zeitlich super eng gestrickt. Fast niemand wird einen hübschen Schriftsatz gefertigt haben. Ich habe zwar einen, aber der ist die optische Vollkatastrophe.
Wenn du in der Zweckmäßigkeit ausgeführt hast, welches Vorgehen sinnvoll ist, weiß man ja, was du in den Schriftsatz geschrieben hättest...
Natürlich ist es immer schöner mit Schriftsatz, aber wenn der Rest einigermaßen ok ist, wird dich deswegen niemand durchfallen lassen.
Danke für deine Worte!
Ich habe halt nur noch das Rubrum und die Anträge geschafft. Es war so viel.
Wenn du Rubrum u. Anträge hast, dann ist es doch super! Das ist doch sowieso die Prüfungsleistung. Tatsächliche Ausführungen waren sowieso vom BearbeiterV erlassen und Bezugnahme auf das Gutachten war für die rechtl. Ausführungen erlaubt. Dir fehlt also eigentlich fast nichts.
Wirklich lieb von dir! Ein erholsames Wochenende!
04.08.2023, 16:00
(04.08.2023, 15:11)LawLove schrieb:(04.08.2023, 13:49)Konova schrieb: Heute lief im GPA Anwaltsklausur mit Verkehrsunfall an einer beidseitig verengten Fahrbahn.
Der Klausur lag wohl das BGH urteil von 2022 zu grunde: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...lank=1.pdf
Es war ein klassischer Verkehrsunfall aus Beklagtensicht mit (Dritt)widerklagen gegen die Versicherung (und einigen nicht angesprochenen Schadenspositionen, wie dem merkantilen Minderwert und anderen, die man selbst erkennen musste) und zu prüfender gewillkürter Prozessstandschaft (Schaden der Beifahrerin) sowie verpasster Frist zur Verteidigungsanzeige und solchen Späßen… extrem viel zum Schreiben, zeitlich super knapp, aber nichts "Abgespactes".
Wie kamst du von der Abtretung auf gewillkürte Prozessstandschaft?
04.08.2023, 16:36
(04.08.2023, 16:00)Konova schrieb:(04.08.2023, 15:11)LawLove schrieb:(04.08.2023, 13:49)Konova schrieb: Heute lief im GPA Anwaltsklausur mit Verkehrsunfall an einer beidseitig verengten Fahrbahn.
Der Klausur lag wohl das BGH urteil von 2022 zu grunde: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...lank=1.pdf
Es war ein klassischer Verkehrsunfall aus Beklagtensicht mit (Dritt)widerklagen gegen die Versicherung (und einigen nicht angesprochenen Schadenspositionen, wie dem merkantilen Minderwert und anderen, die man selbst erkennen musste) und zu prüfender gewillkürter Prozessstandschaft (Schaden der Beifahrerin) sowie verpasster Frist zur Verteidigungsanzeige und solchen Späßen… extrem viel zum Schreiben, zeitlich super knapp, aber nichts "Abgespactes".
Wie kamst du von der Abtretung auf gewillkürte Prozessstandschaft?
Naja, sie wollte ihm die Forderungen doch nicht "schenken", sondern er sollte sich eben darum kümmern, dass sie selbst das Geld bekommt, weil sie das gerade psychisch nicht kann, oder? Ist dann nicht in prozessualer Hinsicht zu diskutieren, wie sich diese "Einziehungsermächtigung" auswirkt und ob das zulässig ist? Ich habe deshalb die gewillkürte Prozessstandschaft geprüft (aber keine Garantie für nichts).
Zudem war noch anzusprechen, dass das Schmerzensgeld als höchstpersönliche Forderung sowieso eventuell nicht "abtretbar" ist, denke ich.
04.08.2023, 16:43
(04.08.2023, 16:36)LawLove schrieb:(04.08.2023, 16:00)Konova schrieb:(04.08.2023, 15:11)LawLove schrieb:(04.08.2023, 13:49)Konova schrieb: Heute lief im GPA Anwaltsklausur mit Verkehrsunfall an einer beidseitig verengten Fahrbahn.
Der Klausur lag wohl das BGH urteil von 2022 zu grunde: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...lank=1.pdf
Es war ein klassischer Verkehrsunfall aus Beklagtensicht mit (Dritt)widerklagen gegen die Versicherung (und einigen nicht angesprochenen Schadenspositionen, wie dem merkantilen Minderwert und anderen, die man selbst erkennen musste) und zu prüfender gewillkürter Prozessstandschaft (Schaden der Beifahrerin) sowie verpasster Frist zur Verteidigungsanzeige und solchen Späßen… extrem viel zum Schreiben, zeitlich super knapp, aber nichts "Abgespactes".
