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Strafrichter oder Staatsanwaltschaft-wo weniger Arbeit
Meredith Blake
Junior Member
**
Beiträge: 1
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2023
#1
25.07.2023, 13:21
Hi,
nachdem die Zivilstation (BW) dem Ende entgegen geht, ist bei uns nun für die kommende Strafstation zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht (AG oder LG) eine Wahl zu treffen. Ich komme bisher mit dem Stoff kaum mit, von einer Wiederholung des materiellen Rechts ganz zu schweigen. In der Zivilstation hat mein Richter mich auch immer gut mit Arbeit beladen... diese Belastung möchte ich in der Strafstation unbedingt reduzieren. 

Deshalb meine Frage nach Erfahrungswerten:  Wo ist die Arbeitsbelastung für Referendare tendenziell geringer, bei der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten (und unter den Gerichten: AG oder LG)?

Ich wäre wirklich über jeden Tipp bzw. jeden Erfahrungswert dankbar!!!

VG
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GPAMember
Member
***
Beiträge: 92
Themen: 2
Registriert seit: Feb 2023
#2
25.07.2023, 14:36
Das hängt ganz von deinem Ausbilder ab. Ich würde mich aber mal aus dem Fenster lehnen und tippen, dass hinreichend wahrscheinlicher die Ausbildung am Gericht entspannter ist.
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Eyelashes
Member
***
Beiträge: 118
Themen: 9
Registriert seit: Aug 2022
#3
25.07.2023, 15:27
Ich war beim Strafrichter und kann leider überhaupt nicht bestätigen, dass man dort zwingend weniger machen muss. Ich hatte im Gegenteil stets mehr Akten als die Kollegen in der StA. Nur mit dem Nachteil, dass man bei der StA für S1 wesentlich mehr Prüfungsrelevantes lernen konnte. Und: Beim Richter darf man all seinen Verhandlungen beiwohnen, Zeitaufwand hoch, Lerneffekt round about 0. 

Würde es nicht empfehlen.
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July
Member
**
Beiträge: 19
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2023
#4
25.07.2023, 15:50
(25.07.2023, 15:27)Eyelashes schrieb:  Ich war beim Strafrichter und kann leider überhaupt nicht bestätigen, dass man dort zwingend weniger machen muss. Ich hatte im Gegenteil stets mehr Akten als die Kollegen in der StA. Nur mit dem Nachteil, dass man bei der StA für S1 wesentlich mehr Prüfungsrelevantes lernen konnte. Und: Beim Richter darf man all seinen Verhandlungen beiwohnen, Zeitaufwand hoch, Lerneffekt round about 0. 

Würde es nicht empfehlen.


Ich musste allerdings auch bei der StA zu jedem Sitzungsdienst meines Ausbilders mitkommen und weil er selbst nicht im Voraus wusste wann der war, fiel die Wochenplanung relativ spontan aus. In der Regel musste ich zweimal die Woche zur StA um Akten abzuholen und abzubgeben. Und wenn dann noch der Sitzungsdienst auf einen anderen Tag fiel, waren es schnell mal drei Tage. 

Aber das ist einfach sehr stark vom Ausbilder abhängig und kann einem sowohl in der StA als auch bei Gericht passieren. Die meistens Kollegen aus meiner AG die bei der StA waren, hatten allerdings deutlich mehr zu tun als die bei Gericht.

Was die Materie angeht würde ich schon sagen, dass man tendenziell bei der StA für die S1 Klausur etwas mehr mit nehmen kann, aber auch das ist von der Abteilung/dem Dezernat abhängig. Mein Ausbilder hat damals viel im Umweltstrafrecht zu tun, das war dann fürs Examen nicht wirklich zu gebrauchen, allerdings hat er sich sehr bemüht mir Akten aus der allgemeinen Buchstabenabteilung zu beschaffen, das war schon hilfreicher. Und für den Sitzungsdienst schien mir die StA auch hilfreicher, die Kollegen bei Gericht haben da wohl tendenziell weniger Unterstützung von den Ausbildern bekommen. 

Lange Rede kurzer Sinn, wie immer: es kommt drauf an.  Wink
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Paul Klee
Member
***
Beiträge: 162
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2023
#5
26.07.2023, 10:56
Ich würde zur StA. Da lernst du die examensrelevanten Themen Abschlussverfügungen und Anklage schreiben (bzw parktisch dann immer Strafbefehle) meistens besser. Ein Strafurteil ist näher dran an dem was man aus anderen Rechtsgebieten kennt - braucht man also weniger Aufwand sich dass dann noch zusätzlich zu verinnerlichen, als wenn du ohne die praktische Übung noch Abschlussverfügungen etc lernen musst.
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Konova
Senior Member
****
Beiträge: 270
Themen: 21
Registriert seit: Jun 2023
#6
26.07.2023, 11:52
(26.07.2023, 10:56)Paul Klee schrieb:  Ich würde zur StA. Da lernst du die examensrelevanten Themen Abschlussverfügungen und Anklage schreiben (bzw parktisch dann immer Strafbefehle) meistens besser. Ein Strafurteil ist näher dran an dem was man aus anderen Rechtsgebieten kennt - braucht man also weniger Aufwand sich dass dann noch zusätzlich zu verinnerlichen, als wenn du ohne die praktische Übung noch Abschlussverfügungen etc lernen musst.

Gilt umso mehr wenn das jeweilige LJPA keine Strafurteile abprüft. 

StA würde ich aufgrund der allein durch den aktiven Sitzungsdienst gewonnen Kenntnisse stets empfehlen, welche insb. helfen den Ablauf der HV nach § 243 StPO zu verinnerlichen, sodass man auch in Revisionsklausuren schneller Fehler entdeckt. Ob man diese Kenntnisse genauso beim bloßen Zugucken beim Strafrichter erlangt, kann ich nicht beurteilen.
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Freidenkender
Senior Member
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Beiträge: 704
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#7
26.07.2023, 22:46
bei uns war der Aufwand bei der StA eher größer als beim Richter, aber wie hier schon mehrfach geschrieben, ist das abhängig vom Ausbilder. Trotzdem habe ich es NULL bereut. Man nimmt mehr für das Examen mitgenommen und Sitzungsdienst hat mir  mega Spaß gemacht. Endlich konnte man sich mal ausprobieren und mir hat es so auch Selbstbewusstsein gebracht. Auch der Einstieg als Anwalt fand ich so leichter, auch wenn ich kein Strafrecht gemacht habe. Aber vor Richter und Gegenseite bestehen, konnte man so schon mal übern ;)
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