26.07.2023, 15:32
Hallo liebe Leidensgenossen,
als frisch in den Beruf gestarteter Junganwalt treibt mich eine Frage um, die ich mir trotz Google und studieren der Unterlagen nicht selbst beantworten konnte. Wahrscheinlich ist es nicht schwer, ich versteh es grade nur einfach nicht
Wenn mich "Freunde" nach einem Rechtsrat fragen (kommt tatsächlich öfter mal vor, zumindest in meinem Rechtsgebiet könnte ich viel davon auch beantworten, ich blocke aber trotzdem immer ab...)- deckt das auch die Berufshaftpflichtversicherung ab, die meine Kanzlei für mich abgeschlossen hat?
Beste Grüße
als frisch in den Beruf gestarteter Junganwalt treibt mich eine Frage um, die ich mir trotz Google und studieren der Unterlagen nicht selbst beantworten konnte. Wahrscheinlich ist es nicht schwer, ich versteh es grade nur einfach nicht
Wenn mich "Freunde" nach einem Rechtsrat fragen (kommt tatsächlich öfter mal vor, zumindest in meinem Rechtsgebiet könnte ich viel davon auch beantworten, ich blocke aber trotzdem immer ab...)- deckt das auch die Berufshaftpflichtversicherung ab, die meine Kanzlei für mich abgeschlossen hat?
Beste Grüße
26.07.2023, 18:43
Vermutlich nicht, da die Kanzlei kein Interesse daran hat, deine "private" Tätigkeit abzusichern. Kann dir aber die Kanzlei genauer sagen, was im Vertrag vereinbart wurde.
Wenn du hingegen deine eigene Versicherung hast, die du selbst zahlst, ist diese Tätigkeit versichert.
Wenn du hingegen deine eigene Versicherung hast, die du selbst zahlst, ist diese Tätigkeit versichert.
27.07.2023, 00:09
Wenn du als Anwalt zugelassen bist, hast du eine, die grds. alles deckt, was du als RA tust (s. § 51 BRAO), also auch deine Ratschläge, musst nur schauen, bis zu welcher Höhe, meist nur § 51 IV BRAO - die hat dann die Kanzlei für dich beantragt, ist aber deine Versicherung.
Eine andere Frage ist, ob, wenn du als angestellter RA an Mandaten deiner Kanzlei arbeitest, vor allem bei größeren Kanzleien, zusätzlich oder vorrangig Schutz über eine weitere Versicherung - dann nur für deine Tätigkeit dort - genießt, meist dann deutlich höhere Versicherungssumme.
Eine andere Frage ist, ob, wenn du als angestellter RA an Mandaten deiner Kanzlei arbeitest, vor allem bei größeren Kanzleien, zusätzlich oder vorrangig Schutz über eine weitere Versicherung - dann nur für deine Tätigkeit dort - genießt, meist dann deutlich höhere Versicherungssumme.