Wie kamst du von der Abtretung auf gewillkürte Prozessstandschaft?
Naja, sie wollte ihm die Forderungen doch nicht "schenken", sondern er sollte sich eben darum kümmern, dass sie selbst das Geld bekommt, weil sie das gerade psychisch nicht kann, oder? Ist dann nicht in prozessualer Hinsicht zu diskutieren, wie sich diese "Einziehungsermächtigung" auswirkt und ob das zulässig ist? Ich habe deshalb die gewillkürte Prozessstandschaft geprüft (aber keine Garantie für nichts).
Zudem war noch anzusprechen, dass das Schmerzensgeld als höchstpersönliche Forderung sowieso nicht "abtretbar" ist, denke ich.
Hm, wollte gewillkürte Prozesstandschaft auch noch ansprechen, aber hat zeitlich gar nicht mehr hingehauen.
Hab nochmal nachgesehen, weil ich mir auch unsicher war, aber Schmerzensgeldansprüche sind wohl nur dann nicht abtretbar, wenn sie wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts bestehen. Dann sind sie aufgrund ihres höchstpersönlichen Charakters nicht abtretbar und nicht vererblich.
(MüKoBGB/Kieninger, 9. Aufl. 2022, BGB § 399 Rn. 10)
04.08.2023, 16:56
(04.08.2023, 16:43)18729309932 schrieb:(04.08.2023, 16:36)LawLove schrieb:(04.08.2023, 16:00)Konova schrieb:(04.08.2023, 15:11)LawLove schrieb:(04.08.2023, 13:49)Konova schrieb: Heute lief im GPA Anwaltsklausur mit Verkehrsunfall an einer beidseitig verengten Fahrbahn.
Der Klausur lag wohl das BGH urteil von 2022 zu grunde: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...lank=1.pdf
Es war ein klassischer Verkehrsunfall aus Beklagtensicht mit (Dritt)widerklagen gegen die Versicherung (und einigen nicht angesprochenen Schadenspositionen, wie dem merkantilen Minderwert und anderen, die man selbst erkennen musste) und zu prüfender gewillkürter Prozessstandschaft (Schaden der Beifahrerin) sowie verpasster Frist zur Verteidigungsanzeige und solchen Späßen… extrem viel zum Schreiben, zeitlich super knapp, aber nichts "Abgespactes".
Wie kamst du von der Abtretung auf gewillkürte Prozessstandschaft?
Naja, sie wollte ihm die Forderungen doch nicht "schenken", sondern er sollte sich eben darum kümmern, dass sie selbst das Geld bekommt, weil sie das gerade psychisch nicht kann, oder? Ist dann nicht in prozessualer Hinsicht zu diskutieren, wie sich diese "Einziehungsermächtigung" auswirkt und ob das zulässig ist? Ich habe deshalb die gewillkürte Prozessstandschaft geprüft (aber keine Garantie für nichts).
Zudem war noch anzusprechen, dass das Schmerzensgeld als höchstpersönliche Forderung sowieso nicht "abtretbar" ist, denke ich.
Hm, wollte gewillkürte Prozesstandschaft auch noch ansprechen, aber hat zeitlich gar nicht mehr hingehauen.
Hab nochmal nachgesehen, weil ich mir auch unsicher war, aber Schmerzensgeldansprüche sind wohl nur dann nicht abtretbar, wenn sie wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts bestehen. Dann sind sie aufgrund ihres höchstpersönlichen Charakters nicht abtretbar und nicht vererblich.
(MüKoBGB/Kieninger, 9. Aufl. 2022, BGB § 399 Rn. 10)
Stimmt. Habe das "eventuell" im Text vergessen. Muss jetzt mal ins WE ;) viel Erfolg euch allen weiterhin!
04.08.2023, 17:08
(04.08.2023, 16:56)LawLove schrieb:(04.08.2023, 16:43)18729309932 schrieb:(04.08.2023, 16:36)LawLove schrieb:(04.08.2023, 16:00)Konova schrieb:(04.08.2023, 15:11)LawLove schrieb: Es war ein klassischer Verkehrsunfall aus Beklagtensicht mit (Dritt)widerklagen gegen die Versicherung (und einigen nicht angesprochenen Schadenspositionen, wie dem merkantilen Minderwert und anderen, die man selbst erkennen musste) und zu prüfender gewillkürter Prozessstandschaft (Schaden der Beifahrerin) sowie verpasster Frist zur Verteidigungsanzeige und solchen Späßen… extrem viel zum Schreiben, zeitlich super knapp, aber nichts "Abgespactes".
Wie kamst du von der Abtretung auf gewillkürte Prozessstandschaft?
Naja, sie wollte ihm die Forderungen doch nicht "schenken", sondern er sollte sich eben darum kümmern, dass sie selbst das Geld bekommt, weil sie das gerade psychisch nicht kann, oder? Ist dann nicht in prozessualer Hinsicht zu diskutieren, wie sich diese "Einziehungsermächtigung" auswirkt und ob das zulässig ist? Ich habe deshalb die gewillkürte Prozessstandschaft geprüft (aber keine Garantie für nichts).
Zudem war noch anzusprechen, dass das Schmerzensgeld als höchstpersönliche Forderung sowieso nicht "abtretbar" ist, denke ich.
Hm, wollte gewillkürte Prozesstandschaft auch noch ansprechen, aber hat zeitlich gar nicht mehr hingehauen.
Hab nochmal nachgesehen, weil ich mir auch unsicher war, aber Schmerzensgeldansprüche sind wohl nur dann nicht abtretbar, wenn sie wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts bestehen. Dann sind sie aufgrund ihres höchstpersönlichen Charakters nicht abtretbar und nicht vererblich.
(MüKoBGB/Kieninger, 9. Aufl. 2022, BGB § 399 Rn. 10)
Stimmt. Habe das "eventuell" im Text vergessen. Muss jetzt mal ins WE ;) viel Erfolg euch allen weiterhin!
Danke, ebenso viel Erfolg und schönes Wochenende!
04.08.2023, 17:22
(04.08.2023, 16:43)18729309932 schrieb:(04.08.2023, 16:36)LawLove schrieb:(04.08.2023, 16:00)Konova schrieb:(04.08.2023, 15:11)LawLove schrieb:(04.08.2023, 13:49)Konova schrieb: Heute lief im GPA Anwaltsklausur mit Verkehrsunfall an einer beidseitig verengten Fahrbahn.
Der Klausur lag wohl das BGH urteil von 2022 zu grunde: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...lank=1.pdf
Es war ein klassischer Verkehrsunfall aus Beklagtensicht mit (Dritt)widerklagen gegen die Versicherung (und einigen nicht angesprochenen Schadenspositionen, wie dem merkantilen Minderwert und anderen, die man selbst erkennen musste) und zu prüfender gewillkürter Prozessstandschaft (Schaden der Beifahrerin) sowie verpasster Frist zur Verteidigungsanzeige und solchen Späßen… extrem viel zum Schreiben, zeitlich super knapp, aber nichts "Abgespactes".
Wie kamst du von der Abtretung auf gewillkürte Prozessstandschaft?
Naja, sie wollte ihm die Forderungen doch nicht "schenken", sondern er sollte sich eben darum kümmern, dass sie selbst das Geld bekommt, weil sie das gerade psychisch nicht kann, oder? Ist dann nicht in prozessualer Hinsicht zu diskutieren, wie sich diese "Einziehungsermächtigung" auswirkt und ob das zulässig ist? Ich habe deshalb die gewillkürte Prozessstandschaft geprüft (aber keine Garantie für nichts).
Zudem war noch anzusprechen, dass das Schmerzensgeld als höchstpersönliche Forderung sowieso nicht "abtretbar" ist, denke ich.
Hm, wollte gewillkürte Prozesstandschaft auch noch ansprechen, aber hat zeitlich gar nicht mehr hingehauen.
Hab nochmal nachgesehen, weil ich mir auch unsicher war, aber Schmerzensgeldansprüche sind wohl nur dann nicht abtretbar, wenn sie wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts bestehen. Dann sind sie aufgrund ihres höchstpersönlichen Charakters nicht abtretbar und nicht vererblich.
(MüKoBGB/Kieninger, 9. Aufl. 2022, BGB § 399 Rn. 10)
Wollte sie nicht nur den Anspruch wegen des Laptops abtreten ?!